Hallo zusammen!Gibt es eine gesetzliche

… Regelung im Eizelhandel, die es veranlaßt, 30 Minuten vor und nach der Arbeitszeit am Arbeitspatz zu erscheinen. Diese 30 Minuten werden vom Arbeitgeber nicht angerechnet.

Hallo Jurasik,
danke für deine Anfrage.
Meines Wissens nach gibt es generell keine solche Regelung.
Nun kommt es darauf an was du genau machst. Der AG kann verlangen das du fix und fertig z.B. in Arbeitskleidung an deinem Arbeitsplatz stehst.
Beispiel Hotelrezeptionist der seinen Dienst um 8 Uhr antreten soll, hier ist es nicht genug in Straßenkleidung um 8 Uhr das Hotel zu betreten.
Wenn du aber Maschinist bist und die Maschine braucht 30 min. Vorlauf kann es erforderlich sein.
Eine gemeingültige Aussage kann nach deinen Angaben nicht getroffen werden.
Im Einzelhandel kann es in sehr spezialisierten Bereichen auch notwendig sein. Darüber ob diese Zeit vergütet wird muss es eine vertragliche Regelung geben oder auch eine tarifliche Regelung.
Eine verbindliche, auf exakt deine Situation bezogene Auskunft gibt dir deine zuständige Handelskammer. Deinen Namen brauchst du aber nicht nennen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Alles Gute
Horatio

… Regelung im Eizelhandel, die es veranlaßt, 30 Minuten vor
und nach der Arbeitszeit am Arbeitspatz zu erscheinen. Diese
30 Minuten werden vom Arbeitgeber nicht angerechnet.

das ist leider gang und gebe im einzelhandel. kann vertraglich geregelt werden. ein gesetz gibt es meines wissens nicht, entweder man zieht mit oder sucht sich etwas anderes. Aldi, Lidl, Edeka… es gibt einen Grund warum es so selten einen Betriebsrat gibt.

… Regelung im Eizelhandel, die es veranlaßt, 30 Minuten vor
und nach der Arbeitszeit am Arbeitspatz zu erscheinen. Diese
30 Minuten werden vom Arbeitgeber nicht angerechnet.

Hallo,
ist wie bei mir. Ich weiß nicht ob es da eine gesetzliche Regelung gibt aber ich denke sowas wird erwartet wenn man sich für den Beruf des Einzelhändlers bewirbt. Bedenken manche nicht dass da vor bzw. nach der Arbeitszeit noch bissl was dazukommt.

Gruß!

… Regelung im Eizelhandel, die es veranlaßt, 30 Minuten vor
und nach der Arbeitszeit am Arbeitspatz zu erscheinen. Diese
30 Minuten werden vom Arbeitgeber nicht angerechnet.

Hallo,

es gibt keine Regelung diesbezüglich.

Es könnte höchstens sein, dass eine Umziehzeit (von Straßen in Arbeitsklamotten) nicht als Arbeitszeit gezählt werden muss.

Sobald man also im Unternehmen ist und einsatzbereit ist, also Arbeiten erledigen kann, beginnt auf jeden Fall die Arbeitszeit.

VG

Christopher

… Regelung im Eizelhandel, die es veranlaßt, 30 Minuten vor
und nach der Arbeitszeit am Arbeitspatz zu erscheinen. Diese
30 Minuten werden vom Arbeitgeber nicht angerechnet.

Hallo Jurasik,

nein, eine solche Regelung gibt es nicht als Gesetz. ABER: Es kann durchaus sein, dass so eine Arbeitszeitregelung im Tarifvertrag vereinbart ist. Es kann auch sein, dass diese Regelung im Arbeitsvertrag enthalten ist.

Es gibt im Arbeitsrecht grundsätzlich mehrere Grundlagen, die Vorschriften enthalten kann: z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetzliche Grundlagen, Rechtsprechung.

Wenn es mit dem Arbeitgeber über die Arbeitszeit zu Meinungsverschiedenheiten kommt, sollte er Ihnen die Regelungen zeigen, in den steht, dass Sie 30 Min. vor und nach Arbeitsbeginn anwesend sein müssen, ohne dass dies auf die Arbeitszeit angerechnet wird.
Zuletzt bleibt immer noch die Gewerkschaft, in in solchen Fällen helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Randolf Dieckmann

… Regelung im Eizelhandel, die es veranlaßt, 30 Minuten vor
und nach der Arbeitszeit am Arbeitspatz zu erscheinen. Diese
30 Minuten werden vom Arbeitgeber nicht angerechnet.

Nein, das ist nicht zulassig! Der AG muss die 30 min anrechnen!

Hier findest du die gesetzlichen Regelungen, die können durch den arbeitgeber nicht aufgeweicht werden: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publi…

Ist mir im Arbeitsrecht nie untergekommen. Habe meine Zweifel am Anspruch des Arbeitgebers.

… Regelung im Eizelhandel, die es veranlaßt, 30 Minuten vor
und nach der Arbeitszeit am Arbeitspatz zu erscheinen. Diese
30 Minuten werden vom Arbeitgeber nicht angerechnet.

nein

… Regelung im Eizelhandel, die es veranlaßt, 30 Minuten vor
und nach der Arbeitszeit am Arbeitspatz zu erscheinen. Diese
30 Minuten werden vom Arbeitgeber nicht angerechnet.