… mir Einkommensnachweise für 22.10.2010-04.01.2011 ist das rechtens und dazu noch den Nachweis über den zufluss der Zahlung…heute ist der 5.5.2012 ist das überhaupt noch legal oder wollen die mir nur eins auswischen ,die haben mich da eh auf der abschussliste…danke für antworten
Hallo,
geht es um einen Neuantrag oder hast du in dem Zeitraum bereits Leistungen vom JC empfangen? Grundsätzlich gilt die Mitwirkungspflicht. Das bedeutet dass du alle relevanten Informationen die zur Antragsbearbeitung benötigt werden anzugeben hast.
Siehe auch hier:
Hallo,
das ist rechtens und auch notwendig, um die Hilfebedürftigkeit feststellen zu können.
Gruß
Hallo, meine Mutter kann z. Zt. nicht antworten.bitte an einen anderen wenden. Sie ist noch bis mindestens Mitte Juni im Krankenhaus.
Nunja, ganz einfach lässt sich die Frage nicht beantworten. Im Grunde sollte man Einkommensbescheinigungen sowieso nie wegwerfen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt für Privatpersonen 5 Jahre! 2010 liegt ja innerhalb dieses Zeitraumes.
Also kann man davon ausgehen, dass Du sie noch hast. Ich würde auch kein Risiko eingehen: wenn die dich wirklich f****n wollen, dann können sie beim Finanzamt Datenabgleich beantragen. Hat dein Arbeitgeber für dich Steuern gezahlt, kommt ein evtl. Betrug sowieso raus…
Forderungen aus unerlaubten Handlungen können 10 Jahre lang zurückgefordert werden (§ 852 BGB.
Falls du kein Einkommen hattest, oder die Bescheinigungen damals alle abgegeben hattes, kannst du dich darauf berufen. Sollten sie versehentlich volles ALG II gezahlt und das jetzt bemerkt haben, ist das deren Problem; da kämst du über § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz aus der Rückzahlungsforderung raus!
Hast Du das Einkommen aber damals verschwiegen und doppelt kassiert, hast darfst du dich auf ne Rückforderung gefasst machen, die natürlich rechtens wäre!
Gruß Gwen
verschwiegen hab ich ,das nich muste ja immer den einkommensnachweis von meiner ehemaligen firma ausfüllen lassen, und mein arbeitsvertrag hatte das jobcenter auch abkopiert…
Bekommst du denn jetzt aktuell Geld vom JC ?
Lege ggf. Widerspruch ein, schreibe denen, dass du alles pünktlich damals abgegeben hättest, die Belege nun nicht merh widerbesorgen kannst und dass sie ggf. in der FA: XY nachfragen können.
Wenn sie etwas rückfordern, obwohl du alle Nachweise geführt hast, berufe dich auf §48 VwVfG.
Und für die Zukunft: wann immer du etwas beim JC einreichst: lasse dir schriftlich den Empfang bestätigen! Und hebe das auf! Das ist dein gutes Recht und dann kannst du immer beweisen, dass du es abgegeben hattest, wenn die es verbummeln!
Gruß Gwen