Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass die Lohnzahlungen am Ende des Monats geleistet werden, dann kommt der Arbeitgeber automatisch in Zahlungsverzug, wenn am 02. Tag des Folgemonats noch kein Geld auf Deinem Konto ist. Hierfür kannst Du Verzugszinsen (5% über dem Basiszinssatz pro Jahr lt. § 288 BGB, d. h. ab 01.01.2012 sind das dann 5,12% für ein Jahr) an den Arbeitgeber berechnen, die dieser auch bezahlen muss. Die Zinsen sind vom Bruttolohn zu berechnen (BAG, Großer Senat, Beschl. vom 07.03.2001, GS 1/00).
Von einer Arbeitsverweigerung aufgrund dieser ausstehenden Zahlungen würde ich Dir erst einmal abraten. Ich habe, da ich kein Spezialist für diese Dinge bin, im Internet recherchiert und es ist nicht so einfach, aufgrund fehlender Lohnzahlungen die Arbeit niederzulegen. Dies ist doch ein ganz umfangreiches Themengebiet und ich möchte Dir ganz dringend empfehlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und dies aber auch Deinem Arbeitgeber zu sagen (vielleicht hilft das ja schon, damit er die Zahlungen vorher leistet). Es könnte ja auch sein, dass nicht nur der Lohn nicht gezahlt wurde, sondern auch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden. Ich will dies nicht unterstellen, aber die Möglichkeit besteht ja auch.
Lass Dich bitte unbedingt anwaltlich beraten!
Ich wünsche Dir alles Gute und drücke die Daumen, dass alles gut wird!