Habe für die ehemals 17-jährige Tochter (Azubi)als Mieterin (Mutter)den Mietvertrag unterschrieben. Der Verwalter meinte bei Vertragsabschluss man könne den umschreiben. Jetzt ist sie 18, jetzt soll ich erst kündigen.Häh? Wirksamkeit hin oder her, gilt die mündliche Auskunft nicht?
Eigentlich geht es in erster Linie um die BAB. Ist die Höhe und/oder die Bewilligung der BAB abhängig vom genannten Mieter im Mietvertrag?
Sorry,- da bist Du dem Verwalter aufgelaufen, wenn der sich jetzt nicht mehr erinnern kann. Es ist schwer das im nachherein zu beweisen, dass es so eine Absprache gab. Also hast Du leider Pech gehabt, denn Du bist sein Vertragspartner. Wenn man kann Einigung findet, müßt Du kündigen. Ich wütrde aber vorher mit dem Verwalter reden und es schriftlich vereinbaren, dass Deine Tochter der „sogenannte Nachmieter“ wird. Vielleicht kannst Du da sogar von einem Tag auf den anderen raus und deine Tochter schließt den neuen Vertrag ab…der Verwalter muss das aber nicht tun. Schau in Deinen Mietvertrag was da genau drin steht und welche Fristen Du einhalten mußt.