Hallöchen gibt es eine Versöhnungsgebühr beim Erbrecht

Hallöchen, bitte helft mir mal , wäre so lieb
wir sollen bei dem Honorar unseres Anwaltes für die Abwicklung des Kaufes des hälftigen elterlichen Hauses und Grundstücks, die andere hälfte gehört meiner Schwägerin, plötzlich zu den gesetzlichen Gebühren eine Versöhnunsgebühr zahlen . Eine Teilversteigerung wurde zurückgenommen . Es steht nun auf der Honorarforderung zusätzlich eine Versöhnungsgebühr von ca. 1900 Euro. Auf anfragen an unseren Anwalt wurde er ganz wütend und er sagte ob ich seine Arbeit umsonst haben will und nicht bezahlen möchte. Ich wollte nur eine Erklärung an Otto Normalverbraucher ,warum statt 3000 Euro nun ein Betrag von fast 5000 Euro gezahlt werden soll. Vorab war davon nie die Rede . Er ist mir über den Mund gefahren und hat mich behandelt , als ob ich 3 Jahre alt wäre . Zum Schluss ist es eskaliert und er legte auf , weil ich vor Entsetzen nicht mehr reden konnte . Was kann ich tun . Ich bedanke mich im vorraus

Der Begriff „Versöhnungsgebühr“ stammt aus dem Scheidungsrecht und den entsprechenden Honorarsätze daraus.

Wenn eine Scheidung sozusagen nach Beratung des Anwaltes zurückgezogen wird und man beschließt die Ehe fortzusetzen.

Den Zusammenhang mit Erbrecht und dem geschilderten Fall kann ich nicht erkennen.
Offenbar hat der Anwalt „mitgeholfen“ eine Einigung unter Erben (?) zu ermöglichen, ein Erbe zog eingeleitete Maßnahmen zurück ,die günstig für den Klienten sind ?

Anwalt muss schon sein Honorar erklären, wenn Laien (es sind regelmäßig nur Laien bei ihm !), wie es sich zusammensetzt und wie es berechnet wurde.
Darauf hat man einen Anspruch.

Im Streitfall zahlt man den unstreitigen Betrag (erst einmal) und kündigt an, den Rest nach Nachweis und Prüfung zu zahlen.
Es gibt auch die Anwaltskammer, an die man sich wenden kann, wenn man mit dem Verhalten des Anwaltes ( wenn es so war wie geschildert, dann wäre das ein sehr grobes Fehlverhalten, menschlich unter aller Sau !) oder seiner Abrechnung Schwierigkeiten hat.

MfG
duck313

Servus,

bei der Beurteilung des Ganzen solltest Du Dir vor Augen führen, dass Ihr bei einer Teilungsversteigerung (vermutlich ist das mit „Teilversteigerung“ gemeint) sehr, sehr viel mehr verloren hättet als zwei Tausender.

Wenn der Anwalt erreicht hat, dass die Seite, die die Teilungsversteigerung betrieben hat, eingelenkt hat, ist das gut und gerne 1.900 € wert.

Auf welche Ziffer des VV-RVG ist denn in der entsprechenden Position der Honorarnote verwiesen?

Schöne Grüße

MM

Tja, keine Antwort, kein Danke, nix.
Leute mit schlechten Manieren haben überdurchschnittlich oft auch Ärger mit Verwandten und Anwälten. :smile: