Hallo, wir haben eine Frage: nun sind unsere 2 Kinder ausgezogen und wir haben unsere 120qm Wohnung gekündigt. Unser ältester Sohn ist im gleichen Haus 2 Etagen tiefer gezogen.
Wir sind beide berufstätig und wollen uns einfach mal für 1-2 Jahre auf unserem Campingplatz (Zweitwohnsitz) , wo wir auch Steuern für zahlen zürückziehen. Unser Ex-Vermieter ist auch damit einverstanden, das wir uns bei unserem Sohn anmelden, somit brauchen wir uns auch nicht beim Amt ummelden usw.
Jetzt wollen mein Vermieter und wir einmal wissen, ob es nur meldetechnisch funktioniert, oder ob wir auch die Umlagen, sprich Müllgebühren ect. zahlen müssen. Es geht ja nur um die Meldeadresse, wir sind ja nicht in der Wohnung.
Servus,
entscheidet der Hausverwalter im Auftrag der Eigentümerversammlung.
Das Bußgeld für Euren Verstoß gegen § 23 BMG beträgt übrigens maximal 1.000 €.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
ist denn schon geklärt, ob man auf dem Campingplatz Dauercampen darf?
Und wenn nein, (was hier der Fall zu sein scheint, da die Meldeadresse des Sohnes angegeben wird)
wie lange die Frist ist, bis wann ihr den Platz zu räumen habt, sobald man euch als Dauercamper ertappt hat
2 od 3 Tage?
Grüße
miamei
Das seit ihr im Urlaub auch nicht, auch da fällt von euch kein Müll an. Trotzdem zahlt ihr diese und andere Nebenkosten !
Da kommt ihr nicht herum. Außer, der Vermieter berechnet es dem Sohn nicht. Dann bleibt aber immer noch der Verstoß gegen das Meldegesetz.
Meldet euch auf den Campingplatz als 1. Wohnsitz um, meist wird das möglich sein. Ihr kennt ja den Platz und wisst ob es da Dauercamper gibt.
MfG
duck313
Hallo,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
M.f.G.
Tommyvln
Es scheint sich aber um Mietwohnungen zu handeln.
Ja, aber die Beschreibung „zwei Etagen tiefer im gleichen Haus“ deutet darauf hin, dass es sich nicht um ein Zwei- oder Dreifamilienhaus mit einem einzelnen Eigentümer handelt.
Wenn das aber so ist, und dieser die Verwaltung selber besorgt, ist es noch wesentlich einfacher. Dann muss er einfach entscheiden, wie er da vorgehen will.
Schöne Grüße
MM
Stimmt schon, aber nur irgendwie. Wohne ja in Großstadt, umrum nur wenigstens 3 bis max. 5 ģeschossige Häuser aus der Gründerzeit. Und auch noch einzelne meist ältere private Eigentümer, die die Wohnungen vermieten. Kann schon sein.