Bitte um Hilfe, für folgendes: Wenn nen Arbeitnehmer während der Probezeit, die 6 Monate beträgt, von seinem Arbeitsvertraglichen rechten und Pflichten bis auf weiteres entbunden wird, aber seine Bezüge erhält, und besagt bekommt, das er seine Unterlagen an dem und dem Tag persönlich abholen kann, wobei er von seinem Wohnort zur Firma rund 300km für eine einfache Fahrt zurücklegen muss, und kein Datum in der Entbindung genannt ist, ist er denn gekündigt oder zählt das nicht als Kündigung??? Weil, eine Kündigung bedarf ja der Schriftform mit Beendigungsdatum, oder nicht?
Ja, wenn nach § 623 BGB die Schriftform für Kündigungen einzuhalten ist, bedeutet das, dass der Arbeitnehmer ein von einem Vertretungsberechtigten der Firma unterschriebenes Schreiben benötigt, aus dem sich ergibt, dass er gekündigt ist, was bei dem genannten Schreiben, ich unterstelle, es ist ein Schreiben, das kann man nicht so eindeutig aus dem Posting erkennen, sicher nicht der Fall ist, vielleicht die Firma durch diese Reise nur die Zustellung vereinfachen will, weil ja der Arbeitnehmer sich selbst vor Ort begibt, um dann beim Abholen seiner Papiere das Kündigungsschreiben ausgehändigt bekommen, aber es kann natürlich auch sein, dass die Firma denkt, dass sie mit dem Satz „holen Sie Ihre Papiere ab“ schon eine wirksame Kündigung ausgesprochen hat, andererseits spricht aber das Wort „vorläufig“ eindeutig dagegen, dass die das denken könnten. Alles klar?
Hallo,
ich habe mal versucht einen anständigen Titel zu formulieren und deine Anfrage damit auch archivtauglich zu machen.
Bitte um Hilfe, für folgendes: Wenn nen Arbeitnehmer während
.der Probezeit, die 6 Monate beträgt, von seinem
Arbeitsvertraglichen rechten und Pflichten bis auf weiteres
entbunden wird, aber seine Bezüge erhält,
Das nennt man dann Freistellung.
und besagt bekommt,
das er seine Unterlagen an dem und dem Tag persönlich abholen
kann, wobei er von seinem Wohnort zur Firma rund 300km für
eine einfache Fahrt zurücklegen muss,
http://www.bewerbungsmappen.de/links/…
Grundsätzlich besteht zwar keine Bringschuld des AG, aber in diesem Fall würde ich meinen, dass es unverhältnismäßig ist, zu verlangen 300 km zu fahren, um die Arbeitspapiere abzuholen.
und kein Datum in der
.Entbindung genannt ist, ist er denn gekündigt oder zählt das
nicht als Kündigung???
Wenn mit Entbindung gemeint ist, dass X von der Arbeit freigestellt wurde, dann gilt das ab dem Zeitpunkt, wo X nach Hause geschickt wurde. Schrifliche Bestätigung, dass X freigestellt ist wäre auch hier gut!
Weil, eine Kündigung bedarf ja der
Schriftform mit Beendigungsdatum, oder nicht?
Ja.
Agnes