Hallo zusammen . situation: war die letzten 3

… jahre in rotterdam bei einer zeit arbeitsfirma arbeiten . hatte zuerst einen vertrag über 78 wochen fase a genannt danach bekam ich einen 3 monatigen neuen vertrag fase b . ist wohl so üblich mit den 3 monaten .also war auch versichert in dem fase a vertrag . nur in dem fase b vertrag hat mein chef mich bei der versicherung nicht gemeldet . da es in deutschland plichtversicherungsgesetzte gibt musste ich der deutschen krankenkasse nachweisen das ich versichert war. zwischen zeitlich kam von der deutschen krankenkasse ne rechnung über 11500 euro die ich zahlen sollte. habe dann denn zeitraum nachgewiesen . jetzt ist noch ein betrag von knapp 2500 euro offen . den ich nicht nachweisen kann da sich mein alter chef nicht kümmert darum . was kann ich jetzt tun??

tut mir leid, mit den gesetzlichen kassen kenne ich mich nicht aus. ggf. anwalt nehmen.

Ich würde auf keinen Fall die Rechnung der Krankenkasse begleichen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Auskunft über die Versicherung zu erteilen. Gegebenenfalls würde ich der GKV schlichterdings die Anschrift des Arbeitgebers geben mit der Bitte diesen direkt zu kontaktieren, da er auf ihre Kontaktbemühungen nicht reagiert hat.

Guten Tag zurück, aber leider entzieht sich die länderübergreifende Krankenversicherung meiner speziellen Kentnisse. Ich weiss nur, dass Arbeitskräfte in den skandinavischen Ländern entweder von hier aus eine private KV bzw. eine freiwillig gesetzl. KV mitbringen sollen oder ggf. dort durch Anmeldung in deren Versicheungssystem eingepflegt werden. Das deutsche Gesetz zur freiwilligen gesetzl. KV sagt, dass der Versicherte sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge abführen muss.- Gefährliches Halbwissen:frowning:!)Ich glaube man kann aber von seinem damaligen Arbeitgeber den Anteil der Pflichtabgaben des jeweiligen Landes einklegen (vor Ort , auch durch deutschen Anwalt…), da die Beiträge dort Pflichtabgaben sind!!!- Sorry, mehr hab ich nicht. House

Hallo,

sorrx da kenne ich mich nicht aus. Gruss Mario

war das eine deutsche zeitarbeitsfirma für die du in rotterdam gearbeitet hat-dann sollte es eine leichte Übung sein. wenn es eine holländische za war, weiß ich nicht-würde zur deutschen krankenkasse gehen und mich beraten lassen. ansonsten anzeige beim sozialgericht und anzeige persönlich gegen den chef wegen betrug und insolvenzverschleppung-solltest du dem chef vorher zusenden-denke, dann überlegt er sich das.
gruss wb

hallo,
das geht unheimlich weit in arbeits-, vertags- und sozialrecht hinein.
da muss ich passen. bevor ich irgendetwas sage sage ich lieber nichts.
sorry, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
viel erfolg
gruß
heiko fichter
PS: ich kann im bereich der kapitalbeschaffung möglicherweise helfen, auf jeden fall bei der kapitalvermehrung damit du den betrag bald begleichen kannst …

Hallo, in Deinem Fall geht es um die Sozialversicherung.
Wende Dich an die Krankenkasse oder das Arbeitsamt.
Mfg

Deine Fragestellung ist ein wenig verwirrend, aber ich vermite mal , dass es um die Phase b gehr in der Di nicht Krankenversichert gewesen sein könntest.
kopiere doch bitte die Lohnzettel Deines Arbeitgebers un dreich diese bei Deiner Krankenversicherung in Deutschland ein. die finden anhand von Schlüsselnummern sen Arbeitgeber und holen sich das Geld nach. bezahlebitte auf keinen Fall den Betrag selber. Die sollen sich an den Arbeitgeber wenden, Finde die Lohnabrechnngen und reiche sie ein. Die Leihbuzze muss doch in Deutschland nen sitz haben.

Wenn meine Auskunft ausreicht, dann bitte Bewerten,
Danke, Andreas

…was Du machen solltest, ist: ZUM RECHTSANWALT GEHEN, OK

Ich wieder mich diesbezüglich mit einemAnwalt In Verbindung setzen.
MFG
F.-W. Hollmann-raabe

… arbeitsrechtlich aufarbeiten. Unterstützung gibt es sicher von der Kasse.

Sorry, aber da kann ich als Anlageberater gar nicht helfen.

Außer Rechtsbeistand aufsuchen fällt mir da nichts ein. Tut mir leid.

Arbeitsvertrag vorlegen, dann müsste es klappen

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