Hallo,
kann man ohne bedenken einen Hologenstrahler mit Bewegungsmelder an ein Kabel mit Stecker befestigen?
Grüße
Anja
Hallo,
kann man ohne bedenken einen Hologenstrahler mit Bewegungsmelder an ein Kabel mit Stecker befestigen?
Grüße
Anja
Hallo Anja,
Zunächst mal ein NEIN wenn Du normale Stecker (Schuko®) meinst.
Beim Schalten muss die Phase (Stomleiter) unterbrochen werden.
Bei einem Stecker müsste ein Verpolschutz eingebaut sein, dann gehts.
Unter Anderem sind TERCO, CEE, PROXON … zugelassen.
Gruß
Hallo Anja
kann man ohne Bedenken einen Halogenstrahler mit Bewegungsmelder an ein Kabel mit Stecker (befestigen) anschließen?
Wenn Halogenstrahler und Bewegungsmelder eine Baueinheit mit Kabeleinführung und Zugentlastung sind, wüsste ich nicht, was dagegensprechen sollte.
Eine „Kabeleinführung“ ist eine Öffnung im Gehäuse, welche eine Kabelverschraubung oder einen Würgenippel enthält, eine „Zugentlastung“ ist in der Regel eine Schelle, mit der das Kabel in der Lampe gegen herausziehen gesichert ist. Manchmal ist die Zugentlastung auch Bestandteil der Kabelverschraubung.
Noch Unklarheiten?
Gruß merimies
Hallo Seemann,
Deine Artikel und Kommentare lese ich sehr gerne, weil kompetente und fachliche Ratschläge gegeben werden.
Meiner Meinung nach sollten originale Artikelauszüge nicht verändert werden.
Gruß
Hallo Volker
Meiner Meinung nach sollten originale Artikelauszüge nicht verändert werden.
wenn Du geschrieben hättest: „nicht sinnentstellend verändert“, hätte ich Dir uneingeschränkt Recht gegeben.
Im vorliegenden Fall erschien mir allerdings das Wort „befestigen“ nicht sachgerecht zu sein und ich habe - nicht ohne die Änderung kenntlich zu machen - statt dessen das sachlich passendere Wort „anschließen“ eingesetzt.
Das halte ich für zulässig, genau so, wie ich es für zulässig halte, dass ich in Zitaten Fehler in der Rechtschreibung und (in Grenzen) in der Grammatik verbessere.
Gruß
merimies
Hallo Volker
Wo steht das geschrieben mit dem „Verpolschutz“ ?
Wie stellst Du bei einer Stehlampe, Kabellampe o.ä. sicher, dass die"Phase" hier geschaltet wird ?
Wenn der Strahler und der Bewegungsmelder eine Einheit bilden kann die Zuleitung zu dieser Einheit auch mit einem Schutzkontaktstecker ausgeführt werden.
Gruß schwubbi1877
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Volker
Wo steht das geschrieben mit dem „Verpolschutz“ ?
Wie stellst Du bei einer Stehlampe, Kabellampe o.ä. sicher, dass die „Phase" hier geschaltet wird ?
Wenn der Strahler und der Bewegungsmelder eine Einheit bilden kann die Zuleitung zu dieser Einheit auch mit einem Schutzkontaktstecker ausgeführt werden.
Gruß schwubbi1877
Hallo Schwubbi
Dass, wenn Lampe und Bewegungsmelder eine Einheit bilden, das Ganze über Kabel mit Schukostecker angeschlossen werden kann, habe ich ja schon in meiner ersten Antwort klargemacht.
Aber aus Anjas Frage geht ja nicht hervor, ob sie eine Einheit bilden.
Es ist ja auch denkbar, dass auf der Außenwand des Hauses eine „normale“ Elektroinstallation gemacht wird mit getrenntem Halogenstrahler, Bewegungsmelder, ggf. eine Verteilerdose, und diese Installation über einen Schukostecker an die Hausinstallation angeschlossen werden soll. Dann aber schlägt die für Installationen gültige Regel zu, dass Schalter (in diesem Fall der Bewegungsmelder) die Phase, nicht den Neutralleiter, unterbrechen müssen. Also wäre ein Stecker mit Verpolungsschutz erforderlich.
Gruß merimies
Hallo Volker
Wo steht das geschrieben mit dem „Verpolschutz“ ?
Wie stellst Du bei einer Stehlampe, Kabellampe o.ä. sicher, dass die „Phase" hier geschaltet wird ?
Wenn der Strahler und der Bewegungsmelder eine Einheit bilden kann die Zuleitung zu dieser Einheit auch mit einem Schutzkontaktstecker ausgeführt werden.
Gruß schwubbi1877Hallo Schwubbi
Dass, wenn Lampe und Bewegungsmelder eine Einheit bilden, das
Ganze über Kabel mit Schukostecker angeschlossen werden kann,
habe ich ja schon in meiner ersten Antwort klargemacht.
habe ja Dir auch nicht geantwortet oder?
Aber aus Anjas Frage geht ja nicht hervor, ob sie eine Einheit
bilden.Es ist ja auch denkbar, dass auf der Außenwand des Hauses eine
„normale“ Elektroinstallation gemacht wird mit getrenntem
Halogenstrahler, Bewegungsmelder, ggf. eine Verteilerdose, und
diese Installation über einen Schukostecker an die
Hausinstallation angeschlossen werden soll. Dann aber schlägt
die für Installationen gültige Regel zu, dass Schalter (in
diesem Fall der Bewegungsmelder) die Phase, nicht den
Neutralleiter, unterbrechen müssen. Also wäre ein Stecker mit
Verpolungsschutz erforderlich.Gruß merimies
Hallo merimies
Wenn der Strahler und der BW fest installiert (Außenwand des Hauses) und ggf. eine Verteilerdose zum Anschluss verwendet wird, also kein ortsveränderliches Betriebsmittel ist, ist es üblich einen Festanschluss zu verwenden und nicht diesen Anlagenteil über einen Stecker zu speisen.
Ist Strahler, BW und vielleicht auch eine Abzweigdose auf einem beweglichen Untergrund (Montageplatte, Stativ o.ä.) installiert, ist die Einspeisung über einen Schutzkontaktstecker ebenfalls zulässig.
Gruß schwubbi1877