… resturlaub in der ausbildung.
ich beende meine ausbildung am 17.08.2011 und habe noch 25,5 tage resturlaub,den ich nich genommen habe.MUSS der chef mir das auszahlen,wenn er mir kein urlaub gibt ??
und wie wird das berechnet.bekomm ich dann nur urlaubsgeld ? oder wird das dann so gerechnet, wie meine schwiermutter sagt…wir normale arbeitstage…meine berichtshefte will mir mein chef auch nich unterschreiben, die ich allerdings am 01.08.2011 unbedingt zur praktischen pruefung brauche…meine theorie hab ich schon in der tasche
mein chef is sauer, weil ich oft gefhelt habe (entschuldigt durch krankheit)…hab naemlich eine nich so tolle diagnose bekommen - krebs ! was sind meine rechte und pflichten ???
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
formuliere Deine Frage aussagekräftiger und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Krebs ist eine Diagnose, aber kein Todesurteil! Warum du Krebs hast? keine Ahnung? Warum dein Chef sauer auf dich ist, auch keine Ahnung! Aber das hört sich so an, als wolltest du auf die Mitleidstour machen. Und warum dein Chef auf dich sauer ist, das wirst Du doch sicher selbst wissen, ich denke nicht wegen der Krankheit.
All the Best
kann ich leider nicht weiterhelfen !
Hallo,
ich vermute Ihre Situation ist etwas komplizierter als Sie hier schildern, deshalb empfehle ich Ihnen sich mit Ihrer zuständigen Kammer in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
a) Dein Chef ist verpflichtet, die Berichtshefte zu unterschreiben. Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist und wenn Ihr keinen Betriebsrat habt, dann melde Dich bei der IHK.
b) Zum Resturlaub siehe Bundesurlaubsgesetz http://www.bundesurlaubsgesetz-burlg.de/. Da steht in der Einführung einiges, was auf Dich zutrifft. Klar ist es meiner Meinung nach allerdings weniger.
Von Herzen gute Besserung wünsche ich Dir!!! Möge dieses blöde Gewächs für immer verschwinden!!!
Liebe Grüße.
Hallo,
wenn Du Deinen Urlaub nicht nehmen konntest, wegen Krankheit oder aus betrieblichen Gründen, muss Dein Chef Dir diesen Urlaub auszahlen. Wie das berechnet wird, lässt Du Dir am besten von einem Anwalt der Arbeitskammer ausrechnen. Das ist rechtsverbindlich und kostenlos.
Nimm Dein Berichtsheft mit zur Prüfung. Auch wenn es nicht vom Chef unterschrieben wurde. Du kannst den Prüfern ja einen Brief beilegen, in dem Du erklärst, warum es nicht unterschrieben wurde. Damit entstehen Dir keine Nachteile.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und viel Kraft, damit Du gegen Deinen Krebs kämpfen kannst.
Hallo!
Erstmal wünsche ich dir gute Besserung mit deiner Krankheit! Das ist das Allerwichtigste!
Das erichtsheft muss er dir unbedingt unterschreiben, sonst wirst du nicht zur Prüfung zugelassen, wenn er dies nicht tut, dann wende dich an die handelskammer (oder was für deinen Beruf zuständig ist), die helfen dir weiter!
Mit dem Urlaub genauso, versuche dies erstmal mit deinen Chef zu klären, da er dir diesen auszahlen muss oder du ihn jetzt noch nehmen musst! Ausbezahlt wird dieser nach deinen Ausbildungsentgelt.
Wenn er dies nicht tut, wende dich ebenfalls an die zuständige Handelskammer!
Viel Glück und einen guten Abschluss!
Hallo,
die Urlaubstage müssten als normale Arbeitstage verrechntet werden und logischerweise bezahlt werden.
Deine Berichtshefte müsste er auch unterschreiben, wenn du natürlich wahrheitsgemäß, vollständig, sauber und ordnetlich geschrieben hast…
Gruß
samy52
In der Ausbildung muss er dir den Urlaub geben. Wenn er sich weigert geh zur Handwerkskammer oder zur IHK je nachdem wer für dich zuständig ist. Es geht aus deinem Schreiben nicht hervor ob du im Handwerk oder in der Industrie lernst. Die können dir weiterhelfen auch mit deinen Berichtsheften.
kontaktier bitte die Gewerkschaft
Jugendvertretung der IGMetall
„Berlin, Bianka“ ,
Hallo,
wenn man den Resturlaub nicht nehmen kann, hat der Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung zu zahlen.
Arbeitslosengeld wird (würde) aber erst nach Ende des Zeitraums der Urlaubsabgeltung gezahlt.
Lässt sich der Umfang des Resturlaubs belegen?`Zeugen? Sonst gibt es ggf. Streit um den Umfang des Resturlaubs.
Ggf. Untersützung bei der Gewerkschaft oder IHK/Handwerkskammer holen.
Brutto wird die Urlaubsabgeltung wie normale Bezahlung für Urlaubstage behandelt. Netto können sich aber durch die Sozialversichetung und Steuern Änderungen ergeben.
Am besten auch bei der IHK wegen des Ausbildungshelftes nachfragen.
Vielleicht hilfreich:
http://www.azubi.net/index.php
Alles, alles Gute!
Gruß
RHW
ii