Hallo zusammen,

seit einiger Zeit ist etwa 100m von unserer Wohnung eine Baustelle, diese wird auch noch lange Zeit bestehen. Gearbeitet wird mit Großen Fahrzeugen, wie Bagger und Krähne, teilweise bis tief in die Nacht. Nun kam eine Zweite Baustelle hinzu und zwar direkt unter den Fenstern. Im Mietvertrag sind wir auf mögliche Baustellen hingewiesen worden, und dass diese keine Auswirkungen auf den Mietvertrag haben. Ist es dennoch möglich den Mietvertrag nachträglich zu ändern und eine Mietminderung zu beantragen?

Grüße und Danke für die Hilfe!

Dass in der Nähe von Wohnungen gebaut wird ist durchaus normal .Beeinträchtigungen müssen sie da wohl inkauf nehmen , insbesondere wenn im Mietvertrag schon darauf verwiesen wurde.

Hallo,

Ihr Vermieter war sehr schlau und hat sich vorher im Mietvertag abgesichert. Dazu folgende rechtl.Entscheidung:
Mietminderung wegen Baulärm in Prozent

Laut § 536 BGB ist eine Mietminderung nicht zulässig, wenn man bereits vor dem Einzug in die Mietsache Kenntnis davon hatte. Bezieht man also zum Beispiel eine Wohnung in einem Neubaugebiet, muss man Baulärm bis zur vollständigen Bebauung desselben hinnehmen. Dies gilt auch für den Fall bereits laufender Bauarbeiten an oder in dem Haus, in dem sich eine neu gemietete Wohnung befindet.

Sozusagen-Pech für Sie.

MfG Waldi 64

So was in der Richting habe ich mir schon gedacht, naja ne Frage wars wert!

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo,

über die Höhe einer eventuellen Mietminderung würde ich den Mieterverein zu Rate ziehen. Generell kann man
Beeinträchtigung nicht vertraglich ausschließen.

Nicht alle Formulierungen in einem Mietvertrag sind rechtens bzw. rechtlich haltbar. Wird die Lebens/Wohnqualität in erheblichen Ausmaß beeinträchtigt ist
eine Minderung sehr wohl möglich. Einen neuen Mietvertrag benötigt man nicht und den wird und muss der Vermieter wohl auch nicht ausstellen.

Schnellstens zum Mieterverein (kostet bei uns 82 Euro Jahresbeitrag inkl. Rechtschutz) und Beraten lassen.
Empfiehlt sich geraden wenn solche Zusätze individuell ausgehandelt wurden.

Viele Grüße
tina

Moin, ich sehe da kaum Möglichkeiten wenn auf Baustellen im Mietvertrag hingewiesen wurde. Der Baustellen Passus sollte aber genau geprüft werden, hier kommt es darauf an was genau da steht.
Baustellenlärm ist ein Grund die Miete zu mindern, wenn man dem Lärm aber zugestimmt hat wird es schwierig. Hier geht es darum ob Du über den Umpfang getäuscht wurdest oder nicht.

Gruß connection

P.S. Mietminderung kann man nicht beantragen, man mindert die Miete weil sich Mängel am gemieteten Bbjekt befinden und vom Vermieter nicht behoben wurden.

Hallo matzan,

ich fürchte, daß du dir den Baulärm wohl oder übel gefallen lassen musst, denn er betrifft nicht deine Wohnung selbst, sondern angrenzendes Bau- oder Straßenland. Du wurdest bereits im Mietvertrag auf mögliche Baustellen hingewiesen, übrigens eine sehr faire Anmerkung deines Vermieters im Mietvertrag, denn du hättest zu diesem Zeitpunkt den Mietvertrag auf Grund dessen nicht unterschreiben müssen.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, den Baulärm auf ein erträgliches Mindestmaß herabsetzen zu lassen, ist eine Eingabe beim Hoch- oder Tiefbauamt deiner Stadt oder Gemeinde, möglichst von vielen Mitbetroffenen getragen und unterschrieben.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo Matzan
wie Du ja schon schreibst, sind die Baustellen bereiz im Mietvertrag vermerkt.
Somit ein bekannter Mangel.
Und bei, schon bei Vertragsabschluß, bekannten Mängeln kann man nicht, auf Grund dieser Mängel mindern.
Es sei den, das die Verminderung des Wohnwertes, durch den Magel, übersteigt jegliche Zumutbarkeit.

Baustelle/n habt Ihr unterschrieben.
Aber kein abgeschnitten sei von der Ausenwelt, durch gekappte Versorgungsleitungen.
Oder Zugangsbeschränkungen zur Mietsache, durch nicht nutsbakeit der Gehsteige/der Einfahrt ezt.
Sollte so etwas vorkommen, könnt Ihr mindern.

Hallo auch!

Abgesehen davon dass zu einer Vertragsänderung immer 2 gehören, wird selbst eine Änderung m.E. keine Auswirkungen auf die Rechtslage haben, denn es ändert schliesslich nichts daran, dass der Mieter bei Vertragsabschluss sogar ausdrücklich von möglichen Baustellen in Kenntnis gesetzt wurde. Aufgrunddessen wäre nach BGB ein Mietminderungsanspruchs ausgeschlossen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536b.html

weitere Infos in „Normaldeutsch“ z.B. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-aufgru…
http://www.rechtsportal.de/Mietrecht/Aktuelles/Mietm…

Gruß Rudi

eine Mietminderung wegen Lärm durch Baustellen können sie mir den geltend machen, wenn dadurch der Wohnwert der Wohnung nachweisbar (!) Und dauerhaft gemindert wird. Wenn sie den Mietvertrag unterschrieben haben, dass sie mit dieser Wohnwertminderung einverstanden sind, was ja offensichtlich geschehen ist, dann können sie die Miete die nachträgliche nicht mindern

Hallo matzan,

nachfolgend ein Auszug aus meiner Bibliothek…

Baulärm/Nachbargrundstück

Fühlt sich Ihr Mieter durch den Baulärm des Nachbarn gestört, darf er Ihnen die Miete mindern. Das hat ein Gericht erst vor kurzem wieder so entschieden. 12 % sprach es dem Mieter wegen des Baulärms, den der Nachbar verursachte, zu (AG Saarburg, Urteil v. 9.12.1998 - 5 C 498/98, WM 1999, S. 64).

Und damit ist noch nicht das obere Ende der Fahnenstange erreicht: In Berlin musste ein Vermieter sogar eine Mietminderung von 20 % hinnehmen, weil sein Nachbar 2 Häuser abriss. Wegen des Lärms und des Staubs, den der Mieter ertragen musste (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 13.11.1996 - 12 C 374/96, GE 1996, S. 1499).

HaufeIndex 1935861

hallo,

Grundsätzlich ist es möglich die Kaltmiete wegen Baulärm zu mindern. Ich verweise auf einen Artikel unter dem Link http://www.welt.de/finanzen/article2558989/Bei-Baula…
Allerdings schreiben Sie über Ihren Vertrag - so interpretiere ich das- dass eine Mietminderung ausgeschlossen wurde
wie wurde das denn vermerkt im Mietvertrag? Wenn ihr unterschrieben habt, dass ihr deswegen nicht mindern könnt, ist das meiner Meinung nach schwierig herauszukommen. Ein Anwalt oder Mieterverein könnte vielleicht sagen, das die Klausel nicht rechtens ist. Aber dazu kann ich nichts sagen. die Wirksamkeit von Zusatzklauseln ist sehr schwer zu beurteilen.
Vielleicht wäre es eine Strategie zu sagen, dass Ihnen das Ausmaß der Lärmbelästigung bei Einzug und Unterschrift nicht ersichtlich war und nicht deutlich genug beschrieben wurde. Müsste geprüft werden - das wird aber dann sicher einen Rechtsstreit geben

Ich habe allerdings jetzt folgendes Zitat gefunden:
„Bei Mietwohnungen auch keine Einschränkung der Mietminderung möglich
Bei Wohnraummietverhältnissen darf, so der Deutsche Mieterbund, das Mietminderungsrecht auch nicht beschränkt werden. Gemäß Paragraph 536 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch ist eine zum Nachteil des Mieters vom Gesetz abweichende Vereinbarung im Mietvertrag unwirksam. Nach dem Gesetz darf der Mieter immer die Miete kürzen, wenn es zu Beeinträchtigungen kommt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter die Beeinträchtigungen zu vertreten hat oder nicht. Auch bei Baulärm aus der Nachbarschaft hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern.“ (http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…)
Also gäbe es Chancen. Ich rate zu einer professionellen Beratung

Zusätzlicher Tipp:
Wenn die Arbeiten bis in die Nacht gehen, könnte ein Nachfrage beim Ordnungsamt vielleicht gut sein. Es gibt da Vorschriften, die ich aber nicht kenne. Nächtliche Bauarbeiten müssen meiner Kenntnis genehmigt sein.

Tut mir leid. Mehr weiß ich nicht.

Elfriede

Tut mir

Wenn es im Mietvertrag verankert ist und darauf hingewiesen wird, denke ich nicht, dass das geht. Aber genaues kann ich dazu auch nicht sagen. Tut mir leid

Eine Mietminderung ist durchaus möglich. Hol Dir Rat beim Mieterbund!!

Hierbei kann ich leider nicht helfen.