Hallo zusammen Ich stehe vor folgender Situation:

Hallo zusammen
Ich stehe vor folgender Situation: Meine Insolvenz läuft seid 2008. Ich beziehe Rente, zum großen Teil aus der Schweiz. Alle Einkünfte wurden wahrheitsgemäß angegeben. Der berechnete Pfändungsbeitrag betrug 437 Euro. 2011 wurde vom Gericht ein abschliesender Bericht vom Insolvenzverwalter angefordert. Aus Verfahrensgründen beantragte er eine Fristverlägerung von einem Jahr. In diesem Schreiben (mit Kopie an mich) berechnete er den gleichen Pfändungsbeitrag. Letzen Monat erhielt ich abermals Post mit einem neuen Pfändungsbetrag von nun 857 Euro und einer Nachforderung von 12500 Euro für die Jahre 2010 - 1012 . Hintergrund: Der Schweizer Franken Kurs hat sich sehr stark verändert. Das hat der Insolvenzverwalter für die Jahre 2010 - 2012 nicht berücksichtigt. Meine Fragen: Muß ich für diesen Rückstand aufkommen und wenn ja, welche Möglichkeit der Rückzahlung gibt es?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Beiträge. :heart:
Bowmore

hallo, Bowmore,
In diesem Fall denke ich, dass Dir nur ein Anwalt Auskunft geben kann!
Gruß Wacker

Guten Morgen,

ob nachgezahlt werden muss oder nicht, hängt von weiteren Kriterien ab, die einerseits im Verfahren begründet sind, andererseits in dem Beschluss, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Sie eine Restschuldbefreiung beantragt haben beziehungsweise erhalten können.

Wenn allerdings im Nachhinein Umstände eintreten, die korrekturbedürftig sind, dann ist es sogar sehr wahrscheinlich, dass Sie nachzahlen müssen.

Tun Sie das nicht, laufen Sie Gefahr, dass Sie die Restschuldbefreiung - einmal unterstellt, Sie haben sie auch tatsächlich beantragt - nicht erhalten.

Sie sehen - eine Insolvenz ist nicht das optimale Mittel, um sich seriös von Schulden zu befreien.

Viel Glück.

Hallo Bowmore,

soweit ich das Beurteilen kann müssen Sie die Beträge bezahlen.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand der so einen Fall schonmal hatte und kann Ihnen das zu 100% sagen.

Alles Gute

Gruß Lore

Hi Bowmore,

das ist ja wohl der Hammer !
(ich gehe davon aus, dass es sich um Privatinsolvenz handelt)

Es gibt ein BGH-Urteil (Bundesgerichtshof) vom 03.11.2011 (IX ZR 45/11), das besagt, dass rückwirkende Anforderungen dem Schuldner nicht aufgebürdet werden dürfen. Wenn der Kurs des Schweizer Franken sich nun stark verändert hat, ist das nicht dein Problem. Eine rückwirkende Zahlung von Pfändungssätzen an den Treuhänder/Inso-Verwalter ist m. E. ausgeschlossen.
Es ist ja schon enorm, wenn Du jetzt fast das Doppelte an Pfändung hergeben mußt. Bleibt dir noch genug Geld zum Leben von deiner Rente ?
Zahle deinen jetzigen Pfändungssatz ab Beschluß des Gerichtes. Schreibe einen Widerspruch ans Gericht bezüglich der rückwirkend geforderten Pfändungssätze. (Hatte ich auch gemacht)
Um aber ganz sicher zu gehen, empfehle ich dir einen Besuch bei deinem Schuldenberater oder bei deinem zuständigen Gericht. Die bieten auch Sprechstunden für Schuldner an. Wenn Du dir einen Rechtsanwalt leisten kannst, solltest Du dir einen guten RA suchen, der Schuldner in der Insolvenz vertritt.
Ich hatte in meinem Verfahren einen aufgesucht, der mir leider nicht wirklich helfen konnte. Ich mußte letztendlich meinen Kram alleine bewältigen. Dann hatte ich vor zwei Jahren einen anderen RA aufgesucht - es ging um eine andere Angelegenheit - , bei dem hatte ich für eine Stunde reden 50,- Euro (gleich in bar) zahlen müssen, gegen Quittung versteht sich. (Kannst Du dann bei deiner Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastungen mit zu deinen Pfändungskosten einrechnen - also: Pfändungssätze jährlich addieren zuzüglich anderer Kosten… Dies nur noch so nebenbei bemerkt).
Meine Güte ! ich drücke dir ganz dolle die Daumen und wünsche dir ganz viel Glück !
Schreib mir mal bitte wieder, was in deiner Angelegenheit herausgekommen ist. Okay ?

Beste Grüße sagt
die Frau des Busfahrers

Hallo, so spontan würde ich sagen, dass ja genau das die Arbeit des Insolvenzverwalters ausmacht- die korrekte Berechnung des Pfändungsbeitrages etc. Er kassiert dafür Anschluss nicht unerheblich Geld, was sicher auch der Grund für die Nachforderung ist :smile:In erster Linie fließt das Geld nämlich an den Verwalter, die Gläubiger müssen sich ohnehin mit einem Bruchteil ihrer Forderungen abgeben. Ich würde mich in dieser Angelegenheit an das zuständige Amtsgericht wenden und dort um Rechtsbeistand bitten.