… Frage zur Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste. Es wird nur der Tag erfasst was heißt z.B. 29.11.2012 in einer Zeile und diese wird vom jeweiligen Teilnehmer unterschrieben. Geht nun dieser Teilnehmer X eher an dem Tag nachhause oder kommt später wird in sein Unterschriften Feld nachträglich etwas durch DozentXY ergänzt. Ist diese Vorgehensweise zulässig? Da ja nur der Tag erfasst wird und nicht einzelne Abschnitte. Des weiteren wird ja direkt die Unterschrift durch eine andere Person geändert? Mein Rechtliches Verständnis wäre, das dann der Tag in Abschnitte aufgeteilt wird, welche abgefragt werden können. Wenn aber nur der gesamte Tag erfasst wird ist eine Änderung des Eintrags nachträglich nicht zulässig.
ich habe die frage nicht ganz verstanden.
Hallo , wenn ich das richtig verstanden habe , bestätigt eine zweite Person mit dem Abzeichnen die Anwesenheit der ersten Person ? Dann wäre das nicht rechtens, das ist aus meiner Sicht Urkundenfälschung ! Liebe Grüße
Ich nehme an, daß es um eine Anwesenheitsliste für Studenten geht. Da gibt es doch sicher eine Regelung, wie das gehandhabt wird. Und ich könnte mir gut vorstellen, daß es nicht genügt, beispielsweise nur kurz anwesend zu sein, wenn es eine verpflichtende Vorlesung ist.
Friede7
Hi,
im Prinzip hast Du mit Deiner Argumentation schon Recht, aber was soll´s.
Die wollen genauer wissen, wann wer da war und wann nicht und haben es eben so gelöst. Willst Du jetzt wegen Urkundenfälschung klagen?
Reg doch an, einen besseren Vordruck zu entwickeln.
Ciao Ricco
Hallo,
Nunja eine Möglichkeit wäre wie z.T. in Schulen gehandhabt pro Unterrichtseinheit die Anwesenheit zu klären. Das wäre wohl auch manchmal sinnvoller.
Allerdings verstehe ich es so,das der Doezenz lediglich ergänzt. Dieses sollte er sich abzeichnen lassen (was zumindest beim späteren Erscheinen möglich wäre,verhiete sich beim früheren gehen ohne Zustimmung eher schwierig). So wäre es eigentlich richtig. Änderungen müssen eigentlich erneut unterschrieben werden. Wäre ja ein Ding wenn im Mietvertrag etwas geändert würde,denn ich habe ihn ja schon unterschrieben.
Ich denke im engeren Sinne würde es schon eine Urkundenfälschung darstellen,wenn der Grundgedanke geändert und nicht durch den Teilnehmer angenommen wird. Denn diese Liste hat ja eine bestimmte Funktion und beurkundet ja Anwesenheiten bzw eben Nichtanwesenheiten. Er könnte wenn der Dozent den Teilnehmer nicht mag ja jederzeit an der Liste Veränderungen vornehmen mit Vermermerken. Daher wäre es m.E. nur legitim wenn dieser Vermerk vom Teilnehmer oder zumindest einem Zeugen belegt wird.
Ich hoffe ich konnte helfen
LG
Hallo,
die Frage ist ein wenig schwer zu beantworten, weil nicht zu ersehen ist, um was für eine Anwesenheitsliste es geht.
Wenn Sie zum Beispiel sich für ein Seminar eingetragen haben und nach kurzer Zeit gehen, so ist es zulässig, dass der Dozent hinter Ihrer Unterschrift einen Vermerk macht, dass Sie z.B. früher das Seminar verlassen haben oder nur von bis Anwesend waren.
Eigentlich sollten Sie ja die gesamte Zeit am Seminar teilnehmen. Eine Aufgliederung nach einzelnen Uhrzeiten
würde den Verwaltungsaufwand nur erhöhen. Wenn Sie die Absicht haben vorher zu gehen, sollten Sie gleich von bis eintragen.
Mfg
marga1065
Hallo,
ich bin selber Dozentin und ich laß die Teilnehmer die Anwesenheit im Unterricht bestätigen. Anschließende Änderungen werden nicht mehr getätigt und wenn jemand während des Unterrichts verschwindet und kommt später wieder, vermerke ich das als Unterrichtende auf der Teilnehmerliste.
Es kommt auch darauf an ob die einzelnen Fächer Pflichtprogramm sind oder nur die Anwesenheit zählt.
Ich kenne Dozenten die sich jedes Thema von den Teilnehmern bestätigen lassen.
Ich hoffe ich konnte helfen
Logisch wäre, dass man sich in einer Anwesenheitsliste ein- und wieder austrägt. Aber Rechtsvorschriften wird es vermutlich nicht geben und jeder könnte Anmerkungen hinzufügen, ohne gegen Gesetze zu verstossen. Du könntest z.B. die Anmerkung des Dozenten kommentieren, z.B. wegen Arztbesuch vorzeitig gegangen…
hallo, leider kann ich Deine Frage nicht beantworten.
viele Grüße Anke81
Dazu kann ich ihnen leider nichts sagen.
Hallo, boneless !
Tut mir leid - keine Ahnung.
Da müßte ich intensiv googeln.
Aber das kannst Du ja selbst tun.
Ich persönlich schreibe in solchen Fällen selbst die zeitliche Einschränkung mit ins Unterschriftsfeld, also z.B. „bis 14.20 Uhr Unterschrift“.
Gruß von
Monika