Hallo,wir sind umgezogen und im

… ersten Monat hat unser Vermieter uns nicht die komplette miete abgezogen sondern nur 2 drittel und diesem monat hat er noch nichts abgezogen obwohl wir fast wieder ende des monats haben… ist das rechtens?

Na - ja!?! Es geht auf Weihnachten zu!

Wo ist Ihr Problem ? Ich nur eins beim Vermieter.

… ersten Monat hat unser Vermieter uns nicht die komplette
miete abgezogen sondern nur 2 drittel und diesem monat hat er
noch nichts abgezogen obwohl wir fast wieder ende des monats
haben… ist das rechtens?

Hallo,

das ist ja mal was. Ich würde euch empfehlen das Geld was noch zur vollen Miete fehlt auf die Seite zu legen.
Da der Vermieter sie jederzeit einfordern kann.
Um ehrlich zu sein habe ich hier keinen Genauen Überblick von der Rechtslage, würde aber mal nett Anrufen und fragen was da schief gelaufen ist bzw. welche Bewandtnis es hat?
Wenn ich recht verstanden habe Bucht euer Vermieter ab, Ihr könnt Ihm auch anbieten die Miete zu überweisen.

Ich nehme an das es einen Urteilsspruch gibt wann die Miete abgebucht sein sollte, schaut nochmal in euren Mietvertrag ob dort es was dazu vermerkt ist. Angegeben sein sollte eigentlich ob sie zum 1. oder 15. Abgebucht wird.

Da kein Hindernis von eurer Seite bezüglich der Zahlungen vorliegt, sehe ich auch keine Problematik auf eurer Seite.

Kleiner Ratschlag: Ich würde wenn eine Telefonat nicht gebracht hat einen Brief schicken und zwar mit Rückschein wenn es eine Privatperson ist, bei einer Firma bietet sich immer ein Fax an da es Günstiger ist und vor Gericht immer anerkannt wird also bitte den Sende bericht aufbewahren.( Dies ist lediglich zur Absicherung damit euch kein Strick daraus gedreht werden kann). Zweitens bloß keinen Barzahlungen leisten!

Schönen Abend noch
Gruß Nicita

Hallo,

was bedeutet abgezogen? haha:wink:
Also ich überweise meine Miete selber, per Dauerauftrag. fertig. das sollten sie auch tun.

… ersten Monat hat unser Vermieter uns nicht die komplette
miete abgezogen sondern nur 2 drittel und diesem monat hat er
noch nichts abgezogen obwohl wir fast wieder ende des monats
haben… ist das rechtens?

Hallo YamYam, wenn ich die Frage richtig verstehe, ist hier vom neuen Vermieter die Rede. Also grundsätzlich ist die Miete vom Mieter im Voraus, d.h. zu Monatsanfang zu zahlen und zwar bis zum dritten Werktag eines jeden Monats, wobei der Samstag als Werktag zählt. Der Mieter braucht keine Abbuchungserlaubnis zu geben, kann auch die Miete jeden Monat bar beim Vermieter vorbeibringen; in punkto Form der Mietzahlung (bar, Scheck, Überweisung, Abbuchung) macht der Gesetzgeber hier keine Vorschriften. Natürlich ist es rechtens, wenn der Vm die Miete nicht abbucht, obwohl er eine Abb.erlaubnis hat. Wenn er das Geld nicht haben will ist es seine Sache. Er kann jedoch nicht 2 Mieten auf einen Schlag abbuchen (also hier die Dezembermiete und die Januarmiete). Ich würde ihn ganz einfach fragen, warum er sich das Geld noch nicht geholt hat.- Alles Gute, Achim

… ersten Monat hat unser Vermieter uns nicht die komplette
miete abgezogen sondern nur 2 drittel und diesem monat hat er
noch nichts abgezogen obwohl wir fast wieder ende des monats
haben… ist das rechtens?

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.

Eklis64

… ersten Monat hat unser Vermieter uns nicht die komplette
miete abgezogen sondern nur 2 drittel und diesem monat hat er
noch nichts abgezogen obwohl wir fast wieder ende des monats
haben… ist das rechtens?