hallo zusammen, ich möchte meine möbel nach london bringen, jedoch bin ich ratlos was den transport anbelangt. mit einem kleinen lieferwagen 3.5t. möchte ich die machen, was brauche ich für zoll papiere, wer macht die ?? wiviel kostet der weg mit so einem gefärt … bin dankbar für alle tips…
Hallo,
du brauchst:
eine ziemlich exakte Inventarliste
Mit dieser Liste wir dir ein Grenzspediteur ein Transitpapier t2 erstellen
Dann fährst du sehr lange…
In England am ersten Ankunftsort = Dover/Folkstone brauchst du wieder einen Spediteur, der deine persoenlichen Waren zum „freien verkehr“ abfertigt.
Wenn es dein eigener 3,5 Tonner ist, dann kennst du die Fahrtkosten, dazu kommen 100-300 Faehre/Tunnel.
Wenn du ihn mieten willst, dann musst du halt zurueck…
gute Reise
Hummel
dann faehrst du zu deinem neuen zu hause
der schweizer grenzspediteur wird dir 100-150 sfrs abnehmen, der importagent in dover 30-50 pfund
hallo zusammen, ich möchte meine möbel nach london bringen,
jedoch bin ich ratlos was den transport anbelangt. mit einem
kleinen lieferwagen 3.5t. möchte ich die machen, was brauche
ich für zoll papiere, wer macht die ?? wiviel kostet der weg
mit so einem gefärt … bin dankbar für alle tips…
Hallo,
wenn es Übersiedlungsgut ist, fällt in aller Regel schon mal kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an.
Hier die Regelungen für Deutschland http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_… (bis auf die genauen Formulare, dürfte das sehr ähnlich für alle EU-Staaten gelten)
Nutzfahrzeuge (hier also womöglich der Transporter) fallen NICHT darunter!
Cu Rene
Servus,
obwohl das zuerst stutzen lässt: Hummelbrumm hat schon recht, ohne T2 wird man mit der Fuhre nicht gut durch F oder D und BE kommen. Die Abfertigung zur Einfuhr nach UK findet ja erst in UK statt, so daß D und F oder BE oder NL Transitländer sind, auch wenn es auf der ganzen Fahrt nur eine Zollgrenze zwischen CH und Gemeinschaftsgebiet gibt.
Schöne Grüße
MM
Von Schweizer Seite aus
Hallo Martin
T2 geht nicht ab der Schweiz. T2 sind nur aus dem EU-Raum möglich.
Gruss
HaegarCH
Ausfuhr aus der Schweiz.
Hallo tomsis
Für die Ausfuhr aus der Schweiz gilt folgendes. Wenn du einen eigenen PW hast, empfehle ich dir ein Form 11.030 zu erstellen (Ausfuhrzollanmeldung). Wenn du wieder in die Schweiz zurück kehrst, erhälst du für das selbe Auto wieder die selbe Stammnummer und es werden keine Abgaben fällig.
Für das Übersiedlungsgut: eine Inventarliste erstellen und die bei der Ausreise abstempeln lassen. Bei einer Rückkehr dient das als Nachweis für eine Wiedereinfuhr deiner Ware.
Abfertigungszeiten: nur bei Zollstellen mit Handelswarenabfertigung.
Für die Fahrt nach GB: Empfehle dich bei den britischen Zollbehörden zu erkundigen, wo du die Ware einführen kannst. Für den Transit nach GB benötigst du ein T-1 Papier (Transitpapier des gemeinsamen Versandverfahren (gVV).
Beachte bitte das maximale Ladegewicht des Transportfahrzeuges, sonst kann du unter Umständen ein übles Abschiedgeschenk der Schweizer Zollbehörde bekommen.
Einfuhr nach der EU. Ich weiss nicht, ob du die Ware an der deutschen Grenze schon nationalisieren kannst. Dann wäre theoretisch ein T-Papier nach GB unnötig, da im EU-Raum der freie Warenverkehr gilt. Wie das bei Übersiedlungsgut ist, weiss ich nicht.
Gruss
HaegarCH
Hallo hummelbrumm
Ein T2-Papier ist bei der Schweiz als Transitabgangsland nicht möglich, da wir nicht in der EU sind. T2-Papier gibt es nur für Waren, die in der EU nationalisiert worden sind (sprich aus dem zollrechtlich freien Warenverkehr der EU stammt).
Gruss
HaegarCH
Hallo,
du hast natuerlich mit deiner untenstehenden Antwort an mich recht - es ist ein T1.
Aber eine Nationalisierung geht nicht an der deutschen Grenze.
Fiskalvertretung durch Spedition kann auch nicht stattfinden, da ja keine Abgaben fliessen.
Grund: Du musst zur Einfuhr in Dover auch einen Wohnsitznachweis/Meldebestätigung aus England vorweisen, dass die Waren als Umzugsgut anerkannt werden.
Und ein Zollamt in Körrach will/kann halt so eine Bescheinigung nicht auf Echtheit prüfen.
So war es jedoch bis heute mittag ca 14 uhr…
Gruss
Hummel
Hallo Hummelbrumm
Natürlich kann ich angeben, was bei einer Ausfuhr aus der Schweiz gemacht werden kann. Bei der Einfuhr in die EU kann (und werde ich auch nicht, sonst bitte schlagen) keine Auskunft geben. Somit hast du eine Frage, die mich persönlich interessiert, beantwortet.
Aber Handelswaren, die nach Polen gebracht werden, könnte ich theoretisch an der deutschen Grenze verzollen, oder nicht?
Gruss
HaegarCH
Hallo Haegar,
für dein Beispiel CH-PL weiss ich es schlichweg nicht aus der Praxis.
Ich weiss es aber aus der Konstellation Dreiecksgeschäft:
CH verkauft z.B. nach GB und GB verkauft nach Polen.
Transport verläuft direkt CH-Polen.
In dem Fall ist die Lösung , dass der Spediteur als Fiskalvertreter eintritt - die Sendung wird an der Grenze CH/D zum freien Verkehr abgefertigt.
Das funktioniert allerdings nur, wenn alle Beteiligten eine EORI-Nummer haben.
Mir erscheint eine Fiskalvertretung beim Direktgeschäft CH-PL kompliziert. In PL ist der Steuersatz 22% - es fliesst zwar kein Geld bei der Vertretung, aber irgendwie drängen sich bei mir Ideen auf, dass man da ganz schön bescheissen kann, wenn in PL die Vorsteueranmeldungen ähnlich, wie in Deutschland laufen…
Aber das ist ne andere Baustelle…
Gruss
Hummel