Halten an Papiercontainern

Hallo allesamt,

folgendes Szenario stelle man sich vor:

Die Beteiligten:
Frau JuD (Jung und Dynamisch)
Frau AS (alterssenil)
Seniorenheim SH
Frau APf (Altenpflegerin im SH, das auch AS bewohnt)
Stadt S

S hat direkt links hinter einer Kreuzung (Meter 0-7) die Container für Papier und Altglas aufgestellt. Diese Kreuzung ist in + Form, jedoch geht es nach links auch noch die Böschung hoch auf eine Parallelfahrbahn. Diese Parallelfahrbahn trifft nach ca weiteren 120m wieder auf eine Kreuzung mit der Strasse von der sie abging. Die Parallelstrasse ist eine Anliegerstrasse und nur 1.5 Fahrzeuge breit.

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Frau JuD biegt nun mit ihrem Fahrzeug in Richtung der Parallelstrasse ab und hält vor dem Anliegerschild. Park- oder Haltverbote sind bis dahin nicht angezeigt. Sie hält also ca. 8m von der Kreuzung entfernt und beginnt das Papier in den Container zu schmeissen.

Ca. 1.5 Minuten später biegt ca. 20m weiter Frau APf von einem Parkplatz des SH auf die Parallelstrasse in Richtung Papiercontainer und bemerkt dann - obwohl auch vom Parkplatz in beide Richtungen frei Sicht - , dass sie an dem Fahrzeug von JuD nicht vorbeikommt. Die Fenster sind runtergekurbelt. Frau JuD bittet diese, doch bitte in die andere Richtung aus der Strasse zu fahren. Daraufhin beschimpft APf JuD, fährt laut quietschend wieder auf den Parkplatz, steigt aus und schimpft weiter, bis Frau AS aus dem SH hinzukommt. JuD wiederholt die Aufforderung, doch bitte so lieb zu sein und auf der anderen Seite herauszufahren, woraufhin AS und APf Argumente über die „verdorbene Jugend“ austauschen und dann den Stift zücken, um die Nummer des Fahrzeugs zu notieren und den Kommentar loslassen „Wir werden das der Polizei übergeben“.

Frau JuD fährt dann fort.

Fragen:
Wessen hat sich JuD strafbar gemacht?
Wessen haben sich AS und APf strafbar gemacht?
Ist APf der „Umweg“ zuzumuten oder ist JuD verpflichtet, sofort und unmittelbar „Platz“ zu machen?
Ist S vielleicht sogar verpflichtet, eine richtige Halte- oder Parkmöglichkeit an den Containern zur Verfügung zu stellen?

Gruss
norsemanna

Hallo,
§12 (1) StVO: das Halten ist unzulässig 1. an engen … Straßenstellen, …
Das sagt wohl alles. Da man selbst nicht von der Müllabfuhr ist, greifen die entsprechenden Ausnahmen auch nicht.
Die Stadt muß gar nichts, aber man könnte sie darauf hinweisen. Die Antwort könnte natürlich sein, daß Frau JuD mit dem Bollerwagen dahin gehen soll um ihren Abfall einzuwerfen.

Cu Rene

Frau JuD biegt nun mit ihrem Fahrzeug in Richtung der
Parallelstrasse ab und hält vor dem Anliegerschild. Park- oder
Haltverbote sind bis dahin nicht angezeigt.

Hi,

sie blockiert die Straße, folglich darf sie da nicht halten. Daraus ergibt sich ein Halteverbot, auch ohne Schilder.

Wessen hat sich JuD strafbar gemacht?

Will doch hoffen das es zu keiner Straftat gekommen ist.
Dort parken ist eine Ordnungswidrigkeit

Ist APf der „Umweg“ zuzumuten oder ist JuD verpflichtet,
sofort und unmittelbar „Platz“ zu machen?

Da die Straße nicht JuD gehört, wäre es schon nett da den Weg freizuhalten, bzw. machen. Deswegen müssen andere keinen Umweg fahren.

Ist S vielleicht sogar verpflichtet, eine richtige Halte-
oder Parkmöglichkeit an den Containern zur Verfügung zu
stellen?

Nene, nicht immer und überall müssen Städte und Gemeinden überall für Bequemlichkeit sorgen. So Stellplätze bauen ist recht teuer. Einige Minuten an der frischen Luft schaden nicht.

Aber, wer hat hier wieder Maschendrahtzaun gerufen?

Q-Gruß

sie blockiert die Straße, folglich darf sie da nicht halten.
Daraus ergibt sich ein Halteverbot, auch ohne Schilder.

hi,
zwischen haltenden bzw parkenden fahrzeugen muss 3 m abstand zur fahrstreifenbegrenzungslinie oder zur linken fahrbahnbegrenzung sein.
hauptmann

Hi hauptmann,

zwischen haltenden bzw parkenden fahrzeugen muss 3 m abstand
zur fahrstreifenbegrenzungslinie oder zur linken
fahrbahnbegrenzung sein.
hauptmann

gut, dann seien hier mal 3m Platz gewesen, aber APf weigert sich - weil sie z.B. ihr Auto nicht richtig beherrscht oder sei es, weil dann auf ihrem Fahrweg Glassplitter von den Glascontainern liegen- diese auszunutzen. Wie sieht es nun mit den Antworten aus?

Gruss
norsemanna

das kann garnicht sein!
Hi norsemanna :smile:

die Geschichte ist so nicht möglich!

JuD bringt das Papier zu fuss (vielleicht auch joggend) zum Container!

AS darf dort mit dem Auto hinfahren - sie ist schliesslich nicht mehr
so gut zu fuss :frowning:

Ansonsten würde ich bei den beiden Autofahrerinnen die Fähigkeit zum Führen eines Kfz überprüfen. Wegen so einer Sache eine Diskussion anzufangen…

Papiercontainer dürfen auch in Fussgängerzonen aufgestellt werden - warum sollte S die Autofahrer bevorzugen?

kopfschüttelnde Grüße
Ulli

Hallo,
dann müste man den Rest von §12 noch prüfen. Vor allem der abgesenkte Bordstein oder wenn gegenüber eine Einfahrt ist die man ggf. nicht mehr nutzen kann, wenn man dort parkt.

Cu Rene

hallo,
kann das sein, dass hier halten und parken vermischt werden??
hauptmann

Hallo,
Jein, weil es hier meiner Meinung nach um parken geht, weil man das Fahrzeug üblicherweise verläst, wenn man etwas in einen Papiercontainer wirft.
„Drive in (oder on?)“ Papierkörbe kenne ich nur aus den USA, ist aber auch ganz nett, wenn man wirklich keinen Meter mehr als nötig laufen will.

Cu Rene

hi,
da hast du eine falsche meinung.
halten ist eine freiwille fahrtunterbrechung die nicht durch eine anordnung bedingt ist. wer länger als 3 min hält der parkt ausgenommen be und entladen , ein und aussteigen. das kann auch länger dauern, wenn man den verfügungsbereich des fz nicht verlässt.
hauptmann

Hallo,

… parkt ausgenommen be und entladen …

ich habe den §12 StVO extra vollständig durchgelesen, weil ich auch immer dachte, da stünde sowas, aber das steht da gar nicht drin. Steht das vielleicht anderswo?
Da steht für mich unmißverständlich, daß, wer sein Fahrzeug verläst, parkt, ohne jede Einschränkung.
Klar, wenn der Beifahrer das be- und entladen macht, dann hält man, wenn der Fahrer das macht, parkt man. Da der Fahrer aber auch nicht wegfahren kann, wenn die Tür offen steht (also wohl aussteigen muß um sie zu schließen, womit er wieder parkt), ist das etwas ungeschickt geregelt.

Cu Rene

Hi,

wer den Wirkungsbereich verlässt, der parkt.

Also neben dem Auto stehen, gemütlich eine Zigarette rauchen ist noch kein parken, darf nur nicht mehr als 3 Minuten gehen.

Aussteigen, vom Zigarettenautomaten um die Ecke Zigaretten ziehen, Kfz nicht mehr im Wirkbereich, Dauer unter 1Minute ist Parken.

Mit dem Möbelwagen stundenlang im Parkverbot stehen, ständig wird ein oder ausgeladen, kein parken. Natürlich darf der Möbelwagen den Verkehr nicht behindern.

Nach dem be- oder entladen noch ein Zigarettchen rauchen ist parken.

Es darf der Verkehr nicht behindert werden. Eine Straße blockieren geht nicht, weder zum parken, noch zum halten.

Und jetzt mal zum Container. Papier ausladen ist entladen. Papier in den Container werfen, also schön durch Schlitze gehört nicht zum entladen, ist parken. Und auch beim entladen kommt es auf die Menge an. Ein Umzugskarton voll ist sicher entladen, ein Pizzakarton nicht.

Q-Gruß

Hallo,
also liegt hier doch parken vor.

wer den Wirkungsbereich verlässt, der parkt.

Mag ja sein, aber wo steht das im Gesetz? Da steht „wer sein Fahrzeug verläßt“ und nicht, „wer den Wirkungsbereich verläßt“.
Sonst legen die Juristen doch auch jedes Wort auf die Goldwaage.

Cu Rene

Sonst legen die Juristen doch auch jedes Wort auf die
Goldwaage.

Hi,

siehe es einfach mal so, im Gesetz steht

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Verlassen wird definiert, sich vom Fahrzeug wegzubewegen, dass der Fahrer außerhalb von einem Bereich ist wo er sofort auf das Fahrzeug einwirken kann. Steht er neben dem Fahrzeug, kein Problem, sieht er das Fahrzeug auch kein Problem wenn es nicht gerade 100m sind. Er muss in der Lage sein das Fahrzeug sofort wegfahren zu können, einwirken können falls es sein muss.

Die Gesetzgeber machen Gesetze, und Juristen machen daraus dann solche netten Dinge, sie definieren an den Gesetzen solange herum bist es passt, wenn es sein muss mit dem Holzhammer.

Und das Wort
VERLÄSST
bietet eben verschiedene Definitionen. Was ist ein Auto verlassen, aussteigen oder weggehen?
Da der Gesetzgeber keine klare Definition gegeben hat, legen Juristen verlassen als weggehen aus.

Und daraus lernt dann der gesetzestreue Bürger, manchmal ist fast völlig unwichtig was im Gesetz steht, es kommt darauf an was Juristen daraus machen. Nicht auf den Wortlaut kommt es an, sondern auf die Interpretation.

Q-Gruß

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