… nach einer Ferienwohnung.
Die Vermieterin verfügt über zwei verschieden große Wohnungen.
Um ein langes Hin-und Her zu vermeiden, rief ich die Vermieterin direkt an.
Ich fragte nach einer freien Wohnung und nannte Zeitraum, Personenzahl, Haustier.
Sie sagte uns, die eine Wohnung wäre zur fraglichen Zeit belegt, die kleinere könnte sie uns anbieten. Es wurden noch weitere Fragen besprochen, wie die Wohnung beschaffen sei, ob Haustier akzeptiert und dass der Preis wie auf der Homepage beschrieben wäre.
Sie fragte, ob wir es uns noch mal überlegen wollten und ich sagte, ich möchte mich kurz mit LG besprechen. Es wurde vereinbart, dass ich eine Mail schreibe, wenn wir uns entschieden haben.
Da es nur einer kurzen Rücksprache zwischen mir und LG bedurfte ca. 5Minuten, rief ich gleich noch mal zurück, die Dame ging aber nicht mehr ans Telefon, worauf ich eine Nachricht auf dem AB hinterließ, dass wir uns für die Wohnung entschieden hätten.
Auch füllte ich ein Kontaktformular mit Namen und Anschrift und allen Daten und dem Vermerk wie telefonisch besprochen, entscheiden wir uns für die kleine Wohnung und möchten gern den Urlaub dort verbringen. Das Formular hieß leider Buchungsanfrage.
Am nächsten Tag erhielt ich eine Mail der Vermieterin, dass sie mir die Wohnung nicht mehr wie telefonisch besprochen anbieten könne, wegen anderweitigem Bedarf.
Ich war davon ausgegangen, dass wir nun einen Ferienplatz sicher haben, und bin sauer.
Kann Sie einfach einen Rückzieher machen, entgegen anderer Absprache? Hatte Sie mir nicht diese kurze Bedenkzeit eingeräumt?
MfG
