Hallo zusammen, bei unserer damaligen

… Wohnungsbesichtigung teilte uns unser Vermieter mit, daß die Nachtspeicherheizungen kostensparend sein würden. Dies ist sogar möglich wenn diese weniger als 10 Jahre alt sind… Leider sind unsere Nachtspeicher aus den 90ern… Anfangs war unser Abschlag vielleicht etwas niedrig angesetzt, 130 € = 1560 € für das letzte Jahr an Vorrauszahlungen. Dazu kommt eine Nachzahlung von knapp 1100€, insgesamt also fast 2800€ !!! Unser jetziger Abschlag wurde auf unglaubliche 317€ angehoben, also jährlich 3804€ !
Können wir unseren Vermieter nun irgendwie wegen Täuschung oder Irreführung drankriegen ?? Der hat uns schließlich das blaue vom Himmel runter gelogen!!
Auch weigert er sich die Nebenkostenabrechnungen für die Mietparteien zu erstellen, nach Aussage all unserer Nachbarn gibt es seit rund 16 Jahren keine Nebenkostenabrechnung. Im Mietvertrag stehen die NK nicht als PAUSCHALE drin !!!

Über verwertbare Tipps freuen sich die Bewohner unseres Hauses sehr.
Also bitte keine Umzugsvorschläge geben, das kahm uns auch in den Sinn!!

LIebe Grüße Alexander

Hallo,

aus meiner Sicht können Sie Ihren Vermieter nicht belangen, da er Ihnen das nicht schriftlich zugesagt sondern nur so pauschal behauptet hat.
Sie haben die Wohnung angemietet und hätten sich vorher über die Kosten einer Nachtspeicherheizung informieren können.
Die Nebenkostenabrechnung können Sie für die gesamte Mietzeit nachfordern. Allerdings kann der Vermieter keine Nachforderungen für die Jahre bis 2011 stellen, muss Ihnen aber alle Guthaben auszahlen.
Weigert er sich, können Sie die Vorauszahlungen einstellen.

MfG P. Kunze

Der Vermeiter kann Ihre Bedenken mit Nichtwissen bestreiten. Die Mieter melden ihre Zähler selber beim Versorger an und zahlen die Kosten auch unmitelbar an ihn.

Der Vermieter ist verpflichtet, hinsichtlich der übrigen Nebenkosten wie Versicherungen, Kommunalabgaben, Grundsteuer B etc. eine Nebenksotenabrechung zu erstellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Achten Sie aber höllisch darauf, dass Sie keine „schlafenden Hunde wecken“! Das könnte Sie auf der Beliebtheitsskala der Mitmieter auf einen Wert unter „0“ sinken lassen und Sie selber mehr Geld kosten.

Im Übrigen rate ich Ihnen das Mietverhältis zum nächstmöglichen Termin fristgerecht zu kündigen und sich eine Wohnung in einem „Null-ltr.-Haus“ zu mieten. Da sind zwar die Mieten deutlich teurer aber Sie sparen im Gegenzug ganz erheblich an Heizkosten!

Hallo Alexander,

das sind zwei Gründe eine sofortige ausserordentliche Kündigung auszusprechen.

  1. Ihr V. Sie belogen hat
  2. die Heizkosten ruinös sind

Ausserdem ist das wohl eine ganz miese eiskalte Bude (ausser billig keinen Nutzen) aus den 70ern, als das Öl noch ein paar Pfennige gekostet hat.

Nix wie weg !

BG

PS zahle 150 €/Monat (ca. 15-20 kWh/Tag=ca. 6000kWh/a) an Strom und 850 € (rund 1000 Liter) für Heizöl bei 175 qm mit gelegentlicher Zuheizung durch Holzofen (8kW) wenn es ganz kalt wird. (Holzbriketts ca 50 €/a)
hardy

Hallo Alexander,

ich hatte vergessen auf die arglistige Täuschung Bezug zu nehmen.

Wenn Sie Keine Zeugen haben bzw. die Aussage nicht schriftlich vorliegt, steht Aussage gegen Aussage.

Ausserdem sind diese NSHZ ein Relikt aus einer ganz anderen Zeit, als Energie noch wenig kostete.
Aber mit einer Gas-Brennwert-Heizungsanlage in einem solchen Haus geht man auch Bankrott !

BG
hardy

Hallo und erst einmal vielen Dank Hardy,

Damals bei der Besichtigung waren nur meine Freundin, ich
und unser Vermieter anwesend! Die Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgte bei dem vermittelnden Markler…

Toll das nach Deiner Aussage ein Sonderkündigungsrecht besteht… Leider ist die Aussage von „firstguardian“ nicht ganz so positiv (glaub ich zumindest LOL) vielleicht könntest Du dazu auch noch Stellung nehmen… Welche Hunde könnten wir wecken?

firstguardian schrieb:

Der Vermeiter kann Ihre Bedenken mit Nichtwissen bestreiten. Die Mieter melden ihre Zähler selber beim Versorger an und zahlen die Kosten auch unmitelbar an ihn.

Der Vermieter ist verpflichtet, hinsichtlich der übrigen Nebenkosten wie Versicherungen, Kommunalabgaben, Grundsteuer B etc. eine Nebenksotenabrechung zu erstellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Achten Sie aber höllisch darauf, dass Sie keine „schlafenden Hunde wecken“! Das könnte Sie auf der Beliebtheitsskala der Mitmieter auf einen Wert unter „0“ sinken lassen und Sie selber mehr Geld kosten.

Im Übrigen rate ich Ihnen das Mietverhältis zum nächstmöglichen Termin fristgerecht zu kündigen und sich eine Wohnung in einem „Null-ltr.-Haus“ zu mieten. Da sind zwar die Mieten deutlich teurer aber Sie sparen im Gegenzug ganz erheblich an Heizkosten!

hallo,
sorry, kann ich nicht helfen,evtl.zum Mieterverin gehen

lisa

Liebe Lisa,

bei uns in Wiesbaden gibt es zwar einen Mieterverein, doch das ist nur Abzocke ! Die Aufnahmegebür und der Jahresbeitrag sind die „kleinsten Kosten“ die dabei entstehen !

Die Pauschalbeträge sind verherend:

Es werden 4,50€ pro angefangene DIN-A-4-Seite berechnet und 20 Cent pro Kopie, dazu kommt das Porto, welches wohl immer als Einschreiben aufgegeben werden muss…

Wäre es nicht sinnvoller Rechtskostenbeihilfe zu beantragen und einen Profi damit zu beschäftigen???

Alexander

hallo,
sorry, kann ich nicht helfen,evtl.zum Mieterverin gehen

lisa

MoinMoin!
Wer wirklich glaubt, „daß die Nachtspeicherheizungen kostensparend sein würden“, glaubt auch, daß Zitronenfralter Zitronen falten.
Sorry, aber so etwas müssen Sie schon selbst objektiv beurteilen können. Sollten Sie diesen Satz nicht schwarz auf weiß vorliegen habven, wird kein Mensch glauben, daß sowas jemals gesagt wurde…

Vermieter in der Pflicht;
Haben beide Parteien im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass auf die künftige Nebenkosten-Belastung des Mieters Vorauszahlungen erhoben werden, so ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine Aufstellung über die tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu geben.

Alle Details:
http://www.immonet.de/service/mietrecht-mietvertrag-…

Beste Grüße
MK

Das Problem mit elektrischen Heizungen (Nachtspeicherheizungen) ist bekannt. Die Dinegr kommen aus einer Zeit in der man überschüssige nächtlich produzierte elektrische Energie nutzen wollte. In Zeiten grüner Energiepolitik ist aber Energie vor allen nur eins: enorm teuer.

http://www.immo-magazin.de/elektroheizung-als-heizun…

Und zur Nebenkostenabrechnung ist der Vermieter natürlich verpflichtet nach §556 BGB.

Hallo Alex,

was firstguardian schreibt ist teilweise richtig.

Nachtspeicherheizung : Der Makler hat Euch diese miese Immobilie angedreht - das war ein reines Verkaufsgespräch ! Wenn das ein gescheiter Immobilienfachwirt wäre, dann hätte er gewusst, daß die NSHz der Knackpunkt ist. Der V. hat Euch auch getäuscht ! Natürlich bestreiten diese jetzt das damals Gesagte.

Daß Sie als Strom-Abnehmer die Vertragspartner des EVU sind ist klar.

Der Umfang der umlegbaren Nebenkosten ist im Mietvertrag festgelegt - das ist auch klar geregelt.

Was firtg… unter schlafenden Hunden versteht, weis ich nicht. Man sollte sich immer die Frage stellen : Wer will was von wem ?
Wenn der V. Stress schiebt, dann können ihn die Mieter mit allen möglichen Schikanen stressen.
Was die Tatsache der unzumutbar hohen Kosten der Energieaufwendung zum Heizen angeht hat dafür jeder Jurist Verständnis und das wurde vom V. und Makler schlichtweg verschwiegen. So blöd kann doch kein Makler sein, der was vom Bauwesen und der Wirtschaftlichkeit von Wohnungen verstehen sollte, daß er diesen Punkt schön redet. Wenn der Makler bzw. der V. die Speicherheizung.
Ich bin auch der Meinung - nix wie weg. Aber nicht in ein Passivhaus. Da Kommen auf die Bewohner auch ganz schöne Kosten zu, denn die aufwändige Luftaufbereitung und Umwälzung erzeugt Betriebs-und Wartungskosten. (Reinigung der Kanäle, Filter, Service etc.)
Ein konventionelles Haus (Wände >30cm) mit guten Fenstern, nicht mit Styropor isoliert und Brennwertheizung würde ich empfehlen.
Zwischengeschoss - aber keine Dachgeschoßwohnung !
Lassen Sie sich bei der neuen Wohnung die NK-Abrechnung zeigen. Wenn der V. mit offenen Karten spielt, dann ist das O.K.
Ich will mich jetzt nicht loben, aber ich habe das als V. gemacht, dass ich dem neuen Mieter die letzte NK-Abrechnung (Gesamtabrechnungsblatt) gegeben habe.

Diese Abrechnung habe ich nicht selbst erstellt, sondern habe damit die Firma beauftragt, die die Wärmezähler der Wohnungen abgelesen hatte.
So, das sollte reichen.
BG
hardy

Hallo,

also Nachtspeicher und Sparen passen schon mal nicht zusammen. Hier kann man sollte man genügend Zeugen haben die diese Aussage des Vermieters bestätigen natürlich über einen Anwalt den Vermieter zu einen Schadenersatz heran ziehen.
Sollten aber Alle oder die Meisten Mieter mit dem Verhalten des Vermieters nicht einverstanden sein, würde ich diesen einladen und mit dem erst einmal sprechen. Ein Recht auf Nebenkostenabrechnung kann man natürlich einklagen. Erst einmal den Vermieter anschreiben, mit dem Sachverhalt und mit der Bitte um Klärung. Sollte hier keine Antwort vom VM kommen muss man leider einen Anwalt bemühen. Sollten noch Fragen sein immer wieder gerne!!

Viel Glück