mein partner und ich leben in getrennten wohnungen. die wohnung in der ich wohne gehört meinem partner. ich zahle miete an ihn. zu meiner absicherung möchten wir eine möglichkeit finden, dass zukünftige erben mich nicht kündigen und die miete nicht erhöhen können.
wäre das durch lebenslanges wohnrecht rechtlich abgesichert? wäre ein einfaches schreiben oder eine klausel im mietvertrag ausreichend?
müsste es notariell beglaubigt werden?
ich bin dankbar für jede info.
liebe grüße
annette
ja wäre es, wenn der Vermieter auf die Regulären Kündigungsgründe und Mieterhöhungen nach BGB verzichtet. dies sollte aber in einen Schriftlichen Mietvertrag festgehalten werden.
Gennerell würde ich für so etwas allerdings einen Anwalt zu rate ziehne, der die entsprechenden Vereinbahrungen ausformuliert. Davor aber bitte mit deinen Partner darüber sprechen, der ja daruch unter anderen Finanzielle Nachteile erleidet.
vielen dank für die info😃
Es gibt außer dem Wohnrecht auch noch das Nießbrauchrecht, vertieft Euch mal darein:
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Wohnrecht-oder-Niessbrauch-was-ist-besser.html
Für beide Formen ist nicht nur eine mietvertragliche Regelung sonder auch eine Grundbucheintragung über einen Notar vonnöten. ramses90
hallo ramses90,
danke für die info. das schauen wir uns an😃
Hallo,
Nicht ganz zum Thema: Ich habe keine Ahnung welches „rechtliche Verhältnis“ Ihr miteinander habt, aber wenn Ihr zur Rechtsberatung geht, solltet Ihr auch für den Fall einer Trennung vorsorgen …
Gruß
Jörg Zabel