Hallochen ,wer muß beim Grundstückskauf die

… Kampfmonitionsbescheinigung beantragen und bezahlen . der Grundstücksbesitzer oder der Käufer ? Danke für die Hilfe

… kommt darauf an, was im Kaufvertrag festgelegt ist.
Es kann für beide Möglichkeiten gute Gründe geben.

Gruß
Jörg Zabel

Kampfmittelverdacht

… Kampfmonitionsbescheinigung beantragen und bezahlen . der
Grundstücksbesitzer oder der Käufer ? Danke für die Hilfe

Es gilt: wer die Musik bestellt, zahlt sie auch.

Generell gibt es 3 Möglichkeiten:
A) Grundstück wird als „frei von Kampfmitteln“ verkauft
B) Grundstück wird als „Kampfmittelverdächtig / belastet“ verkauft
C) Grundstück wird ohne eine Aussage zum Kampfmittelverdacht verkauft.

bei A) fallen - logisch - keine weiteren Kosten an. Der Bescheid über Kampfmittelfreiheit liegt vor, auf dem Grundstück darf gebaggert und gebuddelt werden, wie es einem beliebt.

bei B) sollte ja dann wohl schon beim Kaufpreis entsprechend verhandelt worden sein. Denn jetzt muss natürlich der neue Grundstückseigentümer die Sondierung und ggfs. Räumung bezahlen, so er denn Eingriffe in den Baugrund vornehmen möchte. Oder einfach nur Klarheit über KAmpfmittelverdacht haben möchte.
-> Es sei denn, der Vertrag wurde explizit so formuliert, dass der Verkäufer diese Kosten übernimmt. (aber wer würde das machen?!)

bei C) ist auch der Käufer in der Pflicht. ER möchte bauen und ER möchte das Grundstück frei von Kampfmitteln wissen.
Aber: kommt es zum Bescheid „Grundstück ist Kampfmittelverdächtig / Belastet“, ist der Verkäufer nur in der „Pflicht“, wenn man diesem nachweisen kann, dass er bei Abschluss des Kaufvertrages von einer möglichen Kampfmittelbelastung wusste. Dieses Wissen kann zum Beispiel so aussehen, dass seine Oma, die auf dem Grundstück wohnte, ihm mal erzählt hat, dass damals… '44 im Garten was runtergekommen ist, aber keiner danach gesucht hat.
Dann könnte man vermutlich über Kaufpreisminderung streiten - die Sondierung und ggfs. Räumung ließe sich nur schwerlich dem Verkäufer aufbrummen.

Ansonsten gilt: Kampfmittelräumung und auch entsprechende Verordnungen sind Ländersache.

Gruß
Nicht-Anwalt