Hallo zusammen,Ich habe eine vielleicht

… etwas seltsam wirkende Frage…Habe einen 9 Jährigen Sohn und bin seit 4 Jahren von Vater mit dem ich seit der Geburt geteiltes Sorgerecht habe getrennt. Unser Sohn lebt bei mir und der Vater hat seit 4 Jahren nicht einmal Unterhalt gezahlt auch das mit den besuchen haben wir nicht geregelt und bis jetzt wars so das unser Sohn was mit seinem Papa gemacht hat wenn dieser Zeit und Lust dafür hatte. Waren nicht beim Jugendamt um feste Regelungen zu machen und bis jetzt hat der Vater sich auch für nix interessiert was Kindergarten oder Schulwahl anging… Dafür hab ich bis jetzt auch keinen Unterhalt eingefordert.Die Großeltern wohnen 2 Autostunden von unserem Wohnort entfernt und die beiden sind ca 5 mal im Jahr dorthin auf besuch. Der Kleine ist nie gerne hin und kam meistens ganz durcheinander und krank zurück oder hat schon eine Woche bevor der nächste besuch anstand gesagt er will lieber zuhause bleiben und das er Bauchweh ect. hat… Mir reichts jetzt langsam und da er mit 9 deutlich sagen kann, dass er die Großeltern nicht besuchen mag und auch keine Lust hat zum telefonieren , denk ich das darf er entscheiden und ich überred ihn da nicht mehr. Der Vater meint jetzt aber er hat ein Recht darauf zu entscheiden was unser Sohn zu tun hat und wann er wem besuchen muss weils sich so gehört.Jetzt meine Frage : Kann er das durchsetzten das unser Kind gegen seinen willen mit zu den Großeltern muss obwohl er nichtmal Unterhalt zahlt ???Hoffe auf baldige Klärung und sag schon mal DANKE fürs antworten !!!

Ich bin jetzt kein Experte auf dem Gebiet, aber ich hab doch schon so einiges darüber gehört.

Prinzipiell hat die Unterhaltszahlung erstmal nichts damit zu tun was jemand wie zu entscheiden hat. Fakt ist, dass er verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen, egal wem das Sorgerecht inne ist.

Das ist der nächste Punkt: Das Sorgerecht

In der Regel haben Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, was sie dazu berechtigt in Erziehungsfragen gleichberechtigt teil zu haben

Aus Wikipedia " Die nähere Ausgestaltung des Rechts der elterlichen Sorge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1626 bis 1698b[1] geregelt. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) (§ 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB). Diese sog. einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts der elterlichen Sorge gründet sich auf das verfassungsrechtlich verankerte Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG."

Dann gibt es noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Das recht sagt aus, dass der Elternteil bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält, die Entscheidung über den Umgang mit Dritten trifft.
Siehe Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsr…

Und jetzt zu meiner MEINUNG (MEINE EIGENE) dazu:
Grundsätzlich sollte niemand Kinder gegen ihren Willen zwingen irgendwo hinzufahren oder mit irgendjemanden Kontakt zu haben. Wenn das Kind nicht zu seinen Großeltern möchte, und dass auch so klar ausdrücken kann, dann würde ich mir als Elternteil ernsthafte Gedanken darüber machen was da schief läuft. Wichtig wäre es für mich in dem Falle raus zu finden, warum mein Kind nicht zu seinen Großeltern möchte.

Also ich an deiner Stelle würde, bevor dein Kind dort nochmal hinfährt rausfinden, warum es da nicht hin möchte.

Ich hoffe ich konnte dir helfen:wink: