Hallo wer hkann mir helfen,es geht um das erbe mei

meine stiefmutter,hat ein haus mit garten,als erben sind mein bruder und meine stiefschwester so wie meine person.nun geht es darum, was meine stiefmutter machen müsste,das unsere stiefschwester nichts erbt.denn meine stiefmutter hat sich mit ihrer leiblichen tochter vor 8 jahren verstritten und auch keinen kontakt mehr.mein bruder und ich würden das haus später gerne behalten,aber sehen nicht ein das unsere stiefschwester nur die hand hinterher auf hält und wir sie dann auszahlen müssen.meine stiefmutter meinte das ihre leibliche tochter aufjedenfall ein pflichtteil zustehen würde.was wäre wenn meine stiefmutter an mich das haus verschenken oder verkaufen würde?gruss michaela

Hallo Michaela, Wie Du es schon erwäntest, kaufen oder verschenken ist eine möglichkeit und villeicht auch die beste alternative. Aber bedenke auch beim kaufen oder verschenken sind unter Umständen Steuern fällig, dies muss man dann genau abwäägen. Wie man die Sache einfädeln kann, das musst du dann am besten mit einem Notar und deiner Stiefmutter abklären. Gruß Det

Hallo!
es kommt natürlich auf den Wert des Hauses an. Verschenken kann bedeuten, dass ihr Schenkungssteuer bezahlen müsst. Besser wäre, wenn die Stiefmutter das Haus an Dich und Deinen Bruder VERKAUFT - in diese Falle aber bitte vorher Rücksprache mit eurem Steuerberater. Das Haus sollte preislich auch nicht zu hoch angesetzt werden, sondern eher an der unteren Grenze. Trotzdem würde ich noch vorsichtshalber einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen damit kein Fehler gemacht wird.
Liebe Grüsse

hallo detlev,vielen dank für deine hilfe.hmmm das mit den steuern ist das wenigere problem.mir geht es darum ob mrine stiefschwester trotzdem ein anrecht auf ihr pflichtanteil hat.denn wenn ja dann hat es sich schon erledigt.ich kann und möchte an ihr nicht ausbezahlen.dann wird das haus leider an fremde verkauft.das wollten meine mutter so wie mein bruder und ich verhindern,es sollte in familien besitz bleiben.wie gesagt meine stiefmutter hat sich vor 8 jahren mit ihrer leiblichen tochter verkracht und würde an liebsten nichts an ihr vererben.lg ela

hallo gabriela,vielen dank für deine hilfe.hmmm das mit den steuern ist das wenigere problem.mir geht es darum ob mrine stiefschwester trotzdem ein anrecht auf ihr pflichtanteil hat.denn wenn ja dann hat es sich schon erledigt.ich kann und möchte an ihr nicht ausbezahlen.dann wird das haus leider an fremde verkauft.das wollten meine mutter so wie mein bruder und ich verhindern,es sollte in familien besitz bleiben.wie gesagt meine stiefmutter hat sich vor 8 jahren mit ihrer leiblichen tochter verkracht und würde an liebsten nichts an ihr vererben.lg ela

Hallo Michaela, ein Plichtanteil steht Deiner Schwester auf jeden Fall zu. Es sei denn, (Siehe Erbrecht) deine Stiefschwester trachtet nach dem Leben deiner Stiefmutter usw… In solchen Fällen steht Ihr kein Pflichtanteil zu. Man kann aber den Pflichtanteil Deiner Stiefschwester einen erheblichen Teil minimieren. Hierzu benötigt Deinen Stiefmutter allerdings Notarielle Hilfe. Gruß Det

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hallo gabriela,vielen dank für deine hilfe.hmmm das mit den
steuern ist das wenigere problem.mir geht es darum ob

mrine

stiefschwester trotzdem ein anrecht auf ihr pflichtanteil
hat.denn wenn ja dann hat es sich schon erledigt.ich kann und
möchte an ihr nicht ausbezahlen.dann wird das haus leider an
fremde verkauft.das wollten meine mutter so wie mein bruder
und ich verhindern,es sollte in familien besitz bleiben.wie
gesagt meine stiefmutter hat sich vor 8 jahren mit ihrer
leiblichen tochter verkracht und würde an liebsten nichts an
ihr vererben.lg ela

Hallo Ela,
wenn die Stiefmutter das Haus an Dich und Deinen Bruder verkauft sieht das bei weitem besser aus, als wenn es verschenkt wird. Ihr könnt ja einen für das Finanzamt akzeptablen Mindestpreis einsetzen.Trotzdem bitte einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen und die Sache abklären. Eine Beratungsstunde kostet so um die 150 € - aber das ist das Geld wert und ihr habt klare Fakten.
Mit dem Pflichtteil ist es so eine Sache - normal müsste er ja ausbezahlt werden - aber was ist, wenn nichts vorhanden ist??? Ein anderer Fall wäre noch enterben - aber auch hier solltet ihr Rat beim Fachanwalt einholen.
Lg Gabriela

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hallo und vielen lieben dank.ja das nach den leben trachten…neee das lass mal :smile:))hmmm ist gar nicht so einfach.ich werde mich nochmal mit meinen bruder beraten.wenn es keine andere lösung gibt.dann werden wir wohl einen notar brauchen.lg ela

Kann nicht helfen!