Hallo! Was ist der Unterschied zwischen

…vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung und arglistiger Täuschung.

Danke schon einmal im voraus.

Hallo Alex,

  1. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung - schuldhaft oder schuldlos - § 16 VVG - Rechtsfolgen Rücktritt oder Kündigung aber leistungspflicht außerhalb des Kausalzumsammenhanges.

  2. arglistige Täuschung - bewußtes verschweigen - BGB - Rechtsfolgen Verlust des Versicherungsschutzes auch außerhalb der Kausalität, Rückzahlung aller erhaltenen Versicherungsleistungen.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Danke für die Antwort!

Ist also arglistige Täuschung immer bewußtes Verschweigen? Kann der VN nicht durch eine andere Handlung arglistig Täuschen.

Danke im voraus.

Hallo Alex,

wegen der unzulässigen Rechtsberatung formuliere ich das jetzt mal im Sinne von: Bisher habe ich das immer so erklärt bekommen:

Eine „arglistige Täuschung“ setzt immer „arglist“ voraus, was bedeutet, dass ich bewußt handel!!!

Also ich weiß, dass ich es nicht darf, und mache es genau deshalb.

Ich weiß, dass ich den Vertrag nicht bekomme, wenn der Versicherer das erfährt und verschweige es aus diesem Grund!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Nochmals danke für die Antwort.

Der Grund, warum ich nochmals nachgefragt habe ist, dass es ja ziemlich schwer sein muss, schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht von der arglistigen Täuschung abzugrenzen bzw. das durch den VR nachzuweisen.