Halt - ich brauche Ihren Wagen !

Hallo Leute,

ich habe gerade den Werbespot für den Opel Vectra im Fernsehen gesehen. Dieses Szenario taucht ja immer wieder gerne in Filmen auf; ein Polizist befindet sich auf der Verfolgung und hält jemanden an, um dessen Fahrzeug zur Verfolgung zu benutzen.

Aus Interesse frage ich mal, ist man verpflichtet, sein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen ?
In der Eile kann man ja auch nicht nachprüfen, ob es sich wirklich um einen Staatsbeamten handelt. Ist es aber wirklich so und man fährt einfach davon, um der Gefahr eines Diebstahl zu entgehen - macht man sich der Beihilfe einer Straftat schuldig ?

Vielen Dank für Eure Antworten,

Gruß, Jürgen

(ot)
Hallo Jürgen,

die Werbung verstehe ich nicht so ganz. Er braucht einen Wagen, hält als erstes irgendeinen LKW oder Bagger oder sowas an. Ist unbrauchbar, als nächstes Auto, so ein silbernen Kombi. Ist unbrauchbar, also nächstes Auto, so ein silbern…

da frag ich mich, von wem die Werbung wohl eigentlich kommt :wink:

Gruß
achim

Hier muß zwischen der öffentlich-rechtlichen Ebene (Pflicht zur Herausgabe) und der strafrechtlichen Ebene (Folge bei Weigerung) unterschieden werden.

Die Pflicht zur Herausgabe kann bestehen, wenn die Polizeibehörden zur Abwehr einer Gefahr das Fahrzeug benötigen. In diesem Fall kann ein sogenannter Nichtstörer (zB. in Hessen § 9 HSOG) in Anspruch genommen werden. Dogmatisch ist das aber fraglich, da im Normalfall wie etwa der Verfolgung eines Straftäters die Gefahr schon verwirklicht ist und somit Polizeirecht als Gefahrenabwehrrecht eigentlich nicht mehr Anwendung findet. Genauer müßte man dann hier also über die StPO gehen. Das Polizeigesetz bietet aufgrund der Nichtstörerregelung aber die einfachere Handhabe.

Bei der Weigerung der Herausgabe kommt eine Beihilfe nicht in Betracht, da man kein Interesse hat, die Haupttat des Verfolgten zu Fördern. Hier kommen Delikte wie Strafvereitelung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, etc. (bleibe hier allgemein, da Strafrecht wirklich nicht mein Bereich ist) in Betracht. Ob man erkennen konnte oder hätte erkennen müssen, daß es sich um einen echten Beamten handelt, ist im Rahmen dieser Delikte dann eine Frage des Vorsatzes und somit vom Einzelfall abhängig.

Hallo Achim,

über den Sinn oder den Schachsinn von einigen Werbespots kann man mit Sicherheit ein ganzes Messageboard füllen (wie z.B. die gerade aktuelle Media-Markt-25-Jahre-Reklame), liegt aber im Auge des Betrachters.
In diesem Fall soll wohl auf die Modellvielfalt des Vectras hingewiesen werden, was aber m.M. nach jeder Marketingstudent im 1. Semester besser hinbekommen hätte…

Gruß, Jürgen

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Hallo cmd,

vielen Dank für Deine Antwort.
Trotzdem bleibt doch ein „mulmiges“ Gefühl. Zugegeben - dies ist zwar recht theoretisch und ich kenne auch niemanden, dem dies schon mal widerfahren ist, doch bleibt doch im Falle eines Falles der schwarze Peter beim Autobesitzer.
Nehmen wir mal an, es handelt sich um keinen echten Polizisten. Dieser wird natürlich auf die Zeit hinweisen, da der vermeintliche Täter ja im Begriff ist, sich zu entfernen. Deshalb wird er auf Eile drängen und man kann nicht, z.B. durch Anruf bei der Polizei, die Identität feststellen. Gibt man jetzt den Wagen heraus, so ist das mehr als grob fahrlässig und ich habe im Grunde genommen noch Beihilfe zum Diebstahl geleistet.
Handelt es sich jetzt um einen echten Polizisten, so wird dieser ebenfalls keine Zeit haben, sich groß auszuweisen und eine Überprüfung der Identität zulassen, da ja „Gefahr im Verzug ist“. Befürchte ich jetzt einen Diebstahl und stelle das Fahrzeug nicht zur Verfügung, dann ist das u.a. „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.

Dies bestätigt wieder mal…auf hoher See und vor Gericht…

Gruß, Jürgen

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Hallo,

Handelt es sich jetzt um einen echten Polizisten, so wird
dieser ebenfalls keine Zeit haben, sich groß auszuweisen und
eine Überprüfung der Identität zulassen,…

welches Prozedere würdest Du hier als angemessen betrachten (Dienstausweiß vorzeigen, Rückruf bei der Dienststelle etc.) ? Für das Vorzeigen des Ausweißes ist immer Zeit, weitere Schritte evtl. zu zeitaufwendig. Interessant wäre die Frage, wie häufig eine Beschlagnahmung überhaupt schon in Deutschland praktiziert wurde.

Gruss
Enno

Hi!

Dies ist ja wirklich eine hypothetische Situation und ich glaube nicht, daß es so in Deutschland gehandhabt wird.

Zum einen, weil ein Polizist in Deutschland nie ganz auf sich allein gestellt ist. Sollte er einen Gauner nicht selbst verfolgen können aufgrund Mangels eines Fahrzeugs z.b., dann wird er Hilfe anfordern und dabei die Richtung angeben, in der der Verfolgte verschwunden ist. Durch großräumige Absperrungen und den Einsatz weiterer Polizeifahrzeuge, die ja (anders als in den weiten Landen der USA) an beinahe jeder Ecke stehen, wie auch eines oder mehrerer Hubschrauber, gelingt die Verfolgung wohl in den meisten Fällen. Ansonsten hat der Gauner einfach erstmal (!) Glück gehabt, aber dann wird die bundesweite Fahndung eingeleitet und früher oder später schnappt man eh (fast) jeden.

Und wilde Verfolgungsjagden wie in den Actionfilmen hat man hier ja kaum, da es zu gefährlich ist - auch und erst recht für Unbeteiligte (Fußgänger etc). Deshalb zieht die Polizei eher die Absperrung der Strassen und ähnliches vor als halsbrecherische Autojagden.

Und der Polizist wäre dann auch völlig alleine unterwegs - wo bleibt da seine persönliche Absicherung? Selbst wenn er es schafft, den Gauner zum stehen zu bringen, kann er den auch alleine überwältigen (vor allem, wenn der auch bewaffnet ist)?

Somit ist dies eigentlich unsinnig.

Außerdem: sollte der Polizist deinen Wagen nehmen und damit einen Unfall bauen, bei dem sogar noch weitere Personen verletzt werden - wie sieht es dann mit der Versicherung aus?

Aber auch wenn ich den Fall für sehr unwahrscheinlich halte, nun zu deiner eigentlichen Frage:
Wenn der Polizist deinen Wagen haben will und du einen Diebstahl fürchtest - warum mußt du ihm den Wagen ganz überlassen? Du hast ja auch die Option, einfach auf den Beifahrersitz zu rutschen und mitzufahren - vorrausgesetzt, du machst dir unterwegs nicht vor Angst in die Hose *gg*

P.S.: ich allerdings würde nicht mitfahren, da ich keinen Bock auf einen Unfall hab - da ist mir der materielle Verlust eines Wagens lieber :wink:

Gruß,
Sharon

Gibt man jetzt den Wagen heraus, so ist das mehr als grob
fahrlässig und ich habe im Grunde genommen noch Beihilfe zum
Diebstahl geleistet.

Weia, was man sich manchmal so denkt. Natürlich hat das mit Beihilfe zum Diebstahl nichts zu tun. Erstens hat man auch hier kein Interesse an der Tat des anderen, im Gegenteil, will man diese ja gerade nicht. Eine Beihilfe scheidet daher völlig aus. Tatsächlich handelt es sich hierbei dann auch nicht um Diebstahl, sondern um Betrug, da der Wagen nicht weggenommen, sondern freiwillig herausgegeben wird.

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