… anscheißen, die sich überhaupt nicht um Ihre beiden Kinder kümmert.
Sie nimmt Drogen und das täglich und lässt Ihre Kinder beim Drogendealer zurück!Wie kann ich das beim Jugendamt mitteilen, wo muss ich da hin?
Danke
… anscheißen, die sich überhaupt nicht um Ihre beiden Kinder kümmert.
Sie nimmt Drogen und das täglich und lässt Ihre Kinder beim Drogendealer zurück!Wie kann ich das beim Jugendamt mitteilen, wo muss ich da hin?
Danke
Ja ich würde sagen direkt beim Jugendamt in eurem Kreis. Ich weiß ja nicht wo du herkommst, aber ich würde mir Telefonnummer von Jugendamt in eurer Nähe raussuchen und da schnellstmöglich anrufen. Warte nicht zu lange.
Inoffiziell würde ich deren Chef anrufen und ihm Bescheid sagen. Offiziell würde ich eine Dienstaufsichtbeschwerde einreichen:
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht des Amtsträgers gerügt werden kann. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Eine mögliche Sanktion aufgrund einer begründeten Beschwerde wäre beispielsweise ein Disziplinarverfahren gegen einen betroffenen Beamten. In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei “formlos, fristlos, fruchtlos”. Allerdings darf man im Zuge der zunehmenden Bürgerorientierung der Behörden auch eine erhöhte Kritikfähigkeit und ein gesteigertes Problembewusstsein der Vorgesetzten erhoffen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann im Einzelfall ein einfaches Instrument sein, bei Problemen mit Amtsträgern der öffentlichen Verwaltung für Abhilfe zu sorgen. Inflationär eingesetzt wird sie hingegen den Eindruck erwecken, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen Querulanten handelt. Wenn man disziplinare Sanktionen gegen einen Amtsträger anstrebt, sollte die Beschwerde nach dem Prinzip “von oben nach unten” erfolgen und deshalb von Anfang an die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde gerichtet sein. Bei kleineren Beschwerden (z. B. unfreundlicher Beamter) ist es dagegen sinnvoll, sich an den direkten Vorgesetzten (hier: Leitung der jeweiligen Dienststelle) zu wenden.
Hallo Ramona.
Gehen wir mal vom „anscheissen“ zum „melden“ über …
Ich persönlich würde wirklich nur beim Jugendamt vorsprechen, wenn ich mir sicher bin, dass hier Kinder vernachlässigt werden bzw. zu Schaden kommen könnten. Ein reiner Verdachtsmoment wäre mir zu wage, gegenüber evtl. Informationen von Dritten wäre ich vorsichtig.
Wenn Du also wirklich sicher bist, dass das, was Du beschreibst, auch passiert, dann habe den Mut und gehe PERSÖNLICH zum Amt und schildere den Vorfall. Je mehr Infos Du geben kannst, umso besser ( Zeiten, Orte, Namen, Vorfälle, ZEUGEN ).
Das Jugendamt findest Du im Telefonbuch. Ob es der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zugeordnet ist, kommt auf die Behördenaufteilung an und kann unterschiedlich sein. Ein unkomplizierter Anruf kann das klären.
Falls Du den Weg zum Amt scheust, wäre evtl. (?) auch der Weg zur Polizei eine Möglichkeit.
Auch die Nummer eines Sorgentelefones kommt sicherlich in Frage, ich bin mir sicher, dass man auch hier entsprechende weitere Schritte automatisch einleiten würde.
Ich hoffe, den Kindern kann geholfen werden. Vor allen Dingen auch der Mutter.
Ich finde es gut, dass Du die Augen nicht verschliesst und auch an Deine ( kleinen ) Mitmenschen denkst und Dir Gedanken über ihr Wohlergehen machst.
Viel Glück.
Susanne
Hallo ramonathiery23,
normalerweise ist es egal zu welchem JA-MItarbeiter Du gehst, das JA befindet sich in der Garantenkette-sie müssen Dir helfen. Jedoch ist es für Dich nicht ganz ungefährlich, weil das Problem wird der Beweis. Leider gibt es immer wieder Leute, die persönlichen Groll gegen Eltern hegen, jedoch die Kinder, welche damit nichts zu tun haben werden völlig außer acht lassen. Du solltest schon wirklich Beweise vorlegen können, sonst bleibt alles wie es ist; DU steht dumm da und Dein Wissen wird Dich " auffressen"