Hallo,weiß jemand, ob man Wohngeld

… bekommt, wenn man in einer Einliegerwohnung in dem Haus seiner Schwiegertochter wohnt?

Nach Vorstellung beim Sozialamt ist bekommt meine Schwiegermutter jetzt einen Nebenkostenzuschuss, für die Miete bekommt sie nichts, weil Sie ja auch bisher keine Miete zahlen würde.

Um das Haus zu finanzieren benötigen wir aber diese Mieteinnahmen, was können wir tun?

Zum Sachverhalt: Meine Schwiegermutter hat kein Wohnrecht in dem Haus. Sie ist Rentnerin und hat eine sehr schmale Rente, die vom Sozialamt jetzt bis zur Grundsicherung bezuschusst wird.

Das Haus hat sie beim Tod Ihres Mannes mit ca. 100.000 € Grundschulden geerbt, dann an ihren Sohn verkauft, der hat für sie eine abgeschlossene Wohnung ausgebaut und renoviert, danach waren 120.000 € Grundschulden darauf. Dann habe ich das Haus gekauft und alle Schulden abgelöst. Und jetzt bekomme ich keine Miete.

Vielen Dank im Voraus!
Grüße!! Tilli

Hallo Tilli,
danke für Deine Frage - aber da muss ich leider passen - habe davon auch keine Ahnung und will Dir nichts Falsches sagen. Hoffe, Du hattest von anderer Seite mehr Glück und eine kompetente Antwort.
Alles Gute
Puddelchen

hallo tilli ,

eines muss ich vorher noch wissen ,bevor ich dir eine konkrete antwort geben kann !

du schreibst das du das haus gekauft hast - zahlst du den irgdwie einen kredit bei der bank ab ??

gruss nancy

Hallo Wenn die Oma das Haus verkauft hat, muss doch Geld da sein, oder? Das wird dann immer angerechnet.
Wenn ein ordentlicher Mietvertrag gemacht wird, dann werden die Kosten in angemessener Höhe vom Sozialamt auch übernommen, auf der anderen Seite müssen sie das Geld dann auch versteuern. Solange kein Mietvertrag und keine nachweisbaren überweisungen auf ihr Konto fließen wird sich das Amt weigern, mehr zu bezahlen.
Hoffe geholfen zu haben N Richter

Servus Tilli,
tut mir leid, in dieser „Konstellation“ kann ich Dir keinen Rat geben°!
Gruß Marion

Dazu kann ich leider keine Aussagen treffen. Ich würde in dem Fall auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.
Gruß
Weschdl

Wenn Ihre Schwiegermutter tatsächlich Miete bezahlt, kann Wohngeld beantragt werden. Hierzu muss aber unbedingt ein Mietvertrag vorgelegt werden, aus dem Nettomiete und die Höhe der Nebenkosten vervorgehen.Falls Ihre Schwiegermutter schon länger im Haus wohnt, ist auch eine Nebenkostenabrechnung vorzulegen - wie bei einer ganz normalen Mietwohnung. Erkundigen Sie sich nach einem Mietspiegel oder der Miethöhe von drei etwa vergleichbaren Wohnungen.
Wenn die Rente aber so niedrig ist, dass sie gar keine Miete zahlen kann, können evtl. Grundsicherungsleistungen beantragt werden. Dafür muss aber auch ein Mietvertrag oder wenigstens Mietquittungen vorgelegt werden. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Sozialamt. Dort kann Grundsicherungsleistung beantragt werden und meist ist die Wohngeldstelle ebenfalls dem Sozialamt angegliedert.

Ich weiss dazu leider nichts Konkretes.Ich denke aber schon, dass Du von Deiner Schwiegermutter mittels eines korrekten Mietvertrages Miete verlangen kannst.Diese Miete musst Du dann aber auch als Einkommen angeben und evtl. Steuern zahlen.Inwieweit ihr auch ohne Miete so viel Einkommen habt, dass Ihr für den Lebensunterhalt der Schwiegermutter mit aufkommen müsst, so dass das Sozialamt die Miete nicht akzeptiern würde, weiss ich nicht, allerdings könnt ihr eventuelle Kapitalkosten für den Hauskredit mit anführen(dagegenhalten).
Evtl.habt ihr aber auch Anspruch auf Lastenausgleich beim Wohnungsamt,ich würde mich an Eurer Stelle dort mal erkundigen.