… Vorgehensweise der Versicherung korrekt ist: Ein Opel Omega wurde beschädigt. Der Gutachter von der Vers. sagt das er den Wagen auf eine Plattform in Net stellen muss und dann je nachdem wie viel da geboten wird muss die Vers. die Differenz bezahlen. Das heißt ja dann zahlt die Versicherung von einem Restwert 1.200€ Schadenhöhe 3000€ z.B nur 500€ wenn jemand wer auch immer auf dieser Plattform Zugriff hat 700€ bietet und somit müßte der Wagen dann verkauft werden um die Volle Schadenhöhe erstattet zu bekommen. Ist das Rechtens?
Hallo,
ich gehe davon aus an dem Fahrzeug ist ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden. In diesem Fall steht dem Geschädigten die Regulierung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert zu.
Aus diesem Grund muss der Sachverständige den Restwert des beschädigten Fahrzeuges ermitteln. Soweit ist das korrekt - allerdings bin ich der Meinung, dass der Sachverständige diesen Restwert in der Regel auf dem regionalen Markt ermittelt und nicht übers Internet. Ausserdem werden meist mehrere Angebote eingeholt. Und das Angebot mit dem höchsten Preis wird dann als REstwert angerechnet.
ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Sie haben das richtig erkannt. Die Problematik dabei ist, dass die Versicherung, insbesondere wenn sie ihr dummerweise mitgeteilt haben, dass Sie das Fahrzeug behalten wollen, einen beliebigen Restwert „erfinden“ können und sie mit einem „Trinkgeld“ abspeisen kann. Auch deshalb ist es immer am besten, wenn Sie selbst mit der Versicherung und Ihren Helfershelfer gar nicht reden, sondern das dem Anwalt überlassen, den Sie beauftragen dürfen und der von eben derselben Versicherung bezahlt werden „muss“. Sie können natürlich auf jeden Fall das Fahrzeug dem genannten Restwertaufkäufer verkaufen und haben dann den Wiederbeschaffungswert, d.h. den Fahrzeugwert vor dem Unfall, aber natürlich kein Fahrzeug mehr.
Hallo Herr Dettinger,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Gruß
Lipinski
Hallo Isabella,
danke für die schnelle Antwort.
Ja konnten Sie!
Danke dafür!
Dann werde ich michjetzt mal an einen RA wenden!
Gruß
Lipinski
Hallo Lars,
das ist korrekt.
Über das Einstellen der Daten im Internet wird das Fahrzeug professionellen Restwertaufkäufern angeboten. Das höchste Angebot wird für die Abrechnung verwendet. Für diesen Preis holt der Anbieter das Fahrzeug am jeweiligen Standort ab. Der Fahrzeughalter hat also keinerlei Verlust. Er kommt immer in der Endabrechnung auf den ursprünglichen Wert des Fahrzeuges. Es ist aber kein Zwang, das Fahrzeug an diesen Anbieter zu verkaufen. Hat der Halter beispielsweise selbst einen Anbieter ermittelt, der noch mehr zahlt, hätte er hier sogar einen Gewinn.
Gruß Frank
Hallo Frank,
super danke dir für die genaue Aussage.
Klare Antworten mag ich.
Na dann muss man wohl verkaufen um an seinen Rechtsmäßigen Anspruch der Schadenregulierung zu kommen.
Das nenne ich mal Gerecht.
Da verursacht jemand einen Schaden an deinem Wagen und du bist gezwungen zu verkaufen um den den Schaden in voller Höhe ( Restwert )zu erhalten.
Was aber dumm ist weil du jetzt nochmal selber drauf legen mußt um einen anderen Wagen zu bekommen.
Besch. Rechtsstaat.
Die Versicherung die Prämien erhält um Schäden zu regulieren spart Geld und macht dadurch Gewinn!
Echt super!
Danke dir.
Gruß
Lars
Hi,
also bei Fahrzeugschäden ist die Sachlage relativ schwer einzuschätzen, nicht ohne Grund beschäftigen sich so viele Gerichte mit diesem Mist.
Die Frage ist zunächst, was genau passiert ist. Grundlage ist aber immer der Wiederbeschaffungswert des FAhrzeuges.
SOllte der Wagen noch einen Wert von 3.000€ darstellen, der Schaden aber 3.300€ betragen, musst du der Versichrung nur nachweisen, dass du den Wagen reparieren lassen willst und dann erhältst du nach der „110%-Regel“ eben diesen Wert.
Sollte dir jemand ins Auto gefahren sein gilt gleiches.
Ich habe nur wenige Infos, kann daher auch nur wenig antworten.
Sorry!!!
Hi,
wenn ich dich richtig verstehe, betragen die Reparaturkosten 3000 EUR und der Wiederbeschaffungswert (nicht der Restwert) 1200 EUR. Die Versicherung kann also eine Totalschadenabrechnung vornehmen. Ich gehe mal davonb aus, dass du nicht reparieren willst (die Begriffe Opfergrenze, Mehrwertsteuerproblematik usw lasse ich mal aussen vor. Der Sachverständige stellt den Wagen in die Restwertbörse ein. Das höchste erzielte Gebot ist der sog. Restwert, den die Versicherung abziehen wird. Der Bieter bleibt an sein Gebot inerhalb einer Frist gebunden. Du kannst den Wagen dafür (z.B. 700 EUR) abgeben, musst aber nicht, wenn du glaubst, du kriegst ihn besser verkauft. Die 700 EUR werden in jedem Fall abgezogen. Die Bieter müssen den Wagen in der Regel für dich kostenfrei und gegen Barzahlung abholen.