Hallo! Wir haben aktuell das Problem, dass

… meine Schwiegereltern ein Haus geschätzt vom Gutachter = € 180.000,00 geerbt haben und dies nicht selbst nutzen möchten, da Sie selbst ein sehr schönes Haus im gleichen Ort besitzen.
Nun haben Sie uns angeboten, in das Haus EFH + Einliegerwohnung einzuziehen und Miete für die Wohnung zu zahlen. Wenn unserer Familie sich vergrößert derzeit noch keine Kinder, könnten wir auch die Einliegerwohnung ohne Zusatzkosten mit nutzen.
Auf Grund der enormen Renovierungsarbeiten für die Hauptwohnung inkl. Fenster, Dämmung, Böden, Türen, Bäder, Heizkörper und einer Solaranlage kommen nun noch € 100.000,00 Renovierungskosten auf uns zu. Vorschlag der Eltern: Wir können Mietfrei darin wohnen und dafür bezahlen wir die kompletten Renovierungskosten.

Da meine Frau noch 2 Geschwister hat, stellt sich das relativ schwierig dar, da diese so wie es aussieht mit der Mietfreien Nutzung des Hauses nicht einverstanden sind. Aber in das Haus möchte allerdings auch kein anderer einziehen kleines Dorf.

Jetzt meine Frage: Was würde passieren, wenn wir das Haus schon als Erbe vorab überschrieben bekommen? Was müssten wir bei einem Hauswert von € 180.000,00 ohne Renovierungskosten an die beiden Geschwister ausbezahlen?
Kann man eine spätere Auszahlung bzw. Verrechnung mit dem restlichen Erbe der Eltern Haus , Eigentumswohnung etc. vereinbaren? Wie viel müssten die Geschwister Erben, so dass wir nichts mehr ausbezahlen müssen? Kann man dies alles Notariell festhalten, wenn alle einverstanden sind?

Danke für Eure Hilfe und Vorschläge, wie wir uns einigten könnten.

Die Eltern können Ihnen das Haus überschreiben. Zahlungen an die Geschwister haben Sie dann keine zu leisten. Sollten die Eltern jedoch innerhalb von 10 Jahren nach erfolgter Überschreibung auf Sie versterben, dann können die Geschwister Erbergänzungsnasprüche stellen, die sich dann anteilig an dem heutige Gutachterwert orientieren. Ihre Aufwendungnen bleiben Ihnen alleine Wertmäßig erhalten, da diese zum Zeitpunkt der Überschreibung noch nucht wertmäßig vorhanden waren. Leben die Überschreiber länger als 10 Jahre, gehen die Geschwister hinsichtlich des überschriebenen Hauses leer aus!