… fragen!
Ist das Kleingewerbe mit einer selbstständigen Tätigkeit zum Beispiel in HH angemeldet, und man führt diese Selbstständige Tätigkeit aber auch sonst wo in der Republik aus, stellt das ein Problem für das Finanzamt dar?
Man stellt ja auch Rechnungen aus wo auch immer man in der Republik seine selbstständige Tätikeit ausführt, aber die Abrechnung läuft dann ja über das Finanzamt wo das Gewerbe angemeldet ist.
Nee - denke ich nicht. Nach erfolgter Anmeldung kriegt man vom zuständigen Finanzamt einen Fragebogen zum Gewerbe. Wo man Ware oder Dienstleistung verkauft, ist unerheblich.
Achtung: eine Gewinnerzielungsabsicht muß deutlich erkennbar sein, sonst kann das Finanzamt das Ganze auch als „Hobby“ betrachten … und dann wird das nix mit der Verrechnung von Verlusten aus dem Kleingewerbe mit anderen Einnahmen z.B. aus nicht-selbständiger Tätigkeit.
das F.-Amt am Wohnort ist in den meisten Fällen zuständig und wenn Sie ständig unterwegs sind, dann lassen Sie sich durch das Gewerbeamt beraten und beantragen eventuell ein Wandergewerbe.
das gewerbe ist für den ort, den man im gewerbeschein stehen hat. es sei denn man hat einen reisegwerbeschein.
bestimmte gewerbe kann man auch bundesweit ausführen, wobei der gerichtsstand der ist, der im gewerbeschein steht und deshalb bei dem finanzamt auch abgerechnet werde muss. wo man letzlich sein geld verdient ist egal, das finanzamt seine ortes ist immer zuständig. das weiß ich, ich hoffe, es ist richtig.
mfg heide
… fragen!
Ist das Kleingewerbe mit einer selbstständigen Tätigkeit zum
Beispiel in HH angemeldet, und man führt diese Selbstständige Tätigkeit aber auch sonst wo in der Republik aus, stellt das ein Problem für das Finanzamt dar?
Man stellt ja auch Rechnungen aus wo auch immer man in der Republik seine selbstständige Tätikeit ausführt, aber die Abrechnung läuft dann ja über das Finanzamt wo das Gewerbe angemeldet ist.
Danke für die Hilfe!!!
Gruß
solange man alle seine Einnahmen erklärt kann es nie wirklich schlimm werden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es Probleme geben wird.
Allerdings kann es auch nicht schaden zur Sicherheit noch mal in deinem Finanzamt nach zu fragen, denn die kennen deine Tätigkeit genau und werden wohl am ehesten die besten Antworten geben können.
Schönes WE
Gruß Andreas
im Prinzip wurde die Frage bereits selbst beantwortet:
Man stellt ja auch Rechnungen aus wo auch immer man in der
Republik seine selbstständige Tätikeit ausführt, aber die
Abrechnung läuft dann ja über das Finanzamt wo das Gewerbe
angemeldet ist.
Genau dies trifft zu. Zieht das Gewerbe jedoch in einen anderen Finanzamts-Bereich um, muss man das Gewerbe eben ab- und wieder neu anmelden.
Hallo,
also verstehe ich das richtig?
Wenn ich ein Kleingewerbe in Berlin anmelde, aber zum Beispiel in Köln als selbstständiger gearbeitet habe und viele Rechnungen in Köln ausgestellt sind für meine Einame-Ausgabe Überschussrechnung, wird kein Finanzamt sagen, du musst dein Gewerbe da einrichten wo du hauptsächlich das Geld verdienst?
Habe mal gehört, dass das Gewerbe dort angemeldet sein muss wo die sogenannte „Betriebsstätte“ ist?
Aber man kann doch nicht verlangen das man dann nur in Berlin arbeiten darf wenn man da sein Hauptwohnsitz zum Beispiel hat und dort sein Gewerbe angemeldet hat?
DAs wäre doch extrem unwirtschaftlich um Geld zu verdienen?
Die Gewerbeordnung ist da ein wenig undurchsichtig finde ich…
eigentlich zu wenig input, um hier kompetent zu antworten.
Es hängt davon ab, was Sie machen. Verkaufen Sie z.B. auf Wochenmärkten, dann benötigen Sie eine Reisegewerbekarte (gilt auch für Schausteller).
Wenn Sie nur „normaler“ Handelsvertreter sind, dann gilt immer als Vertrags- und damit auch Leistungsort Ihr Geschäftssitz.
Beispiel: Ich bin Unternehmensberater, wohne und habe meinen Geschäftssitz in Dresden. Ich arbeite bundesweit, habe z.B. Mandanten in Düsseldorf und in München. Ich gebe aber meine Steuererklärung nur in Dresden ab. Gilt auch für Kleinunternehmer - hier aber die Grenzen beachten. Nicht das die Reisekosten die Gewinne oder gar Umsätze auffressen. Dann gibt es Stress mit dem FA. (Im ersten Jahr nicht, aber danach ist der garantiert.)
HAllo,
es geht um eine Tätigkeit als Fluglehrer an diversen Flugschulen in der Republik.
Man lehrt quasi hier und da und fliegt mit seinem Schüler an diversen Orten in Deutschland so dass REchnungen an verschiedenen Flugschulen wo das jeweilige Flugzeug gemietet wurde ausgeschrieben werden. Es geht nicht um Handel von Waren etc sondern um eine Dienstleistung quasi…
ja, es zählt der Ort, wo der Betriebsitz angemeldet ist.
Es spielt keine Rolle, wenn auch an anderen Orten Umsätze
ausgeführt werden. Die Rechnung stellen sie immer vom
gleichen Ort aus - das ist das Entscheidende Kriterium.
Das Kleingewerbe muss an einem Standort gemeldet sein
z.B. Hamburg. Wo die Tätigkeit ausgeführt wird spielt keine Rolle beim Finanzamt. Zum Beispiel Handwerker haben Ihren Firmensitz in München; arbeiten aber in Rosenheim, Traunstein; ist trotzdem der Firmeniz in Münchn.Hauptsache eine Einnahme-/Überschussrechnung zum Jahresende wird dem Finanzamt vorgelegt.
Hallo,
dem Finanzamt ist es ganz egal wo Du deine Aufträge erfüllst. Wichtig ist, melde das Gewerbe ordentlich beim FA (Finanzamt) an, schreibe vernünftige Rechnungen und führe ein betriebliches Bankkonto. Das FA „liebt“ Selbständige die Ihre RG´s per Überweisung bezahlen lassen.
Viel Erfolg mit deinem Gewerbe!
ein Handelsvertreter reist zum Beispiel in Europa oder sonst wo zu Kunden: der Geldeingang ist bei der heimischen Bank, sage ich mal, und die Steuererklärungen wie auch Umsatzschätzungen, ob Vorauszahlungen relevant sind, gehen ans zuständige FinAmt am Geschäftssitz.