Hallo zusammen,

Wenn man eine Betriebshaftpflicht für einen KFZ-Handel abgeschlossen hat weil der Versicherungsvertreter gesagt hat, dass man nur in diesem Fall Rote Versicherungskennzeichen bekommt und man ein Einzelunternehmer ist (0 Mitarbeiter etc.), kann man dann den Beitrag wieder zurückfordern und wenn ja wie lange?

Viele Grüße
Hellbill

Hallo,
es tut mir leid, aber das weiß ich nicht.

Viele Grüße

Edi

Danke trotzdem.

Es tut mir leid. Da kann ich dir auf der ganzen Linie nicht helfen.

Vg.

Es tut mir leid. Da kann ich dir auf der ganzen Linie nicht
helfen.

Vg.

Danke trotzdem!

Also, ich bin jetzt noch nicht die Fachfrau in Betriebsversicherungen … und hoffe, daher, dass noch jemand anders hier antworten wird … aber eine Betriebshaftpflichtversicherung ist doch für einen Kfz-Händler sicher noch aus anderen Haftungs-Gründen sinnvoll.
Unabhängig davon glaube ich ehrlich gesagt auch nicht, dass man da rückwirkend Geld zurückbekommen kann.

Aber wie gesagt, bis jetzt bin ich mehr im Privat-Vers.-Bereich bereich tätig.

Mfg

Da kann ich leider nicht weiter helfen…Sorry

Hallo Guten Morgen ich weiß es nicht,
Gruß
Kurt

HAllo Hellbill,

leider kann ich Dir da auch nicht weiterhelfen.
Ein guter Freund von mir ist seit über 25 Jahren Gebrauchtwagenhändler und hat auch rote Kennzeichen für Probefahrten. So viel ich weis, hat er keine Betriebshaftpflicht, da Du ja jedes Auto mit versichern müsstest. Das wird ziemlich teuer.
Ich an deiner Stelle würde mal an deiner Zulassungsstelle nachfragen. Und am besten noch das kleingedruckte deines Vertrages lesen.
Viel Glück Gruß Mondstein.

Leider kann ich auf diese Frage keine Antowrt geben.
Gruss

Lui

Guten Tag Hellbill,
Ihre Anfrage ist nicht ganz schlüssig. Für ein rotes Kennzeichen braucht man einen separaten Vers. Vertrag bzw. eine entsprechende Deckungserweiterung. Wenn der Vertreter hier nachweisbar (!!) was Falsches gesagt hat, dann haftet er für 3 Jahre für die ggfls. unnütz bezahlten Beiträge oder dadurch entstandenen Schäden.
Die Haftpflichtsparte ist generell schon sehr komplex und die H+H Deckungen unterschiedlich und Ihr Problem läßt sich nicht so lösen
TIPP: Tragen Sie das Problem direkt beim Versicherer vor. Falls möglich, bei der zuständigen Bezirksverwaltung o.ä. persönlich oder wenn schriftlich, dann gleich direkt bei der Direktion/ Hauptverwaltung. In aller Regel wird Ihnen geholfen, da man ein Verfahren beim Ombudsmann für Versicherungen meist vermeiden möchte.
Gruß
Ineundgerd