Hallo !Wir haben ein Grab an einen

… Friedhof mit einen Hang. Der der das Grab über uns hat hat vor einiger Zeit sein Grab etwas aufgeschüttet ca 15 cm um es etwas ebener zu machen. Anscheinend hat es aber im Erdreich verschiebungen gegeben so daß unser Grabstein nachgegeben hat und nun schief steht. Die Friedhofsverwaltung hat meinen Vater jetzt 1.800 € in Rechnung gestellt um den Grabstein wieder gerade zu stellen. Muß mein Vater das nun zahlen ?

Vielen Dank für eine Antwort

Walter

Hallo
Soviel ich weiß sind Friedhöfe in aller Regel öffentlich und der Träger ob Kirche oder Gemeinde/Stadt hat eine Aufsichtspflicht (das anderen Besuchern nix passieren kann z.B. morsche Äste von Bäumen und auch lose oder schiefe Grabsteine).
Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte hat dafür Sorge zu tragen das alles in Ordnung ist.
Wahrscheinlich gab es ein oder mehrere Anschreiben des Trägers mit Fristsetzung dann dürften sie das.
Vorgehensweise ist von Träger zu Träger unterschiedlich.
mfg volker
Dies ist keine Rechtsauskunft !!! und auch keine Beratung

Hallo Walter!
Ja, leider ist das so…Dein vater muss das begleichen. Sind es Dinge die ausserhalb eines Grabes liegen, ist der Friedhof dafür verantwortlich. Der Grabstein gehört definitiv zum erworbenen Grab und liegt somit in Eurer Verantwortung. Leider ist das sehr ungerecht, aber steht auch in der Friedhofsverordnung.
LG

Vielen Dank für die Antwort, wollte mal auf Nummer sicher gehen bevor wir das bezahlen.

mfg

Walter

Vielen Dank für die Antwort, war mir sehr geholfen damit.

mfg

Walter

hey,
wurde es denn schon ausgeführt? Ansonsten hol auf jedenfall noch ein anderes Angebot vom Steinmetz ein (z.B: über http://www.grabsteinfinder.de ).
Mir kommt das auch recht teuer vor…

Gruß