Halloween und Strafrecht

Hi zusammen

Anlässlich Hlloween mal eine nicht ganz 100%ig ernst gemeinte Frage, aber immerhin ein Ansoß zu einem Gedankenspiel:

Zur Zeit laufen die ‚lieben Keinen‘ wieder verkleidet in Gruppen draußen herum, klingeln und begrüßen die Bürger mit „Gib uns Süßes (oder Geld), sonst gibt’s Saures!“

Wenn sie nichts Süßes bekommen, wird vielleicht auch mal eine Mülltonne ausgeleert, oder der Briefkasten versaut.

Was liegt denn da so alles vor?
Nötigung, Erpressung, Vermummung, Sachbeschädigung, Bildung einer kriminellen Vereinigung, …?
Und was bringt das den Sprösslingen bzw. deren Eltern im Ernstfall ein?

Gruß JoKu

Hallo

Anlässlich Hlloween mal eine nicht ganz 100%ig ernst gemeinte
Frage, aber immerhin ein Ansoß zu einem Gedankenspiel:

die Sache ist ernst genug :
Polizei warnt: Die Ausrede „Brauchtumspflege“ schützt nicht vor Strafe!

Das Delikt der Sachbeschädigung (nach Paragraf 125/126 StGB strafbare Handlungen, Anm.) wird durch ein ‚Brauchtum‘ NICHT aufgehoben." Übeltäter seien eher selten Kinder, sondern vielmehr Jugendliche und auch Erwachsene, meist in angetrunkenem Zustand.

Kleine Streiche. Wer Streiche spielt, darf keine „unverhältnismäßigen“ Mittel einsetzen, das heißt: keine Farbbeutel werfen, keine mutwilligen Zerstörungsaktionen setzen wie Postkästen sprengen, Autospiegel abbrechen oder Laternen und Verkehrszeichen verbiegen. „Durchgehen“ würden hingegen harmlose Scherze wie einen Blumenstock verstecken oder die Fußmatte kurzfristig „verschwinden“ lassen. Gegen allzu heftigen Schabernack empfiehlt der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst, Gartenmöbel nicht im Freien zu lassen sowie die Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten zu überprüfen bzw. zu montieren (ev. in Verbindung mit Bewegungsmeldern).
Quelle: http://www.kleine.co.at/community/specials/halloween…

Gruß

Hi,

die Kinder sind selten über 14, also kann ihnen strafrechtlich nicht viel passieren. Allerdings kann den Eltern Anstiftung zu Straftaten nach §26 StGB zur Last gelegt werden, wenn sie ihren Eltern Tips nach dem Motto „wenn sie nix rausrücken, brecht ihr ihnen halt den Autospiegel ab, sind dann selber schuld…“ geben. Aber die sicherste, unkomplizierteste und einfachste Methode, eine Strafe zu umgehen, ist immer noch, nur Streiche zu spielen, bei denen keine Sachschäden entstehen und die ohne Aufwand wieder zu bereinigen sind. Schließlich können die Leute nicht dazu gezwungen werden, Süßigkeiten herauszugeben.

Gruß
Tristan

Da Halloween bei uns keine Tradition hat und auch auf keine landsmännischen Traditionen zurückgeht sondern ausschließlich von Medien und Einzelhändlern vor ein paar Jahren „eingeführt“ wurde werden die geschilderten Delikte wohl kaum tolerierbar sein.
Meiner Auffassung nach haben die Eltern soweit sie ihre Aufsichtspflicht verletzen Schadenersatz zu leisten bzw. das Kind selber.

Verstehe sowieso nicht, was da so für ein Aufhebens drum gemacht wird.

Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

„die Kinder sind selten über 14, also kann ihnen strafrechtlich
nicht viel passieren.“:Tristan

Sie haften aber trotzdem mit ihrem eigenen Kapital (so sie welches haben) für Sachschäden, wenn sie über sieben Jahre alt sind.

Andreas

Hi,

Zur Zeit laufen die ‚lieben Keinen‘ wieder verkleidet in
Gruppen draußen herum, klingeln und begrüßen die Bürger mit
„Gib uns Süßes (oder Geld), sonst gibt’s Saures!“

Wenn sie nichts Süßes bekommen, wird vielleicht auch mal eine
Mülltonne ausgeleert, oder der Briefkasten versaut.

Was liegt denn da so alles vor?
Nötigung, Erpressung, Vermummung, Sachbeschädigung, Bildung
einer kriminellen Vereinigung, …?

darüber habe ich gestern angesichts der von ihren Eltern logistisch unterstützten Kindern (die Eltern zogen den mit Beute beladenen Bollerwagen) auch nachgedacht. Im Grunde genommen ist das bandenmäßige Schutzgeld-Erpressung, wenn auch „im Kleinen“. Man muss sich wundern, dass auf der einen Seite Kinder zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften erzogen werden sollen, andererseits so etwas sogar von den Eltern unterstützt wird. Man kann nur hoffen, dass diese Eltern auch gleich darauf geachtet haben, dass nur wirklich harmlose Streiche gespielt werden.

Letztes Jahr waren zwei Gruppen von Kindern nacheinander bei uns, und nachdem ich der ersten schon „Schutzgeld“ gezahlt hatte, waren für die zweite keine Süßigkeiten mehr da. Nachdem ich denen dann gesagt hatte, dass da wohl andere schneller waren, sind sie - zwar etwas enttäuscht, aber ohne Streich - wieder abgezogen. Sollte man sich merken …

Meistens haben wir sowieso Ruhe davor, da wir zwei große Hunde haben, und nur die Kinder, die die Hunde kennen und wissen, dass die kinderfreundlich sind, trauen sich auf’s Grundstück.

Viel unangenehmer finde ich den „Brauch“, an Silvester Kracher in die Briefkästen zu werfen. Auf diese Weise hat man uns einen nicht gerade billigen Briefkasten „gesprengt“. Jetzt lassen wir den Kasten immer offen. Dafür habe ich gar kein Verständnis.

Ein weiterer interessanter Fall „Brauchtum und Strafrecht“ ist übrigens die Geschichte mit den Maibäumen, die Jugendliche verschiedener Dörfer sich gegenseitig - teilweise unter Gewaltanwendung - klauen. Hier hat es mal ein Verfahren gegeben, nachdem einer der „Täter“ etwas zu heftig vorgegangen war, und er wurde wegen Raubes verknackt.

Grüße
Sebastian

unjuristische Ueberlegungen
Hallo Sebastian,

darüber habe ich gestern angesichts der von ihren Eltern
logistisch unterstützten Kindern (die Eltern zogen den mit
Beute beladenen Bollerwagen) auch nachgedacht. Im Grunde
genommen ist das bandenmäßige Schutzgeld-Erpressung, wenn auch
„im Kleinen“. Man muss sich wundern, dass auf der einen Seite
Kinder zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften erzogen
werden sollen, andererseits so etwas sogar von den Eltern
unterstützt wird. Man kann nur hoffen, dass diese Eltern auch
gleich darauf geachtet haben, dass nur wirklich harmlose
Streiche gespielt werden.

Ich finde das beispielhaft, wenn die Eltern ihre Kinder
nicht nachts allein an fremden Tueren klopfen lassen.
Und die Anwesenheit von Eltern sollte schliesslich auch
dafuer sorgen, dass sich alles im Rahmen haelt.

Und all denen, die alles Schlechte in amerikanischen Sitten
suchen. Das „trick or treat“ wird ganz falsch verstanden
(das ist IMO eine deutsche Addition, die hier Fasnachtsbraeuche
mit Halloween vermischen). Im amerikanischen Bereich kenne
ich das gar nicht - es geht um das Austricksen (werd ich erkannt?,
kann ich durch meine Maskierung erschrecken).
Dieses „sonst gibt’s saures“ ist nur eine versuchte
Uebersetzung, die mit Halloween nichts zu tun hat.

Und was das ‚erpressen‘ betrifft - bei uns (zugegebenermassen
eine kuenstliche Situation, da es sich um eine geschlossene
Siedlung handelt) wird das so gehandhabt: wer gerne mitmacht,
haengt ein vorherausgeteiltes Bild von einem Kuerbis (oder Hexe etc.)
an die Haus- oder Gartentuer. An anderen Tueren wird gar
nicht erst gelaeutet.

Gruesse
Elke