Halloween 1 - FSK?

Tagchen, eine Frage die uns gerade beschäftigt ist,
gibt es von Halloween 1, mit J.L. Curtis, eine 18 Jahre Version oder nur die ab 16 Jahre. Wie sieht es mit den anderen Teilen aus?
Danke, Thomas.

Moin Thomas,

meines Wissens ist Teil 1 vergleichsweise harmlos und daher ab 16 und ungeschnitten. Teil 3 war eine ganze Zeit lang beschlagnahmt („eine Zensur findet nicht statt…“ ha ha ha), ist aber inzwischen wohl auch wieder legal erhältlich. Aufgrund der Geldgier der Verleihfirmen dürften von fast allen Teilen Versionen ab 16 erhältlich sein, einige davon jedoch ziemlich verstümmelt. Vielleicht hilft Dir auch diese Seite weiter: http://www.halloween-filme.com/dvd_reviews.html

Gruß,
Tommy

http://www.molotow.tk

Zensur oder nicht Zensur
Tag,

meines Wissens ist Teil 1 vergleichsweise harmlos und daher ab
16 und ungeschnitten. Teil 3 war eine ganze Zeit lang
beschlagnahmt („eine Zensur findet nicht statt…“ ha ha ha),

ein fröhliches ha ha ha zurück:

Artikel 5 [Meinungsfreiheit]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Gruß
Christian

das ist hier die Frage…
Moin Christian,

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften
der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Da hätte ich jetzt gerne einen erläuternden Kommentar von Dir. Ich sehe hier nicht, was eine Beschlagnahme von Halloween 3 erfordert hätte. Zum Jugendschutz gibt es ja die FSK-Einstufungen, eine „ab 18“ Bewertung hätte m.E. locker ausgereicht. Aber Diskussionen über Sinn und (vor allem) Unsinn der Zensurpraxis von Filmen in der BRD hatten wir hier bereits mehrfach.

Gruß,
Tommy

Hallo,

Da hätte ich jetzt gerne einen erläuternden Kommentar von Dir.
Ich sehe hier nicht, was eine Beschlagnahme von Halloween 3
erfordert hätte. Zum Jugendschutz gibt es ja die
FSK-Einstufungen, eine „ab 18“ Bewertung hätte m.E. locker
ausgereicht.

vorab: Ich bin kein Fan von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Da sitzen Leute rum, die keine Ahnung von der Materie haben und entsprechend entscheiden.

Nun ist aber die FSK genau dieses: Eine Freiwillige SelbstKontrolle. Wenn diese beschließt, einen Film „ab 18“, „ab 16“ etc. in die Kinos zu bringen, heißt das noch lange nicht, daß die BPjS diese Ansicht teilt.

So ein Film wird dann nicht einfach auf den Index gesetzt, sondern die Kritik wird artikuliert. Wenn daraufhin die Produktion und/oder der Verleih den Film nicht entsprechend ändern, wird er halt vom Markt genommen. Wäre der Terminator als „ab 6“ in die Kinos gekommen, wäre er spätestens als Video vom Markt genommen worden.

Außerdem wird „FSK 18“ gerne als Marketinginstrument genutzt. Wenn es bei den Nachfolgern von H-1 um Inhalte gegangen wäre, hätte es auch eine harmlosere Version getan, aber die hätte sich als „FSK 16“ halt nicht so gut verkauft.

Ähnliches ist in den USA mit etwas anderen Vorzeichen passiert. „R“ wurde irgendwann mit „Porno“ gleichgesetzt. Weil aber diverse Zeitungen und Zeitschriften keine Werbung für Pornos machen aber die Differenzierung nicht hinbekamen, hatten bald alle Filme, die mit „R“ gerated waren, ein Promotionproblem. So wurde dann die Kategorie „NC-17“ geschaffen.

Dies nur nebenbei. Der Vorwurf, es handele sich bei der Einziehung von Filmen um grundgesetzwidrige Zensur, ist jedenfalls nicht haltbar. Ob die Einschätzungen der BPjS so sinnvoll sind, ist eine ganz andere Frage. Solange die Einstufungen nicht per Voksabstimmung vorgenommen werden, bleiben sie auf jeden Fall umstritten.

Gruß
Christian

Danke Ihr zwei, Eure Abtwort hat mir sehr geholfen, auch der Link war hilfreich.
Wollte natürlich keine Lawine über Sinn und Unsinn von FSK lostreten. (bin auch kein Fan davon)
Viele Grüße, Thomas.

Moin,

die von Dir formulierten Anmerkungen auch zu den „Prüfungen“ in den USA sind mir bekannt.

Dies nur nebenbei. Der Vorwurf, es handele sich bei der
Einziehung von Filmen um grundgesetzwidrige Zensur, ist
jedenfalls nicht haltbar.

In dem Punkt teile ich eben anscheinend nicht die Ansichten des Gesetzgebers.

> Ob die Einschätzungen der BPjS so

sinnvoll sind, ist eine ganz andere Frage. Solange die
Einstufungen nicht per Voksabstimmung vorgenommen werden,
bleiben sie auf jeden Fall umstritten.

Selbst dann wären sie sicher umstritten. Aber wie gesagt fand die Debatte um Sinn und Unsinn der BPjS bereits an anderer Stelle statt.

Gruß,
Tommy