Hallo!Wir sind am 31.7.2011 aus der Wohnung

… ausgezogen und haben jetzt am 1.10.2012 erst die Nebenkostenabrechnung bekommen.Der Objektabrechnungszeitraum ist der 1.1.2011-31.12.2011 und meiner der1.1.2011-31.7.2011.Wir sollen jetzt 209 Euro nachzahlen.Wir sind davon ausgegangen das die Frist für die Abrechnung für uns am 31.7.2012 abgelaufen wäre.Also hatte der vermieter von 1.1.2012 bis 31.7.12 Zeit für die Nebenkosten.Wer kann uns da eine Aussage machen was richtigh ist.vielen Dank im vorraus Steffen

Hallo wenn das Objekt nach dem Kalenderjahr abrechnet wird, hat der Vermieter bis 31.12.2012 zeit ihnen die Abrechnung zukommen zulassen, egal wann sie innerhalb einer Abrechnungsperiode ausgezogen sind.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team

Auch wenn der Auszug schon über ein Jahr ist.Ist es da nicht verjährt?

Ja der Vermiter hat keine gesetzliche Möglichkeit einfach den Abrechnungszeitraum zu ändern und in den meisten Fällen steht dazu auch eine Klausel im Mietvertrag.

Hallo Herr Steffen Rammer,

die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr nach Ablauf des Zeitraums! D.h. wenn die Nebenkostenabrechnung Ihnen im Jahr 2013 zugestellt würde, dann ist die Frist abgelaufen.

Somit sind die Nebenkosten zu zahlen!
Beste Grüße
Kocki

Sorry wenn ich auf der Leitung sitze.Kann er jetzt die Nachzahlung verlangen?

Ja der Vermiter hat keine gesetzliche Möglichkeit einfach den
Abrechnungszeitraum zu ändern und in den meisten Fällen steht
dazu auch eine Klausel im Mietvertrag.

ok Recht vielen dank.Trotz Trauer.Gruss steffen

Wenn die Abrechnung ansonsten inhaltlich korrekt ist, wird wohl kein Weg daran vorbeiführen, die Nachforderung zu begleichen.

Hallo Steffen, wenn der Abrechnungszeitraum vom1.1.2011-31.12.2011 ist, hat der Vermieter für alle Nebenkostenabrechnungen Zeit bis zum 31.12.2012., egal wann im Jahr 2011 der Umzug war. Die Frist ist nicht abgelaufen, die Kosten sind nachzuzahlen!

Gruß
Mary

Hallo Steffen,
Es spielt keine Rolle ob du am 31.07.2011 ausgezogen bist oder im Februar oder März. Wenn ihr Eigentümer den Stichtag 31.10 oder 31.12 halt, müsste er innerhalb 12 Monaten deine NK Abrechnung zustellen, also hätte er auch zum 31.12.2012 zum Stichtag erst deine NK Abrechnung zustellen können. In dem Falle hat ihr Eigentümer alles richtig gemacht, Ihnen bleibt nichts anderes übrig als das zu Bezahlen.

Gruss Ayhan