Hallo, wir waren im Internet auf der Suche

… nach einer Ferienwohnung.

Die Vermieterin verfügt über zwei verschieden große Wohnungen.
Um ein langes Hin-und Her zu vermeiden, rief ich die Vermieterin direkt an.
Ich fragte nach einer freien Wohnung und nannte Zeitraum, Personenzahl, Haustier.

Sie sagte uns, die eine Wohnung wäre zur fraglichen Zeit belegt, die kleinere könnte sie uns anbieten. Es wurden noch weitere Fragen besprochen, wie die Wohnung beschaffen sei, ob Haustier akzeptiert und dass der Preis wie auf der Homepage beschrieben wäre.

Sie fragte, ob wir es uns noch mal überlegen wollten und ich sagte, ich möchte mich kurz mit LG besprechen. Es wurde vereinbart, dass ich eine Mail schreibe, wenn wir uns entschieden haben.

Da es nur einer kurzen Rücksprache zwischen mir und LG bedurfte ca. 5Minuten, rief ich gleich noch mal zurück, die Dame ging aber nicht mehr ans Telefon, worauf ich eine Nachricht auf dem AB hinterließ, dass wir uns für die Wohnung entschieden hätten.
Auch füllte ich ein Kontaktformular mit Namen und Anschrift und allen Daten und dem Vermerk wie telefonisch besprochen, entscheiden wir uns für die kleine Wohnung und möchten gern den Urlaub dort verbringen. Das Formular hieß leider Buchungsanfrage.

Am nächsten Tag erhielt ich eine Mail der Vermieterin, dass sie mir die Wohnung nicht mehr wie telefonisch besprochen anbieten könne, wegen anderweitigem Bedarf.

Ich war davon ausgegangen, dass wir nun einen Ferienplatz sicher haben, und bin sauer.

Kann Sie einfach einen Rückzieher machen, entgegen anderer Absprache? Hatte Sie mir nicht diese kurze Bedenkzeit eingeräumt?

MfG

na klar kann sie einen Rückzieher machen.
Es ist doch gar kein Vertrag zustande gekommen.
Und in jeder Branche bleibt jedem der Zwischenverkauf vorbehalten.
Immerhin kannst du auch nicht im Schuhgeschäft ein paar Schuhe reservieren…und sauer sein wenn sie dir ein anderer vorher weggekauft hat.

Aber- ein gutgemeinter Tip: Man bespricht alle Wünsche VOR der Buchung mit seinem LG aber nicht im Anschluss.

Es ist doch gar kein Vertrag zustande gekommen.

Bist Du Dir da sicher? Ich dachte, das Angebot/Annahme-Prinzip wäre auch mündlich gültig?
Ich stelle telefonische Anfrage, sie macht Angebot (kleine Wohnung), sagt, ich könne es per Mail verbindlich zusagen - und wenn das wenige Minuten später erfolgt, kann sie mir die Wohnung schon nicht mehr anbieten?

Immerhin kannst du auch nicht im Schuhgeschäft ein paar Schuhe
reservieren…und sauer sein wenn sie dir ein anderer vorher
weggekauft hat.

Hm, ein bisschen anders ist doch der Fall, wenn sie mir die Möglichkeit einräumt, nach einer kurzen Rücksprache schriftlich zuzusagen.

Aber- ein gutgemeinter Tip: Man bespricht alle Wünsche VOR der
Buchung mit seinem LG aber nicht im Anschluss.

Puuh, ja sicher, danke. War aber hier nicht Gegenstand der Frage.
Ich rief dort an um Information und ein verbindliches Angebot einzuholen.

Und Du schreibst „vor der BUCHUNG“ - eben, es ging ja im Telefonat darum die Hütte zu „buchen“.
Und nach dem Gespräch ging ich davon aus, dass ich ihr nun meinen Willen noch mal schriftlich bekunde und gut iss’.
So falsch?

ich bin sogar sehr sicher das ‚kein Vertrag‘ folglich auch ‚kein Bestandteil‘ beinhaltet. Und das gilt beidseitig. Dir hätte sie auch keine Stornogebühren in Rechnung stellen dürfen, wenn dein LG „no“ gesagt hätte.

Ein Reisevertrag ist dann bindend, wenn er bestätigt wurde.

Du hättest ausdrücklich eine Option erfagen müssen. (Oder sie dir anbieten…egal)

Genaugenommen ist es immer blöd wenn mündliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Gar keine Frage…das ist ärgerlich.

Warum gehst du mit solchen Anfagen nicht in ein Reisebüro? Das Internet ist doch immer dehnbar wie Kaugummi und die Verbraucher doch immer die Gearschten.

Harke es ab und ärger dich nicht. Rechtlich kannst du nichts tun.

Warum gehst du mit solchen Anfagen nicht in ein Reisebüro? Das
Internet ist doch immer dehnbar wie Kaugummi und die
Verbraucher doch immer die Gearschten.

Harke es ab und ärger dich nicht. Rechtlich kannst du nichts
tun.

Hi Doro,
okay, danke nochmal für Deine Meinung.

Es ist wie Du sagts besch+++.
Aus dem Gespräch heraus war eigentlich alles klar, außer der Formalitäten, deshalb ja meine Aufregung.

Und ich dachte, es wäre eine „Option“, die ich erfragt hätte. Im Gegenteil, bei ihrer Frage, ob ich es mir vor der verbindlichen Zusage noch mal überlegen will, dachte ich, dass es sonst andersherum wäre.

Haha, echt blöd gelaufen!

Ein Reisebüro ziehe ich aufgrund dieser Erfahrung auch schon in Erwägung.

Bisher war Telefonieren aber mit den meisten (potentiellen) Vertragspartnern nur positiv verlaufen, und ich achtete immer darauf, das „Ergebnis“ des Telefonats sowie das weitere Vorgehen noch mal zusammenzufassen und vom anderen noch mal (mündlich leider) bestätigt zu bekommen, eben damit ich mich nicht versehentlich in Verträge reinreite.

Herrjeh, was ein Sch… ;D

Danke Dir, bis denne.

schreib mal was du brauchst. Vielleicht kann ich helfen…

schreib mal was du brauchst. Vielleicht kann ich helfen…

meinst Du, was wir suchen? :smile:

Au ja, das da wäre: eine möglichst knallarme Unterkunft (Fewo) über’n Jahreswechsel, am liebsten in Alleinlage für 2 Ps, 1 Hund, drei ÜNs.
Nord-/Mitteldeutsches Gebiet, unser Wunsch war Lüneburger Heide, aber ist wirklich nicht ausschlaggebend.

Wird schwer, ich weiß. Doro, Du wirst doch nicht… ;D

Vertrag ist nicht zustande gekommen. Suchen Sie sich etwas anderes.
Gruß Dagwyna

Hallo,

hier ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Sie haben sich nach dem Objekt erkundigt, haben aber noch nicht gebucht, sondern sich noch eine kurze Bedenkzeit ausgebeten. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, Ihnen das Objekt in der Zeit festzuhalten und andere Interessenten abzulehnen. Vielleicht hat sie in der Zeit ein besseres Angebot von einem Veranstalter erhalten oder ein Stammkunde hat sich gemeldet und den gleichen Termin haben wollen und sie hat sich dafür entschieden. Ist zwar ärgerlich für Sie aber das gute Recht der Vermieterin. Sie hatten ja noch nicht verbindlich zugesagt.

Mit freundlichen Grüßen
saoirse

wie wäre es damit?

29.12.12 für 1 Wo (kannst natürlich früher heimfahren)

http://www.tui-ferienhaus.de/ferienhaus-FHD12-FH-DLH…

ich buche sie dir gerne ein

Hallo, der von Ihnen geschilderte Fall betrifft nicht das Reiserecht nach §§ 651 ff BGB, sondern ist vielmehr dem Mietrecht zuzuordnen. Da ich kein Spezialist in diesem Gebiet bin, kann ich Ihnen nur meine laienhafte Einschätzung mitteilen: Der Vermieter ist nur dann Vertraglich gebunden, wenn auch ein Mietvertrag zustande gekommen ist. In unserem Fall ist dies zweifelhaft, da keine gegenseitige, eindeutige Willenserklärung vorliegt. Ob die Vermieterin Ihnen nun die Wohnung überlässt, ist somit einzig und allein ihre Sache. Auch wenn die Wohnung noch frei wäre, hat sie keine Verpflichtung, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen.

Sollten Sie eine Ferienwohnung via einem Reisebüro buchen, oder optionieren, so ist der Reiseveranstalter an die Reservierung gebunden. Hier läge dann ein reiserechtlicher Fall vor.

LG Michael

Guten Morgen,

leider ist es tstsächlich so, dass der Vertrag noch noch nicht geschlossen war und der Buchungswunsch wurde im ersten Gespräch noch nicht geäußert.

Anderes Beispiel aus dem Alltag: Du stehst im Supermarkt vor der letzten Packung Waschmittel und überlegst ob Du sie nimmst. Da kommt ein anderer und schnappt sie Dir vor der Nase weg, so hat er definitiv das Anrecht auf die Packung weil er sich als erster für sie entschieden hat.

LG
Christian

Hallo,
da hast Du leider Pech gehabt. Die Vermieterin hat sich zwischenzeitlich anderweitig festgelegt, obwohl Du unmittelbar nach dem ok von LG schriftlich Deinen Buchungswunsch erneut geäußert hast.
Die Vermieterin hat Dir dann unmittelbar am Folgetag eine Absage und nicht wie Du erhofft hattest eine Zusage erteilt. Dies ist ärgerlich. Es gehört aber zum Recht der Vermieterin, bei mehreren Anfragen (z.B. auch Deine schwebende), sich spontan für einen Mieter zu entscheiden, so dass Deine Anfrage abgesagt werden mußte.
Gruß, Charly-Heinz

hallo,

Eine uebernachtungsbuchung wird dann verbindlich ( fuer beide Seiten) wenn eine beiderseitige Bestätigung erfolgt. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen, muss aber beiderseits mit eindeutiger Zustimmung sein. Da Sie erst noch Ruecksprache halten wollten war zwar die Absicht klar aber nicht verbindlich. Der Vermieter ist demnach auch nicht daran gebunden das Zimmer freizuhalten. Es kann ja sein dass in einem kurzen Zeitraum mehrere Anfragen fuer den selben Raum eingehen, da darf sich der Vermieter entscheiden. Seine Absage ist legitim weil kein Beherbergungsvertrag entstanden ist, lediglich eine Absichtserklärung von Ihrer Seite die aber (noch) nicht verbindlich bestätigt war.

Besser erst eine schriftliche Zusage abwarten bevor man sich freut. Viele Gruesse!