Guten Tag,
Kfz steuer für die geschäftswagen wird am 1.juli für ein jahr im voraus vom bankkonto überwiesen 600,00 €
den ersten satz weiss ich;
- kfz an bank 600 €
2.ARA an Kfz Aufwendungen 600 €(Bin ich mir nicht sicher),und dann weiß ich nicht muss man an G u V was buchen?
Kfz steuer für die geschäftswagen wird am 1.juli für ein jahr
im voraus vom bankkonto überwiesen 600,00 €
den ersten satz weiss ich;
- kfz an bank 600 €
Hallo,
du hast mich als „Expertin“ angeschrieben - ich habe aber weder von Steuerrecht, noch von KFZ die leiseste Ahnung. Und habe das auch sicher nirgends in meinem Profil angegeben…
Such dir also bitte einen neuen Experten, aber den richtigen.
Gruß, jenny
HAllo, diese Anfrage verstehe ich nicht und kann somit auch keine passende Antwort geben.
Ciao
Holger
Hallo,
du buchst einfach Kfz-Steuer an Bank, die Kfz-Steuer muss man nicht abgrenzen.
Schau hier ist der Urteil dazu
http://www.gesierich.de/steuertipps_archiv.php#t372
Gruß