Hallo,wir haben in unserem gemieteten Haus

… einige Feuchtigkeitsschäden, welche mit teils strakem Schimmelbefall verbunden sind. Unter anderem ist der WIndfang betroffen. Da unsere Vermieter generell nicht gewillt sind, viel Geld in Reparaturen zu stecken, möchten sie nun einfach den Windfang abreißen welcher stark verschimmelt ist und aus der Verankerung reißt, und einfach die Wohnungstür mit einer Haustür ersetzen. Der Windfang steht auch im Mietvertrag drin. Müssen wir dies akzeptieren?

Dazu sollten sie einen Anwalt/Mieterverein befragen. Mietkürzung?.. Besser die Ursache des Schimmel beseitigen. K. Taeubig

Hallo,

in wie weit die von Ihnen beschriebenen Schäden dazu führen, dass der Windfang abgerissen werden muss, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist aber, dass der Vermieter, den Zustand, wie im Mietvertrag beschrieben, einhalten muss. Sprich, wenn Sie im Mietvertrag ein Haus mit Windfang angemietet haben, bezahlen Sie auch dafür die Miete und der Vermieter muss diesen Zustand erhalten bzw. wieder herstellen. Weisen Sie Ihren Vermieter schriftlich darauf hin.

MfG P. Kunze

da bin ich jetzt ein wenig überfragt, da der Windfang im Mietvertrag steht. Den kann der VM nicht einfach abreißen…

lisa

Ich kann Ihnen keine rechtliche Auskunft geben.
JM

Hallo lieber Fragesteller,

ich bin Ingenieur und beschäftige mich mit technischen Fragestellungen und helfe in diesem Bereich auch gerne weiter. Hier handelt es sich aber um ein juristisches Problem, bei dem ich nicht weiterhelfen kann.

Der Grundsatz: ‚Verträge müssen eingehalten werden‘, müßte aber auch hier gelten.

Ich empfehle einen Juristen zu Rate zu ziehen.

Gruß

H.-P. Dresen

Sofern ein Windfang Gegenstand Ihrs Mietvertrages ist, haben Sie Anspruch auf dessen Erhalt!

Hallo,
auf diese rechtliche Frage empfehle ich einen Anwalt zu Rate zu ziehen der sich den Sachverhalt genau ansieht.
Gruß

Dies ist eine mietrechtliche Frage. Bitte wenden Sie sich bezüglich dieser Frage an einen Fachanwalt für Mietrecht.

MfG, Müller, Sachverständiger für Bau- und Gebäudeschadstoffe - www.schadstofffrei.de -

Wenn ihr den Windfang mitgemietet habt, kann man ihn euch nicht so einfach wegnehmen.
Holt euch im Zweifel bei einem Anwalt Rat, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.