Hallo zusammen mein verkäufer hatte vor

… meinem kauf ein wegerecht auf das grundstück des nachbarns um zu den beiden doppel garagen zu gelangen wird dieses wegerecht automatisch an mich übertragen ? dieses wegerecht wurde beim notar schriftlich von damaligen besitzer und dem nachbarn vereinbart is jedoch nicht im grundbuch eingetragen

Hallo,

Du solltest

  1. die Vorschaltseite beachten
  2. so formulieren, daß auch derjenige Dein Anliegen versteht, der die Sache nicht kennt.

Gruß
Jörg Zabel