Hallo würde gerne eine Frau beim Jugendamt

… anscheißen, die sich überhaupt nicht um Ihre beiden Kinder kümmert.
Sie nimmt Drogen und das täglich und lässt Ihre Kinder beim Drogendealer zurück!Wie kann ich das beim Jugendamt mitteilen, wo muss ich da hin?

Danke

Ja ich würde sagen direkt beim Jugendamt in eurem Kreis. Ich weiß ja nicht wo du herkommst, aber ich würde mir Telefonnummer von Jugendamt in eurer Nähe raussuchen und da schnellstmöglich anrufen. Warte nicht zu lange.

Inoffiziell würde ich deren Chef anrufen und ihm Bescheid sagen. Offiziell würde ich eine Dienstaufsichtbeschwerde einreichen:
Die Dienst­auf­sichts­be­schwer­de ist ein form­lo­ser Rechts­be­helf, mit der die Ver­let­zung einer Dienst­pflicht des Amts­trä­gers ge­rügt wer­den kann. Sie ist form­los an den Vor­ge­setz­ten des Amts­trä­gers oder gleich an die Dienst­auf­sichts­be­hör­de zu rich­ten. Sie ist eine be­son­de­re Form der in Art. 17 GG vor­ge­se­he­nen Pe­ti­ti­on. Die Be­schwer­de muss in an­ge­mes­se­ner Frist be­schie­den wer­den, al­ler­dings hat der Be­schwer­de­füh­rer kei­nen An­spruch auf eine nä­he­re Be­grün­dung. Eine mög­li­che Sank­ti­on auf­grund einer be­grün­de­ten Be­schwer­de wäre bei­spiels­wei­se ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen einen be­trof­fe­nen Be­am­ten. In der Pra­xis ver­lau­fen Dienst­auf­sichts­be­schwer­den häu­fig ohne sach­li­ches Er­geb­nis. Es kur­siert des­halb das Bon­mot, die Dienst­auf­sichts­be­schwer­de sei “form­los, frist­los, frucht­los”. Al­ler­dings darf man im Zuge der zu­neh­men­den Bür­ger­ori­en­tie­rung der Be­hör­den auch eine er­höh­te Kri­tik­fä­hig­keit und ein ge­stei­ger­tes Pro­blem­be­wusst­sein der Vor­ge­setz­ten er­hof­fen. Die Dienst­auf­sichts­be­schwer­de kann im Ein­zel­fall ein ein­fa­ches In­stru­ment sein, bei Pro­ble­men mit Amts­trä­gern der öf­fent­li­chen Ver­wal­tung für Ab­hil­fe zu sor­gen. In­fla­tio­när ein­ge­setzt wird sie hin­ge­gen den Ein­druck er­we­cken, dass es sich beim Be­schwer­de­füh­rer um einen Que­ru­lan­ten han­delt. Wenn man dis­zi­pli­na­re Sank­tio­nen gegen einen Amts­trä­ger an­strebt, soll­te die Be­schwer­de nach dem Prin­zip “von oben nach unten” er­fol­gen und des­halb von An­fang an die je­wei­li­ge Dienst­auf­sichts­be­hör­de ge­rich­tet sein. Bei klei­ne­ren Be­schwer­den (z. B. un­freund­li­cher Be­am­ter) ist es da­ge­gen sinn­voll, sich an den di­rek­ten Vor­ge­setz­ten (hier: Lei­tung der je­wei­li­gen Dienst­stel­le) zu wen­den.

Hallo Ramona.
Gehen wir mal vom „anscheissen“ zum „melden“ über …
Ich persönlich würde wirklich nur beim Jugendamt vorsprechen, wenn ich mir sicher bin, dass hier Kinder vernachlässigt werden bzw. zu Schaden kommen könnten. Ein reiner Verdachtsmoment wäre mir zu wage, gegenüber evtl. Informationen von Dritten wäre ich vorsichtig.
Wenn Du also wirklich sicher bist, dass das, was Du beschreibst, auch passiert, dann habe den Mut und gehe PERSÖNLICH zum Amt und schildere den Vorfall. Je mehr Infos Du geben kannst, umso besser ( Zeiten, Orte, Namen, Vorfälle, ZEUGEN ).
Das Jugendamt findest Du im Telefonbuch. Ob es der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zugeordnet ist, kommt auf die Behördenaufteilung an und kann unterschiedlich sein. Ein unkomplizierter Anruf kann das klären.
Falls Du den Weg zum Amt scheust, wäre evtl. (?) auch der Weg zur Polizei eine Möglichkeit.
Auch die Nummer eines Sorgentelefones kommt sicherlich in Frage, ich bin mir sicher, dass man auch hier entsprechende weitere Schritte automatisch einleiten würde.
Ich hoffe, den Kindern kann geholfen werden. Vor allen Dingen auch der Mutter.
Ich finde es gut, dass Du die Augen nicht verschliesst und auch an Deine ( kleinen ) Mitmenschen denkst und Dir Gedanken über ihr Wohlergehen machst.
Viel Glück.
Susanne

Hallo ramonathiery23,

normalerweise ist es egal zu welchem JA-MItarbeiter Du gehst, das JA befindet sich in der Garantenkette-sie müssen Dir helfen. Jedoch ist es für Dich nicht ganz ungefährlich, weil das Problem wird der Beweis. Leider gibt es immer wieder Leute, die persönlichen Groll gegen Eltern hegen, jedoch die Kinder, welche damit nichts zu tun haben werden völlig außer acht lassen. Du solltest schon wirklich Beweise vorlegen können, sonst bleibt alles wie es ist; DU steht dumm da und Dein Wissen wird Dich " auffressen"