… Erdgeschoss. Über uns sind noch weitere 4 Parteien. Wir hatten jetzt einen Wasserschaden der durch eine Rohrverstopfung zustande gekommen ist. Ein Abwasserrohr war verstopft und die Verstopfung war zwischen Keller und Erdgeschoss beides in unserem Eigentum, dadurch ist das Wasser, wenn oben jemand die Toilette benutzt hat bei uns aus den Klos rausgekommen. Bis ich es gemerkt habe, standen beide Bäder unter Wasser und durch undichte Fugen lief es auch in den Keller. Ich habe versucht die Hausverwaltung zu erreichen, da war aber niemand erreichbar. Der Eigentümer der Wohnung über mir ist dann gekommen, hat es sich angeschaut und wir haben gemeinsam einen Kanalreinigungsdienst geholt.
Am nächsten Tag habe ich dann endlich jemanden bei der Verwaltung erreicht und auch der Installateur der Reinigungsfirma hat mit dem Hausverwalter gesprochen. Er sagt mir zu, den Schaden der Versicherung zu melden und jetzt bekomme ich die Rechnung der Kanalfirma, mit der Bitte um Begleichung???
Was kann ich tun? Die Verstopfung kam durch Feuchttücher zustande, die wir gar nicht benutzen!
Hallo steffyy,
na ja, das ist, oder kann schon evtl. eine Rechtsangelegenheit werden.
Für die Rohrreinigungsfirma ist für die Rechnungsstellung der Auftraggeber maßgebend, das waren in diesem Fall Sie.
Wenn sich keine andere Möglichkeit ergibt, müssen Sie das erst einmal für die Hausverwaltung (HVW) verauslagen, um Mahnkosten und sonstigen Ärger zu vermeiden.
Grundsätzlich ist für die Schadensbehebung, wie hier im Hauptrohr die HVW zuständig.
Die Feuchttücher können bei 5 Parteien keinesfalls Ihnen angelastet werden.
Sie können jetzt nur bei der HVW anfragen, ob diese die Rechnung übernimmt und dann dorthin weiterreichen, gleichzeitig die Rohrreinigungsfirma davon entsprechend in Kenntnis setzen.
Sollte sich die HVW weigern die Rechnung zu übernehmen hilft eigentlich nur noch ein Rechtsanwalt, was natürlich Rennerei, Schreiberei, Zeitaufwand und also unnötigen Ärger verursacht, besser versuchen Sie erst einmal eine friedvolle Lösung zu erreichen.
Das Recht ist auf Ihrer Seite.
Der materielle Versicherungs muß natürlich auch von der HVW geregelt werden, bzw. der Versicherung gemeldet werden.
Gruß rocknroll