Hallo, werte Expertin/Experte.6 Monate nach

… d. Todesfall meiner Mutter, habe ich erst Kenntnis davon erhalten. September 2012 habe ich gemeinsch. Erbschein beantragt. Da 2 Miterben sich sträuben, eine Erbauseinandersetzung zu machen ich hatte schriftlich dazu eingeladen, habe ich versucht, Bankauskünfte einzuholen. Diese werden mir trotz Erbschein verweigert. Wie ich jetzt erfahren habe, besitzen 2 Miterben Kontovollmacht. Die Immobilie steht nun 1 Jahr leer. Es kann nicht verkauft werden, da sich Mitglieder d. EG auf die Einladung nicht gemeldet haben, auch kein telef. Kontakt zu stande kommt. Wie kann ich verfahren um mein Erbteil zu schützen es wurde auch schon Inventar entnommen, Bankauskünfte und Auskünfte über das Erbgut zu erhalten? Jetzt habe ich erfahren, daß mein Bruder sagte, er verschiebe die Erbauseinandersetzung bis auf weiteres. Mit welchem Recht? lt. meiner Mutter waren Festgeldanlagen, Wochenendgrundstück soll in der Familie verkauft worden sein vorhanden. Was tun? Für Ihr Antwort wäre ich sehr dankbar.

Reichen Sie einen Antrag auf Aukunftsklage gegen die sich Sträubenden beim zuständigen Nachlaßgericht/Amtsgericht ein, bei dem der Erbschein erteilt wurde.