Hallo. wenn man sich exmatrikuliert hat und

… arbeitssuchend ist, wohin soll man sich dann bezüglich krankenversicherung wenden falls man unter 21 ist. kann man bei den eltern mitversichert werden? an welche stelle muss man sich wenden? Darüber hinaus wüsstse ich gerne, ob man noch kindergeld bekommt. auch hierbei möchte ich wissen an wen ich mich wenden muss und welche voraussetzungen ich erfüllen muss. danke

Also ich versteh, das so: du hast exmatrikuliert und hast dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet, richtig? In diesem Fall ist für die Krankenversicherung das Arbeitsamt zuständig, was im normal Fall mit abgabe eines Antrag´s auf AlG II abgesichert wird. Solltest du keinen Antrag stellen ist natürlich eine Versicherung über deine Eltern möglich allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren.

Was das Kindergeld angeht must du dich an die zuständige Familienkasse wenden. Ich kann nicht genau sagen bis wann man Anspruch hat ohne Ausbildung aber 21, glaube ich ist die Altersgrenze (aber Frag lieber nochmal nach) …Prinzipiell gibt es aber Kindergeld bis 25, wenn du nachweisen kannst das du in einer Ausbildung, sprich: Studium, Berufsausbildung, Schule, etc steckst.

Hoffe es hilft dir…
LG Bomigolo

Wenn vorher schon einige Zeit gearbeitet wurde, dann gehts zum Arbeitsamt. Ansonsten ist die Arge zuständig.

ales insgesamt nicht so einfach und der Rat eines Fachmanns/frau notwendig. Krankenversicherung: wenn man nicht schon mehrere Jahre sozialversichungspflichtig gearbeitet hat, kommt die Arbeitsargentur für diese Beiträge nicht auf. Will sagen hier ist eine private Versicherung abzuschließen. Günstig wäre wenn bereits eine anteilige Versicherung über die Eltern bestanden hat, dann wäre der Einstieg günstiger/billiger und eine Gesundheitsprüfung !!! würde entfallen. In Deinem Fall wird eine nachträgliche Mitversicherung bei den Eltern nicht möglich sein, weil keine Ausbildung läuft. Mein Rat: mit den Eltern zu deren Versicherung gehen und eine Beratung durchführen.
Kindergeld: Für die Zeit der ersten Ausbilung/Studium kann auch über das 18te Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt werden. Bis max. 25. Ist die Ausbildung/Studium beendet und im Anschluss erfolgt eine weitere Ausbildung/Studium verlängert dies nicht den Anspruch auf Kindergeld. In Deinem Fall wäre zu prüfen ob der Abruch eines Studium = Beendigung bedeutet. Ich denke ja.
Ohne mich festlegenzu wollen: Krankenkasse über die Eltern vieleicht, Kindergeld eher nein.
Abschließend: Eltern an die Hand nehmen und zur Krankenkasse gehen und ruhig auch eine Sozialberatung in Anspruchnehmen. Bitte auch im Internet mal „reinschauen“, aber mit äußester Vorsicht die Tipps bewerten.

Hallo!

Hm, ich frage mich, wieso ich ständig als Expertin dafür ausgewählt werde… Ich kann dir da leider gar nicht weiterhelfen, ich bin selbst gerade mal im ersten Semester. Ich hoffe, jemand anderes hier weiß besser bescheid.

hallo,

sry, aber da kann ich dir leider nicht helfen. Am besten du fragst einfach eine im Arbeitsamt oder gehst mal zu einer Krankenversicherung, die geben dir da Auskunft.

Mfg Rudi

Hi, also…

… arbeitssuchend ist, wohin soll man sich dann bezüglich
krankenversicherung wenden falls man unter 21 ist. kann man
bei den eltern mitversichert werden? an welche stelle muss man
sich wenden?

–> Bis zum 23. Lebensjahr kannst du dich bei deinen Eltern (wenn diese gesetzlich und nicht privat versichert sind) in der Familienversicherung beitragsfrei (es sei denn du hast mehr als 400 € Gesamteinkommen) mitversichern. Ansprechpartner ist logischerweise deine bisherige Krankenkasse. (vgl. § 10 Abs. 2 SGB V).

Darüber hinaus wüsstse ich gerne, ob man noch

kindergeld bekommt. auch hierbei möchte ich wissen an wen ich
mich wenden muss und welche voraussetzungen ich erfüllen muss.
danke

-> Kindergeld zahlt die Familienkasse der Agentur für Arbeit aus. Ggf. ist diese jedoch nicht bei jeder Agentur angesiedelt, sondern kann auch für ein mehrere Gebiete der Agentur umfassendes Gebiet zentral gelegen sein. Bei der dir nächstgelegenen Agentur (da wo du dich bspw. arbeitssuchend gemeldet hast) mal nachfragen. Bis zur Vollendung des 21. Lebenjahres kann Kindergeld bezogen werden, wenn du arbeitssuchend gemeldet bis. Bei Ausbildung oder Studium bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Einkommensgrenze jährlich 2010: 8.004,00 €.

Grüße kittekat_erna

hi,

kann dir leider nicht weiterhelfen :frowning:

Wenn du erst 21 bist und nicht mehr Student, aber arbeitssuchend und du dich arbeitssuchend gemeldet hast, bist du austomatisch durch das AA krankenversichert. Solltest du gesperrt werden,must du dich selbst krankenversichern.
GGf kannst du dich aber bei deinen Eltern mit familienversichern lassen, wenn du die Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Genauere Infos bekommst diesbezüglich von deiner KK bzw. der KK deiner Eltern.
Kindergeldanspruch ahst du nur, wenn du Schüler bist, Studierst, in Ausbildung bist oder in der Zeit zwischen Schule und Wehrdienst.
Sonst hast du keinen Anspruch. Auch hier gelten Einkommensobergrenzen. Solltest du studiert haben, zeitweise arbeitslos gewesen sein und dann eien Ausbildung beginnen, kannst du unter Umständen Ansprch auf Kindergeld haben und dies dann rückwirkend (bis zu drei Jahren) beantragen.Wenn du arbeitslos bist hast du keinen Anspruch auf Kindergeld. Hier hast du eventuell Ansprch auf Arbeitslosengeld I - oder Arbeitslosengeld II. Dies kannst du bei deinem zuständigen Arbeitsagentur beantragen.
Zum Kindergeld: Genaueres sagt dir die Familienkasse (Arbeitsagentur).
Beim Kindergled gilt allerdings eine Altersobergrenze, diese hast du aber mit 21 noch nicht erreicht.