Hallo Weinfreunde, da kommt eine Schweinerei auf

uns zu:

„…Noch ist keines der Verfahren in Europa zugelassen. Streng wacht das Internationale Weinamt (OIV) in Paris über die rechte Art der Kelterei. 46 Länder sind in dem Verein organisiert. Die USA traten zum Juni 2001 aus, sie fühlten sich geknebelt.
Gleichwohl wächst der Druck auf die Europäer. Auf der letzten
OIV-Sitzung gaben sie ihren Widerstand gegen die Chiptechnik auf: Australien und Neuseeland werfen schon seitJahren Eichenspäne in die Stahltanks. Die Schnipsel ahmen die würzige Note nach, den Weine im „Barrique“ erhalten, dem traditionellen 225-Liter-Fass aus Eichenholz…“

ausführlich:
www.spiegel.de/spiegel/0,1518,193969,00.html

Na und?
Tach

Solange es immer noch genuch Leute gibt, die für 5 € meinen bei Aldi/Lidl oder wer-weiss-wo die „besten“ Tropfen kaufen zu müssen, wird es solche Bestrebungen geben.

Gruss
CrNiMo

PS: Wenn Du schon einen Link angeben willst, mach et richtich!

Hi,

5,- €? So teuren Wein kaufe ich doch bei Aldi nicht, den gibts dort doch viel billiger :smile:)

Nix für ungut

Hasenschnitte

Hallo Marion, Du Hasenschnitte

Logisch, Du hast recht: Rumänischen Pinot noir vom Chateau de Dracula mit der ultimativen Farbe.

Da ich schon einige Zeit nicht mehr im Reich wohne, kenne ich auch das Preisniveau dieser Läden nicht mehr.

Gruss
CrNiMo

Hallo Peter,

also nicht, dass ich was für Holzschnitzel in meinem üblichweise recht teuren und sicher sauber im Fass ausgebauten Wein übrig hätte. Aber ob es wirklich eine Schweinerei wäre/ist, möchte ich doch mal bezweifeln. Es geht hier schließlich nicht um irgenseine miese chemische Panscherei, sondern um das gleiche Holz, was sonst eben in Form der Fässer drum herum wäre. Und so lange es einen Markt für Billigweine gibt, die man eben nicht in kleinen Fässchen herstellen kann, wäre mir diese Methode immer noch lieber, als wenn mit Chemie nachgeholfen würde.

Klar, mit traditioneller Weinherstellung hat so etwas nichts mehr zu tun, und für mehr als die Nudelsauce des werktäglichen Mittagessens würde ich solche Weine auch nie verwenden, aber so schlimm finde ich diese Geschichte angesichts echter Skandale im Lebensmittelbereich nun auch wieder nicht. Und meine Trinkweine betrifft sie ohnehin nicht :smile: Die sollen nämlich nicht nur nach Holz schmecken. Wenn die Käufer der Billigbrühe dies für richtig erachten, sollen sie sie kaufen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

alter hut
hi peter,

das steht aber in jeder weinzeitschrift.auch, das holzaromen aus deutschland nach australien gehen, ist lange bekannt.
logisch, soviel wein, wie amis und australier produzieren, können im gesamten jahr nicht produziert werden. auf der gesamten welt natürlich.
ansonsten schließe ich mich der aldiargumentation an.
macht nichts, der spiegel trompetet öfter solch alten kamellen in die welt hinaus.

strubbel

Alter Wein in neuen Schläuchen owT
passt besser

dann erwarte ich auch eine entsprechende Declarationspflicht, denn am Preis kannst Du das gegenwärtig nicht erkennen… von wegen billig

Gruß

Peter

Tach

Solange es immer noch genuch Leute gibt, die für 5 € meinen
bei Aldi/Lidl oder wer-weiss-wo die „besten“ Tropfen kaufen zu
müssen, wird es solche Bestrebungen geben.

Gruss
CrNiMo

einen schon betroffen machen.
Es gibt ja noch Winzer, die ihren Beruf ernst nehmen. Die sind, neben den Verbrauchern die eigentlich Dummen, weil sie z.B. ihre Auslesen recht mühevoll herstellen, und nicht etwa durch eindampfen.
Die Konsequenz ist doch schlußendlich: wir schaffen das Weinrecht am besten ab.
Mal davon abgesehen, dürfte diese Industrialisierung des Weinbaus vielen kleinen Winzern das Genick brechen.
Die sozialen Kosten trägt dann im Rahmen der EG der Steuerzahler.

PS: Wenn Du schon einen Link angeben willst, mach et
richtich!

ok. muß ich mich entschuldigen, aber ich bin es aus der Firma so gewöhnt.

Gruß

Peter

Prinzipiell nicht falsch, bloß…
… ist das doch das übliche Problem - wie z.B. beim Bier.

Durch sog. Turbo-Hefen wird der Gerstensaft in 40% der üblichen Reifezeit fertig. Die meisten Brauereien dürften sich inzwischen diesem Schnellbrauverfahren angeschlossen haben - natürlich auch mit Geschmacklichen Veränderungen etc.

Aber was soll’s - Angebot und Nachfrage - und da die speziell gezüchteten Hefen auch nicht wirklich etwas mit dem Reinheitsgebot zu tun haben, kriegt der Kunde von der ganzen Sache nichts mit.

Und wenn das dann jemand öffentlich macht, wird er als Spinner abgetan…

Die Konsequenz: man muss, wenn man hier nicht mit dem Strom schwimmen möchte - Alternativen kennen. Also am besten den Wein direkt dort kaufen, wo er gemacht wird. Zwar habe ich persönlich keine Zeit zu, aber meine Mutter fährt 1x im Monat an die Mosel oder an die Ahr - und auf Ihrem Rückweg warten dann zwei wunderschöne Kisten „echten“ Weines auf mich.

Und statt mich zu ärgern, was alles in unserer netten Gesellschaft gepanscht wird, genieße ich lieber einen guten Tropfen und bedaure die ganzen Trottel, die auf die gepanschte Ware schwören und auch noch stolz sind, wie schön man sie doch unter dem Deckmäntelchen der Kostenersparnis hinters Licht führen kann…

… Betroffenheitslyrik …
Lieber Peter,

sorry, aber zumindest macht diese aufgesetzte Betroffenheitslyrik, naja, sagen wir mal: unruhig.

Als Vorbermerkung: den Artikel im Spiegel vom 29.04.2002 als Informationsquelle herzunehmen, ist ein Irrtum, der einem mal passieren kann. Ärgerlich ist nur, dass der Spiegel von Zeit zu Zeit derart schlecht recherchiertes Geschreibsel überhaupt bring … Aber der Volontär ist halt auch nur ein Mensch.
Falls Dich meine Kritik an diesem Artikel näher interessieren sollte, sag Bescheid, dann schreib ich hier was dazu.

Zu Deinem Posting gibt es aber leider satzweise eine Menge zu sagen, ich möchte das auch satzweise tun.

einen schon betroffen machen.

naja, wenn das alles ist was Dich betroffen macht, dann kannst Du dich glücklich schätzen.

Es gibt ja noch Winzer, die ihren Beruf ernst nehmen.

Stimmt, jede Menge sogar. Allerdings muss jeder Winzer heutzutage Technologien einsetzen, die es vor z.B. 300 Jahren noch nicht gab. Sind das deshalb alles Verbrecher?
Überdies ist es ein Unterschied, ob Du in Deutschland als Winzer durchschnittlich 19 ha bewirtschaftest (der Durchschnittswert gilt für die im VDP zusammengeschlossenen Güter) oder ob die durchschnittliche Betriebsgröße so um die 250 ha beträgt (neue Welt). Schon in Bezug auf die Weinbergsarbeit, die Lese, sowie die Weiterverarbeitung ergeben sich aus den unterschiedlichen Betriebsgrößen unterschiedliche Notwendigkeiten.

Die
sind, neben den Verbrauchern die eigentlich Dummen, weil sie
z.B. ihre Auslesen recht mühevoll herstellen, und nicht etwa
durch eindampfen.

Dieser Satz ist eigentlich aus vielen Blickwinkeln nur als unsinnig zu bezeichnen.
Zum einen: Die Verbraucher sind vielleicht wirklich die Dummen, allerdings nicht, weil sie mutwillig verarscht werden, sondern weil sie in großer Mehrheit glauben, dass sie für 1,99 Euro z.B. einen Chianti Classico erwerben können, der real produziert wurde. Oder eine Spätlese aus Rheinhessen, oder einen Rioja Riserva, oder … oder … oder.
In diesem Zusammenhang empfehle ich Dir folgenden Artikel:
http://www.wein-plus.de/magazin/index.html?show=inha…

Der Autor ist ein profunder Kenner der Scene und der Artikel bennennt Ursache und Wirkung in seltener Eindeutigkeit.

Weiterhin zeigt Dein Satz lediglich, dass Du über die Verfahren der Mostkonzentration (so nennt sich das nämlich) nicht mal ansatzweise informiert bist. Deshalb einige Informationen:
Es gibt in der Weinwirtschaft drei gängige Verfahren, die Du mit
dem schönen Begriff „eindampfen“ halt doch etwas simplifizierend zusammenfasst:

  1. Die Vakuumverdampfung
    Hierbei wird der Most bei Unterdruck auf ca 40 °C erhitzt. Da der Siedepunkt des Wassers bei Unterdruck herabgesetzt wird, kann so aus dem Most ein gewisser Anteil an Wasser extrahiert werden. Dieses Verfahren geht noch am ehesten unter dem Begriff „eindampfen“ durch.
  2. Die Umkehrosmose
    Hierbei werden die osmotischen Vorgänge an einer Membran ausgenutzt. Gängig ist das Verfahren u.a. bei der Meerwasserentsalzung, sowie bei der Abwasserreinigung. Das Verfahren beruht auf zwei Kammer, die durch eine Membran mit der Durchlässigkeitsweite für Wassermoleküle beruht. Bei der kellertechnischen Anwendung der Umkehrosmose befindet sich nun in einer Kammer Wasser, in der anderen Wein. Die Kammer mit dem Wein wird nun unter Überdruck gesetzt, somit kehrt sich der (normale) osmotische Vorgang um, und Wasser aus dem Wein „wandert“ in die Kammer mit dem Wasser. Wenn Du das näher erklärt haben willst guck entweder in eine Suchmaschine Deiner Wahl oder frag nochmal.
  3. Die Kyroextraktion
    Bei diesem Verfahren werden die ganzen (!!!) Trauben vor der Kelterung auf unter -7°C gefroren und dann weiterverarbeitet wie Eiswein.

Die unter 2. und 3. beschriebenen Methoden haben also mit „eindampfen“ schon mal gar nix zu tun.

Als nächstes sei angemerkt, dass Du auch durch „eindampfen“ aus einer dünnen Brühe keine Auslese machen kannst. Die Bestimmung der Zuckerkonzentration (und nichts anderes ist die Angabe Oechsle) muss zwingend vor jeglicher Weiterverarbeitung erfolgen.
Überdies ist, zumindest in Deutschland, nach einer mostkonzentrierenden Behandlung beim fertigen Endprodukt die Angabe eines Prädiktes verboten. Und in Deutschland ist die Mostkonzentration nur in Einzelversuchen in einigen wenigen Betrieben erlaubt. Die Kontrollen dort sind durchaus gewissenhaft. In Frankreich, Italien, USA, Australien, Spanien, Neuseeland, Chile, Südafrika, Argentinien ist das anders …

Als letztes hierzu: Jeder, aber auch jeder der mit dem Thema beschäftigt ist wird Dir eines bestätigen: Du erreichst durch Konzentrationsverfahren keine substantielle Verbesserung des Ausgangsmaterials. Ganz im Gegenteil: Jegliche Beeinträchtigung des Lesegutes (z.B. durch die verschiedenen Fäulnisarten) macht eine Bearbeitung durch mostkonzentrierende Verfahren unmöglich. Der Grund ist eigentlich ganz einfach: Durch den anteiligen Entzug des Wassers konzentrierst Du nicht nur die gewünschten Extrakt-, Säure- und Fruchtkomponenten, sondern auch jeglichen Fehlton.

Die Konsequenz ist doch schlußendlich: wir schaffen das
Weinrecht am besten ab.

Alleine zu diesem Satz könnte man Bücher schreiben:
Einerseits ist klar, dass die Erzeugung von zum menschlichen Verzehr gedachten Erzeugnissen gewisser Regelungen bedarf. Andrerseits ist gerade das bestehende deutsche Weinrecht ein derartigen Blödsinn, dass es vom französischen und italienischem nur knapp überholt werden kann …
Es gibt (Stand 2002) mittlerweile 16 verschiedene Begriffe um Wein qualitativ zu beschreiben, einige davon sind im deutschen Weingesetz festgeschrieben, andre nicht.
Die Regelungs- und, vor allem, die Kontrolldichte ist nirgendwo auf der Welt derart ausgeprägt wie in Deutschland.
Aber: nicht nur in Deutschland wird Wein produziert und die Klassifizierungregeln des deutschen Weingesetzes lassen sich nicht einfach auf andre Länder übertragen.

Mal davon abgesehen, dürfte diese Industrialisierung des
Weinbaus vielen kleinen Winzern das Genick brechen.

Diese Industrialisierung wurde von den Verbrauchern dieser Welt so gewollt und durch ihre Nachfrage so bestimmt.
Abgesehen davon ist bitte zu berücksichtigen, dass auch der Winzer ein Unternehmer ist - mit allen Risiken und allen Chancen.
Und nenne mir bitte einen Spitzenwinzer, der Schwierigkeiten hätte seine Produktion zu verkaufen. Ganz im Gegenteil ist es gerade bei den wirklich guten Betrieben eher schwierig, noch was zu ergattern. Und falls der Markt irgendwann mal die Güte haben sollte, Produkte die sich qualitativ auf dem Niveau der Gebietswinzergenossenschaft Franken bewegen, vom Markt zu spülen (sic!) dann wäre das nur begrüßenswert.

Die sozialen Kosten trägt dann im Rahmen der EG der
Steuerzahler.

Unsinn! Zumindest in D sind die meisten Winzer Einzelunternehmer und deren Pleite interessiert genausowenig wie die Pleite des schlechten Schusters, der guten, aber glücklosen Bäckers etc.

Grüße

mhg

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Lieber Martin,

gestehe mir als Laien wenigstens ein Minimum an Nichtwissen zu:
eine meiner Informationsquellen ist das Buch: Wein von Andre Domine.
Da ich in Frankfurt wohne, ist der Weg zu den Fässern im Rheingau oder zur Nahe nicht weit, und entsprechend zu Unterhaltungen mit Winzern.
Wieso der Artikel im Spiegel antiqiert sein soll, ist mir unverständlich - schließlich will er, soweit ich das verstanden habe, darauf aufmerksam machen, daß wir hier auf internationaler Ebene gezwungen werden sollen, unser Weinrecht zu ändern.

Es gibt ja noch Winzer, die ihren Beruf ernst nehmen.

Stimmt, jede Menge sogar. Allerdings muss jeder Winzer
heutzutage Technologien einsetzen, die es vor z.B. 300 Jahren
noch nicht gab. Sind das deshalb alles Verbrecher?

Natürlich nicht - aber umgekehrt wird ein Schuh draus - hätte ein Winzer diese Methoden vor sagen wir 50 Jahren eingesetzt, wäre er als Verbrecher behandelt worden

Weiterhin zeigt Dein Satz lediglich, dass Du über die
Verfahren der Mostkonzentration (so nennt sich das nämlich)
nicht mal ansatzweise informiert bist.

Herrje, mein flapsiger Satz über das Eindampfen ist nur eine Replik auf Euer flapsiges „na und“

Hierbei wird der Most bei Unterdruck auf ca 40 °C erhitzt. Da
der Siedepunkt des Wassers bei Unterdruck herabgesetzt wird,
kann so aus dem Most ein gewisser Anteil an Wasser extrahiert
werden. Dieses Verfahren geht noch am ehesten unter dem
Begriff „eindampfen“ durch.

Hätte nicht gedacht, daß dieses Verfahren betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, ich dachte, da0 das nur zum entalkoholisieren wirtschaftlich Sinn macht

Alleine zu diesem Satz könnte man Bücher schreiben:
Einerseits ist klar, dass die Erzeugung von zum menschlichen
Verzehr gedachten Erzeugnissen gewisser Regelungen bedarf.
Andrerseits ist gerade das bestehende deutsche Weinrecht ein
derartigen Blödsinn, dass es vom französischen und
italienischem nur knapp überholt werden kann …

Ich werde mir keinen teuren Weinrechtskommentar zulegen.
Habe mir aber vor etlicher Zeit ein entsprechendes Taschenbuch zum Thema zugelegt. Da ich es mittlerweile verschenkt habe, bleibt mir nur übrig, sinngemäß aus dem Gedächtnis zu zitieren:

„Die Intension des deutschen Weinrechts ist, dem Wein seine individuelle, lagen- jahrgangs- und Sortentypische Art zu erhalten.
Die industrielle geschmackliche Vereinheitlichung soll gerade verhindert werden…“
Wenn das die ideelle Präambel deutschen Weinrechts ist, hat es unter den neuen Bedingungen seine Berechtigung verloren.

DANN MUß MAN DAS BITTE ABER AUCH DEM VERBRAUCHER SO SAGEN.

Das Marketing der Winzer ist ja eine Sache, das Geschwätz der Politiker bei jeder Weinfesteröffnung eine andere.

Als Anmerkung: in einem Land, in dem der Schraubverschluß als qualitätsminderndes Merkmal so verpönt ist, wie bei uns, finde ich es schon ätzend, wenn andererseits die Beigabe von Holzspänen keinerlei Deklarationspflicht unterliegt.

Gruß

Peter

Lieber Peter,

gestehe mir als Laien wenigstens ein Minimum an Nichtwissen
zu:

Klar, sehr gerne doch.

eine meiner Informationsquellen ist das Buch: Wein von Andre
Domine.

Kenn ich, habe ich auch und kann es reinen Gewissens empfehlen. Das Werk ist vollständig, gut gemacht und informativ.

Wieso der Artikel im Spiegel antiqiert sein soll, ist mir
unverständlich - schließlich will er, soweit ich das
verstanden habe, darauf aufmerksam machen, daß wir hier auf
internationaler Ebene gezwungen werden sollen, unser Weinrecht
zu ändern.

Das der Artikel antiquiert sei, habe ich nicht geschrieben. Schlecht recherchiert ist er auf jeden Fall und einige der angesprochenen Dinge sind halt spiegel-typisch etwas marktschreierisch formuliert, was der Wahrheitsfindung nicht unbedingt dienlich ist.

Es gibt ja noch Winzer, die ihren Beruf ernst nehmen.

Stimmt, jede Menge sogar. Allerdings muss jeder Winzer
heutzutage Technologien einsetzen, die es vor z.B. 300 Jahren
noch nicht gab. Sind das deshalb alles Verbrecher?

Natürlich nicht - aber umgekehrt wird ein Schuh draus - hätte
ein Winzer diese Methoden vor sagen wir 50 Jahren eingesetzt,
wäre er als Verbrecher behandelt worden

Einige der derzeit diskutierten Verfahren waren vor 50 Jahren noch gar nicht verfügbar. Ausserdem glaube ich, dass Deine Schlussfolgerung nicht zwingend ist: Vor 50 Jahren herrschte in diesem unserem Lande eine deutlich ausgeprägtere „Technikgläubigkeit“ als das heute der Fall ist. Insofern wäre es auch denkbar, dass neue technische Verfahren damals leichter in die Praxis Eigang gefunden hätten, als das heute der Fall ist. Nur als Beispiel: Der Umstieg vom großen Fuderfass auf Kunstoff- oder INOX-Tanks in den 50er und 60er Jahren war ein mindestens genauso weitgehender Wandel in der Technik der Weinbereitung.

Weiterhin zeigt Dein Satz lediglich, dass Du über die
Verfahren der Mostkonzentration (so nennt sich das nämlich)
nicht mal ansatzweise informiert bist.

Herrje, mein flapsiger Satz über das Eindampfen ist nur eine
Replik auf Euer flapsiges „na und“

Ok, sorry hierfür, das hatte ich anders verstanden.

Hierbei wird der Most bei Unterdruck auf ca 40 °C erhitzt. Da
der Siedepunkt des Wassers bei Unterdruck herabgesetzt wird,
kann so aus dem Most ein gewisser Anteil an Wasser extrahiert
werden. Dieses Verfahren geht noch am ehesten unter dem
Begriff „eindampfen“ durch.

Hätte nicht gedacht, daß dieses Verfahren
betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, ich dachte, da0 das nur
zum entalkoholisieren wirtschaftlich Sinn macht

Hierzu erlaube mir bitte einige Worte, da ich wieder mal vermute, dass Du hier einem Irrtum aufsitzt:
Die Mostkonzentrationsverfahren, die heute bei der Weinbereitung eingesetzt werden, dienen explizit nicht dazu den Alkoholgehalt zureduzieren. Insbesondere bitte ich Dich zu bedenken, dass wir hier von Most konzentration sprechen. Dies bedeutet, dass der Konzentrationsvorgang vor der Prozessen der alkoholischen Gärung erfolgt. Gewissermassen mit dem Traubensaft.
Erreicht werden soll folgendes: Aus dem Most soll ein bestimmter Anteil Wasser möglichst „materialschonend“ entfernt werden. Wenn Du solches tust, steigt im verbleibenden Rest der prozentuale Anteil an Extraktwerten, an Säure und an Zucker (und an Fehlnoten).
Selbstverständlich kann man der Anwendung dieser Verfahren sehr kritische gegenüber stehen - und viele Winzer und viele Verbraucher tun das auch. Aber zumindest sollte man einige der Argumente doch wenigstens mal einer Prüfung unterziehen, die für den Einsatz dieser Verfahren sprechen. Wenn ein Betrieb seine Trauben im Weinberg hängen lässt und nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt einfährt, dann tun die das, um eine höhre physiologische Reifung des Lesegutes zu erreichen. Sowas geht nur mit sorgfältig gepflegten, auch oft ertragsreduzierten und somit hochwertigem und gesunden Lesegut. Wenn es diesem Betrieb dann z.B. drei Tage vor der Lese einen enormen Wassereintrag in den Weinberg giesst, dann ist eigentlich dieses Jahr komplett verloren. Dieses Wasser wieder zu extrahieren halte ich für legitim. Wobei ich mich den Kritikern insoweit anschliesse, als sich nicht ausschliessen lässt, was sonst noch so alles passiert.
Ausserdem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in den meisten anderen weinbautreibenden Produzentenländern diese Verfahren seit vielen Jahren normale Praxis sind.
Ein weiterer Aspekt ist, dass sich der (weltweite) Weingeschmack in den letzten zwei Dekaden halt doch sehr verändert hat:
Gefragt waren eher wuchtige, sehr fruchtige, holzbetonte Weine. Sowas kann man teilweise eben nur mittels Konzentrationsverfahren erreichen - vom Einfluss der Reinzuchthefen u.ä. will ich jetzt mal gar nicht reden.
Ich hoffe, es wird klar, dass der Einsatz dieser Verfahren für die Winzer somit auch durchaus betriebswirtschaftlich Sinn machen kann!

Noch ein Wort zum „entalkoholisieren“: Hier werden ähnliche Verfahren nach der Gärung eingesetzt um den Alkoholgrad zu reduzieren. Im bisher gültigen WeinG ist festgelegt, dass alkoholfreier und alkoholreduzierter Wein kein Erzeugnis i.S. des WeinG ist, sondern den Bestimmungen des Lebensmittelrechtes unterliegt. Bei alkoholfreiem Wein ist z.B. die Angabe einer Rebsorte, sowie die Angabe eines Prädikates verboten. Bei alkoholreduziertem Wein ist nur die Angabe der Rebsorte gestattet.

Ich werde mir keinen teuren Weinrechtskommentar zulegen.

Kann ich verstehen :wink:

„Die Intension des deutschen Weinrechts ist, dem Wein seine
individuelle, lagen- jahrgangs- und Sortentypische Art zu
erhalten.
Die industrielle geschmackliche Vereinheitlichung soll gerade
verhindert werden…“

Stimmt, das ist, bzw. war die Intention des WeinG. Ob das gelungen ist, überlasse ich Deiner eigenen Einschätzung …

Wenn das die ideelle Präambel deutschen Weinrechts ist, hat es
unter den neuen Bedingungen seine Berechtigung verloren.

Richtig!
Allerdings gilt eben auch hier, dass die Regelungskompetenz in allererster Linie bei der EG liegt und die Mitgliedsländer die vorgegebenen Regeln in nationales und regionales Recht umsetzten müssen, wobei ein geringer Spielraum bei der Ausgestaltung der Durchführungsverordnungen besteht.

DANN MUß MAN DAS BITTE ABER AUCH DEM VERBRAUCHER SO SAGEN.

Lieber Peter, die Crux am WeinG war, dass eben genau das verboten war: Ich zitiere mal:
WeinG §25 Verbot zum Schutz vor Täuschung
(1) Erzeugnisse dürfen nicht mit irreführenden Bezeichnungen, Hinweisen, sonstigen Angaben oder Aufmachungen in den Verkehr gebracht, eingeführt oder ausgeführt oder zum Gegenstand der Werbung gemacht werden.

(3) Als irreführend sind ferner anzusehen:

  1. Aufmachungen, Darstellungen oder zutreffende Angaben, die geeignet sind, falsche Vorstellungen über die geographische Herkunft zu erwecken; dies gilt auch dann, wenn das Herstellungsland vorschriftsmässig angegeben ist,
  2. zutreffende Angaben, die geeignet sind, falsche Vorstellungen über das Verarbeiten, Abfüllen oder Lagern, die Beschaffenheit, die ERzeugnisse, die Rebsorte, den Jahrgang oder sonstige Umstände zu erwecken, die für eine Bewertung bestimmend sind,

Zitat Ende

Du siehst also, bisher war es nicht erlaubt zutreffende Angaben auf dem Etikett zu machen, mit Ausnahme der Angaben, die das Weingesetz ausdrücklich vorschrieb. Auch die Bewertung dieses Umstandes überlasse ich Dir. Erinnere Dich bitte nur daran, wie lange es gedauert hat, bis es in Deutschland zulässig war, einen Hinweis auf Barriqueausbau auf das Etikett zu bringen.

Das Marketing der Winzer ist ja eine Sache, das Geschwätz der
Politiker bei jeder Weinfesteröffnung eine andere.

Richtig.

Als Anmerkung: in einem Land, in dem der Schraubverschluß als
qualitätsminderndes Merkmal so verpönt ist, wie bei uns, finde
ich es schon ätzend, wenn andererseits die Beigabe von
Holzspänen keinerlei Deklarationspflicht unterliegt.

Diesem Satz stimme ich ausdrücklich zu!

Viele Grüße

mhg

1 Like

Lieber Martin,

Hallo Martin

ich steige auf Beerenwein um.
Du musst mir doch zugeben, daß mit den neuen Methoden nur der Flachlandanbau gefördert wird.
Ich war letztes Wochenende wieder mal an der Nahe und bin mit meinem Hund zwischen den Hängen der Staatsweinbaudomäne Niederhausen spazieren gegangen.
Ich möchte in diesen Steilhängen nicht arbeiten müssen.
Zu welchem Preis sollen die denn noch mithalten können?
Schade, daß es bei uns nicht die österr. Steilhanglage gibt.
Das wäre eine angemessene Klassifizierung

Herzliche Grüße

Peter