Ich habe eine Direktversicherung vor Ablauf gekündigt und den Rückkaufswert erhalten.
Unterliegt der ausgezahlte Rückkaufswert auch der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Vielen Dank,
Jobst
Ich habe eine Direktversicherung vor Ablauf gekündigt und den Rückkaufswert erhalten.
Unterliegt der ausgezahlte Rückkaufswert auch der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Vielen Dank,
Jobst
Hallo Jobst,
mir ist das vollkommen neu, dass man einen Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt bekommt. Von daher kann ich Deine Frage nicht beantworten.
Viele Grüße,
Uli.
Herr Hauschulz kann zur Zeit keine Fragen beantworten
Hallo Jobst,
ja.
Liebe Grüße
Andreas