Hallo, wie sieht es denn mit folgender

… Rechtslage aus: 3-4 Kinder sind mit ihren Mamas bei Freunden zu Hause spielen. Die Kinder sind 12 - 14 Monate alt. Plötzlich verbrennt sich eines der Kinder am Kaminofen ganz schlimm (Verbrennung 3. Grades). Wer haftet nun - die Mutter des geschädigten Kindes, weil Sie in dem Moment die Aufsichtspflicht verletzt hatte oder der Gastgeber, weil er seinen Kamin angemacht hatte, trotz der Anwesenheit der Kinder. Ein Kaminschutz war auch nicht vorhanden.

Hallo,

Freunden zu Hause spielen. Die Kinder sind 12 - 14 Monate alt.
Plötzlich verbrennt sich eines der Kinder am Kaminofen ganz
schlimm (Verbrennung 3. Grades). Wer haftet nun

wer sein Kind im Krabbelalter in unbekannter Umgebung unbeaufsichtigt läßt, trägt die Folgen nicht nur selbst, sondern gehört auch noch verdroschen.

Gruß
C.

Nun, es ist bekannt, dass Kinder lebhaft und neugierig sind. Daher würde schon eine kindgerechte Umgebung diverse Gefahrenquellen ausschließen oder zumindest einschränken und schlimmere Unfälle vermeiden.

Nun, es ist bekannt, dass Kinder lebhaft und neugierig sind.
Daher würde schon eine kindgerechte Umgebung diverse
Gefahrenquellen ausschließen oder zumindest einschränken und
schlimmere Unfälle vermeiden.

Und das soll ein Argument dafür sein, daß Eltern ihre Kinder in einer unbekannten Umgebung unbeaufsichtigt herumkrabbeln lassen dürfen?

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