Haltbarkeit verabschiedeter Gesetze

Hallo zusammen!

Ich suche Beispiele in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland für Gesetzesvorlagen, die von einem Bundestag verabschiedet und später von einem anders zusammengesetzten Bundestag wieder komplett verworfen wurden?

Gibt es solche Fälle?

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

AGB-Gesetz – Wikipedia

Miethöhegesetz – Wikipedia

Fernabsatzgesetz – Wikipedia

Hallo @anon56458638 ,

wenn Du Deine Links gelesen hättest, hättest Du sehen können, daß Deine Beispiele nicht zutreffen, da die von Dir genannten Gesetze nicht „verworfen“, sondern zT wörtlich, zT sinngemäß ins BGB überführt wurden.

@PaennekenIndustrie:
Das ganze Gesetze später komplett wieder aufgehoben wurden, ist in der Bundesgesetzgebung wohl ziemlich selten - spontan fällt mir dazu nichts ein.

Aber in Teilen gab es das sehr wohl, daß zB einzelne Paragraphen gestrichen wurden - es gibt doch einige Gesetze, bei denen wegen Streichungen einzelne Paragraphen keinen Text mehr haben und in den amtlichen Fundstellen als „weggefallen“ bezeichnet werden.
So wurde zB in den 90ern im BetrVG die Aufteilung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben, deswegen war die Definition des unterschiedlichen Status in § 6 BetrVG nicht mehr notwendig und wurde ersatzlos gestrichen:
§ 6 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

In anderen Gesetzen kam dies im Laufe der öfter vor. So sind zB in der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) im Laufe der zeit ca. 40 Paragraphen weggefallen:
SGB 6 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Das „beliebteste“ und zumindest früher auch bekannteste Beispiel für eine komplett aufgehobene gesetzliche Regelung war regelmäßig das sog. „Kranzgeld“
Kranzgeld – Wikipedia
des § 1300 BGB
§ 1300 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

&tschüß
Wolfgang

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Der Fragesteller spielt nicht auf Gesetzesänderungen im Allgemeinen an, sondern m.E. auf die „schöne Tradition“, dass bei einem Regierungs/Mehrheitswechsel bspw. in den USA erst einmal säckeweise Gesetze der Vorgängerregierung rückgängig gemacht werden. Das kommt hier in Deutschland bei allem Getöse, was im Wahlkampf gemacht wird, m.E. praktisch nicht vor. Hier lastet eher die abgelöste Regierungspartei den Nachfolgern vor, dass Missstände, die in die eigene Regierungszeit fallen, den Nachfolgern zum Vorwurf gemacht werden.

Gruß
C.

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Ich kann mich spontan an keinen Fall erinnern, in dem ein komplettes Gesetzbuch komplett und ohne Ersatz von einer Nachfolgeregierung wieder „vom Markt genommen worden wäre“. Dazu muss man allerdings auch wissen, dass die Gesetzgebung nur zu einem recht überschaubaren Teil aus kompletten neuen Gesetzen besteht. Ein ganz großer Teil der Gesetzgebung besteht aus so genannten Artikelgesetzen, die hauptsächlich aus einer Aneinanderreihung von Artikeln bestehen, in denen einzelne Vorschriften eines anderen Gesetzes geändert werden, ohne großen eigenen Regelungsinhalt zu haben. D.h. da werden dann unter der Überschrift eines neuen Gesetzes drei Paragraphen in diesen. fünf Paragraphen in jedem und noch mal ein Paragraph in einem weiteren Gesetz geändert. Und es kommt durchaus vor, dass eine nachfolgende Regierung ein neues Gesetz zum selben Thema erlässt, und dabei wieder die Hälfte der Gesetzesänderungen der letzten Regierung erneut abändert. Klassische Beispiele hierfür sind z.B. die Steuer- und Sozialgesetzgebung.

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Hallo Christian,

mir scheint, die von dir und „Wiz“ geäußerte Ansicht entspricht der politischen Verfahrensweise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ich konnte jedenfalls - bei aller Mühe - kein beschlossenes Gesetz finden, das komplett wieder abgeschafft wurde.

Vielleicht findet ja doch noch jemand ein Beispiel!?!

Danke und

erwartungsvolle Grüße

Helmut

Wenn du schon das Wort „verworfen“ so interpretierst, dass du mir den unhaltbaren Vorwurf machen kannst, ich wüsste nicht, was mit den von mir beispielhaften genannten Gesetzen geschehen ist, solltest du deine Beispiele mit umso größerer Sorgfalt wählen. Immerhin wurde ja ausdrücklich nach vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen gefragt, wozu § 1300 BGB ganz sicher nicht gehört.

Was meinst du denn mit „verworfen“? Nur Gesetze, die einen Gegenstand regeln, der danach ohne jede Regelung ist?

Hallo,

ich warte gespannt auf Deine Erklärung, wie „verworfen“ und „überführen“ im Wortsinn gleichartig sein kann.

Wo habe ich behauptet, daß das Kranzgeld auf einen BT-Beschluss zurückgeht? Es ist aber ein „Klassiker“ einer völlig abgeschafften, nicht nur modifizierten gesetzlichen Vorschrift.

&tschüß
Wolfgang