… Anzahlung behalten… sprich mich für Reparaturen haftend machen, die den Wert seines Autos ohnehin steigern wenn ich dann das Auto doch nicht kaufen kann??
Das Auto hatte erhebliche Schäden an den Bremsplatten, keinen TÜV und Karosserie Schäden!!
Ich war nur bereit, das Auto zu kaufen wenn die Schäden repariert wurden…zwei tage nach meinem Treffen mit dem Händler rief ich ihn an und bat ihn keine Reparaturen zu veranlassen,da ich das auto nicht kaufen kann. Der Händler behauptet jedoch das Auto schon lackiert zu haben und auch der TÜV sei schon gemacht worden und das innerhalb von 6 Tagen???
Zu erwähnen wäre noch, dass es keinen Kaufvertrag gab allerdings eine Quittung über die Angezahlte Summe.
Was hält ihr denn davon? darf er denn meine Anzahlung behalten?
LG. Sally
Tach!
Da Du eher eine Rechtsberatung benötigst, empfehle ich Dir, Dein Anliegen nochmal im Rechtsbrett vorzubringen, allerdings unter Beachtung der Formulierungsregeln.
Nur soviel: dass KEIN Kaufvertrag geschlossen wurde, wage ich zu bezweifeln. Es wurde ja sogar eine Anzahlung geleistet.
Ein gültiger Kaufvertrag muss nicht unbedingt schriftlich verfasst sein.
Gruss,
M.