Hallo, wir haben in den vergangenen Tagen

… unsere Stromabrechnung erhalten, und sie ist, ja, ihr lest richtig, zu niedrig ausgefallen. Wir haben mehrfach nachgerechnet aber wir kommen nicht auf das Ergebnis wie unser Stromanbieter. Nicht das ich mich jetzt beklagen möchte, aber wie ist nun die rechtliche Situation?
Melde ich den Fehler nicht, habe ich ein nettes Sümmchen zurückbezahlt bekommen und auch unsere zukünftigen monatlichen Abschläge sind mehr als gering.
Was aber passiert, wenn unser Stromanbieter den Fehler vieleicht bei der nächsten Abrechnung bemerkt. Klar werden wir dann bei den neuen Abschlägen wieder höher eingestuft aber die Nachzahlung wird dann gewaltig werden, oder…???

Schon mal vielen Dank im Voraus

mit freindlichem Gruß

Stefan

Hallo,

sorry, dass ich so spät antworte, habe die Anfrage anscheinend übersehen.

es ist genauso wie Sie vermuten, der Stromanbieter kann den im Jahr zuvor zuwenig berechneten Betrag nachfordern. Die zukünftigen Abschläge wären dann jedoch zu hoch, so dass man anrufen sollte und die Abschläge auf ein Mittel der letzten beiden Jahre heruntersetzen sollte.

Ich hoffe, dass ich, wenn auch viel zu spät helfen konnte.

mfG