Hallo zusammen,ich habe ein Problem mit

… der Arbeitsagentur.
Ab 01.01.2013 bin ich arbeitslos.
Nach der frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung hatte ich ein Erstgespräch am 19.11.2012.

Ich bin seit einem Jahr ehrenamtlicher Betreuer eines 18 jährigen Mädchens habe Betreuerausweis, daß weder lesen noch schreiben kann, Vater ist schwerkrank, Mutter spielsüchtig.

Nehme alle zwei Monate an Schulungsabenden der Betreuungsstelle Luebeck teil. Gerne möchte ich jetzt hauptberuflich rechtlicher Betreuer werden und mich selbstständig machen um diese Tätigkeit auszuüben.

Diesbezüglich möchte ich durch Arbeitsamt eine Weiterbildung in Hamburg finanziert bekommen. Ziel eine fünfmonatige Weiterbildung zum Betreuer. Ich möchte die drei Monate Theorie nutzen um meine Lücken zu schließen und in zwei Monaten Praktikum noch erfahrung zu sammeln.

Habe drei Jahre projektmäßig in Berufsberatung gearbeitet, auch in Gewerkschaft, Bildungsträger. Kenne mich mit SGB II und den Betroffenen aus und sehe hierin eine Aufgabe für mich.

Beim Erstgespräch sagte mir die junge Dame bei der Arbeitsagentur, dass eine Förderung einer Weiterbildung nicht in Frage kommt, da die Tätigkeit auf eine Selbstständigkeit hinausläuft und nicht auf eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Meinen Einwand es gäbe die Tätigkeit auch bei Betreuungsvereinen im Angestelltenverhältnis entgegenete sie, das hier kaum Stellen seien.
Ich solle die Bestätigung eines Arbeitgebers vorlegen das mich dieser nach der Weiterbildungsmaßnahme beschäftigt. Nur dann sei Förderung möglich.

Ich sagte ihr, das kein Arbeitgeber weiss, ob er nach einer fünfmonatigen Weiterbildung beschäftigen kann oder nicht. Sie sagte sie kenne Fälle.

Vorschläge an Vermittlungsvorschlägen an mich waren eine Tätigkeit im Personalbereich oder Personaldisponent bei einer Zeitarbeitsfirma, wo ich Menschen als Arbeitssklaven vermitteln soll.
Was mir sowieso nicht gefällt.

Im Moment vermittle ich über 50 jährige ALGII Empfänger in einem Projekt eines Bildungsträgers, wo die Arbeitssuchenden einen Zuschuss bei Arbeitsaufnahme bekommen, alles relativ seriös. Leider läuft meine Befristung ab ohne Chance auf Verlängerung.

Meine Vermutung Agentur will sparen und man mich schnell vermitteln, da ich ein gutes Arbeitslosengeld beziehen werde.

Ich gebe natürlich nicht so schnell auf und frage Euch um Rat, werde mich auch an Bildungsträger der Weiterbildung zum Betreuer wenden, mal sehen was die mir erzählen. So kriegen die doch niemanden für die Weiterbildung. da stimmt doch irgendwas nicht. Wenn obiges eine Falschaussage ist werde ich gegen die Dame vorgehen. Was sagt ihr?

Es tut mir leid, da verstehe ich zu wenig davon. Im Zweifel können Sie ja am Sozialgericht klagen, dann wird die Frage für Sie dort geklärt.

Sie sind nicht von einem BA-Mitarbeiter abhängig. Andererseits sollten Sie im Sinne der Versichertengemeinschaft eine zumutbare Stelle annehmen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihren Weg.

Manfred Schröder
www.alphaSales.de
www.verkaufs-tipps.de

Hallo,

eine Rechtsberatung kann natürlich nur ein Anwalt vornehmen. Aber so wie sich das für mich liest, ist es zwar ärgerlich, aber ich denke nicht, dass du da Chancen hast gegen vorzugehen.

Viele Grüße
Markus

Hallo,

das Thema mit der Agentur für Arbeit kenne ich aus eigenem Leidwesen, allerdings mit etwas anderen Sachverhalten.

Grundsätzlich kenne ich auch nur die Vorgehensweise, die die Dame geschildert hat. Die Agentur für Arbeit stimmt Weiterbildungsmaßnahmen i.d.R. nur dann zu, wenn im Anschluss erhöhte Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestehen.

Es gibt aber die Möglichkeit auf eine selbstständige Tätigkeit hin zu arbeiten und hier Fördergelder zu erhalten. Nähere Auskünfte können das Amt für Wirtschaftsförderung geben und die zuständige Stelle bei der Agentur für Arbeit. Die Fördermöglichkeiten sind meist sehr individuell und müssen im Einzelfall geprüft werden. Was in jedem Fall vorgelegt werden muss, ist ein Business Plan inkl. Unternehmenskonzept.

Mehr Auskünfte kann ich dazu leider nicht geben, da diese zu allgemein wären und wahrscheinlich in weiten Bereichen nicht zuträfen.

Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

Herzliche Grüße
Anke

Guten Morgen,

hinsichtlich der Fördermodalitäten der Agentur für Arbeit kenne ich mich nicht genügend aus. Nur ein Wort zu den Kursen von Bildungsträgern. Natürlich kommen nicht alle Teilnehmer über eine Förderung durch die Agentur für Arbeit…
Schönen Tag.

Hallo,

die Dame von der Agentur handelt richtig.
Für eine bezahlte QUalifizierung über die Agentur, können die tatsächlich eine Übernahmebestätigung von einem Arbeitgeber verlangen. In Bereichen mit wenig Bedarf oder gar Fachkräftemangel wird das auch umgesetzt.
Was tun?
Bei Trägern bewerben und den Weg anbieten. Vielleicht findet sich einer, der den Weg mitgeht. Natürlich noch nicht von der Selbständigkeit reden.
Qualifikation über Existenzgründerzuschuss finanzieren lassen. Ob das geht, weiss ich nicht genau. Am besten bei der IHK nachfragen.

Beste Grüße

Frank Seiler

Hallo Europa24,

hier kann ich dir leider nicht helfen. So weit, ich weiß, liegt es immer im Ermessen des jeweiligen Beraters/ Vermittlers.

Ich denke, wer sich hier einen Anwalt leisten kann, der ist super gut beraten.

Tut mir leid.

LG Ines

Meines Wissens nach hat die Dame formal recht, aber durchaus individuellen Gestaltungsspielraum.

Ansonsten einen Arbeitgeber finden, der eine Einstellungserklärung schreibt. Die ist für ihn unverbindlich, erfüllt aber die formalen Richtlinien der Arbeitsagentur.

Hallo Europa 24,
zur Sinnhaftigkeit der von Dir angestrebten Fortbildung möchte ich hier keine Stellung beziehen, ich kenne den Arbeitsmarkt der Festangestellten in Betreuungsvereinen nicht ausreichend.
Richtig ist, dass Arbeitsagenturen nur in sehr wenigen Fällen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Zuschuss oder Fortbildung fördern. Das hat mit Sicherheit damit zu tun, dass sehr viel Missbrauch mit der Förderung von „Ich AGs“ betrieben wurde und auch damit, dass eine große Zahl von Selbstständigen die durch die BA in der Vergangenheit gefördert wurden, kaum in der Lage sind ihre eigene Existenz bzw. ihre Alterversorgung aufzubauen. Im Übrigen wird Dir sicher bekannt sein, dass die Förderung von Weiterbildung eine Kannleistung ist.

Deine „Vermutung Agentur will sparen und mich schnell vermitteln, da ich ein gutes Arbeitslosengeld beziehen werde.” ist vielleicht richtig und auch meiner Meinung nach vollständig berechtigt. Wenn Deine Ausbildung ausreicht, um auf den Arbeitsmarkt zu kommen, sehe ich keinen Grund für die Arbeitsagentur Dich zu fördern.

Um in der Angelegenheit weiter zu kommen, rate ich Dir von der Betreuungsstelle Lübeck eine Bestätigung des Arbeitskräftebedarfs, zu erbitten. Damit legt man sich nicht fest Dich später einzustellen. Es ­wäre eine wichtige Information für Deine Arbeitsvermittlerin darüber, dass überhaupt auf diesem Gebiet ein Arbeitskräftebedarf besteht. Vielleicht ist sie dann geneigt der Finanzierung Deiner Fortbildung, zuzustimmen. 
 
Alles Gute

sibato

Hallo,
in der Regel reicht es aus, wenn ein Arbeitgeber schreibt, dass er die Absicht hat, Sie nach der Ausbildung einzustellen. Diese Aussage ist jedoch in keiner Weise bindend. Richtig ist, dass es keine ausgeschribenen Stellen gibt, und dass die Agentur dann ablehnen darf. Übrigens muss die Ausbildung auch mit Bildungsgutschein zugelassen sein.
Ich würde einen formlosen Antrag stellen und einen schriftl. rechtsverbindliche Bescheid fordern.
Viele Grüße
Lukas

Die Agentur für Arbeit macht es sich doch manchmal recht leicht! Da könnte man schon wütend werden. Habe aber leider keine Erfahrung damit! Antworte dir, weil ich von dir als *Tipgeber* ausgewählt wurde.

Manche Mitarbeiter der Agentur machen es sich einfach leicht! Da könnte man schon manchmal wütend werden! Ich habe von der Agentur die Fahrtkosten für eine Weiterbildung bezahlt bekommen und die Hälfte der Ausbildungszeit noch mal als Anspruch hintendrangehängt. Ich habe mich zur Tagesmutter ausbilden lassen, diese Beschäftigung ist normalerweise auch eine selbstständige Tätigkeit!?!?!?