Hallo, wie kann ich unserem Untermieter, der seit kurzem krebskrank ist, 55 Jahre alt, kündigen ? Unsere Tochter 28 J.alt. bräuchte die Wohnung ?

Es geht um folgendes, meine Frau unsere 28 J. Tochter u. Ich, haben ein gutes Verhältnis, aber wenn ums Thema Kündigung von unserem krebskranken Untermieter geht , bekommt sie ein schlechtes Gewissen.
Klar die Situation für uns auch nicht einfach. Unser Untermieter weiss bis jetzt von unserem Wunsch noch nichts. Wir würden ihm natürlich helfen wenn es soweit wäre. Aber wie sieht es rechtlich für uns aus ? Es ist nicht einfach, aber wie kann man uns in der Situation helfen ?
Schön wäre es wenn es eine gute Möglichkeit gäbe die Wohnung für unsere Tochter frei zu bekommen ! Vorerst mal herzlichen Dank in der Hoffnung, dass uns eine Profi helfen kann !

Guckst du hier: http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/

Hallo,

es kommt auf die Umstände an.
Ist der Untermieter Bewohner eines Teils der von euch bewohnten Wohnung, oder ist er Untermieter der gesamten Wohnung (kann ja auch vorkommen)?
Sind die Zimmer möbliert/teilmöbliert oder nicht?

Zwischenmenschlich ist das eine heikle Sache.
Ganz konkret sollte man ihm Hilfe anbieten, also Hilfe bei der Wohnungssuche (man kann ihm anbieten, ein Mieter-Zeugnis auszustellen) und beim Umzug.

Hallo u. voerst mal schönen Dank, also unser Untermieter hat die Wohnung in unserem Haus unten, 2 Zimmer , 1 Küche, 1 Bad, er hat die Wohning selbst möbieliert u. zahlt für 76qm , inkl. Heizung 465 €, Er wohnt alleine u. wir habenschon ein gutes Verhältnis, durch seine Krankheit bekommt er auch von Uns viel Unterstützung, wie gesagt er u. meine Frau weiss noch nichts von Unserem Vorhaben,vieleicht gibt es auch eine Möglichkeit durch versch. Ämter die da helfen können ? Wenn wir eine gute Möglichkeit sehen, meint unsere Tochter, finde Ich aber auch, dann wollen wir meine Frau informieren, dass es ohne Ärger zu lösen ist !
Herzliche Grüße

Also kein Untermieter sonder der Mieter unter euch?

Wenn ich es recht verstehe wohnt der Mieter in euren Haus, evtl kommt dann auch das zum zug;

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Ja , der Mieter hat unten die Wohnung, die hat er selbst möbiliert u. damit auch gemietet für 450.-€.Wir haben ein gutes Verhältnis mit ihm, wir würden auch helfen , um eine neue Wohnung zu finden. Hoffentlich ist das Problem bald geklärt damit unsere Tochte einziehen kann. Herzlichen Dank u. freundliche Grüße

Das ist dann kein Untermieter. Es ist ein ganz normaler Mieter, der eine Wohnung mietet, die euch gehört. Damit hat er die vollen Rechte eines Mieters.

Man kann nun eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen, die man sehr sorgfältig formulieren muss.
Oder man addiert drei Monate zur sonst geltenden Kündigugsfrist (je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate) hinzu und kündigt ohne Eigenbedarf. Das geht, weil ihr das Haus ja selber mitbewohnt. (§573a BGB).

Das Problem ist aber die Erkrankung des Mieters: Denn dadurch kann die Kündigung eine unzumutbare Härte darstellen, er kann dann der Kündigung widersprechen, was dann zum Fortbestand des Mietvertrages führt. Oft wird dann vor Gericht gestritten.

Ihr solltet versuchen, eine gütliche Einigung anzustreben.
Wenn es zu einer Kündigung kommen MUSS, dann ist anwaltliche Beratung bei der Formuiierung hilfreich. Mit einer fehlerbehafteten Kündigung kann sich ein Mieter nämlich genüsslich eine Zigarre anzünden, oder sie für die Reinigung entgegen gesetzter Körperregionen nutzen.

Meine moralische Einschätzung der Lage ist , sowas macht man nicht.
Völlig unchristliches Verhalten.
Weitere, härtere Wortwahl möchte ich hier unterlassen.