Hallo Zusammen,

wie lange muss die Miete von den Angehörigen/Ehefrau oder Erben weiter bezahlt werden, wenn der Mieter/Untermieter wegen Freitod ausscheidet.
Kann das Mietverhältnis auf Ende Januar bereits beendet werden.?

Danke vielmals

Conny

Hallo,

auch hier gilt ganz normale Kündigungsfrist (was im Mietvertrag vereinbaert wurde) und solange muss auch bezahlt werden. Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich - egal ob Freitod oder „normaler“ Sterbegrund.

Grüße
HäschenHüpf

Hallo,

auch hier gilt ganz normale Kündigungsfrist (was im
Mietvertrag vereinbaert wurde) und solange muss auch bezahlt
werden.

naja, nicht so ganz, siehe § 563 ff BGB insbesondere § 564 BGB.

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