Ein Kleinbus vom Dt. Roten Kreuz, der eine 85-jährige, gehbehinbderte, demente Dame abholt, hält auf einer privaten Zuwegung für 3 Einfamilienhäuser. Kann ein Nachbar das verbieten - obwohl der Fahrer nur solange wartet bis die alte Dame herauskommt und sich direkt am Wagen aufhält?
Hallo,
vor der Antwort sollte man wissen:
- ist die alte Dame Mieterin oder Eigentümerin eines der drei Häuser?
- in wessen Eigentum steht der Weg?
- Gibt es ein Nutzungsrecht (evtl. sogar ein dingliches) für den Weg?
Gruss
Iru
Hallo Irubis,
die 3 Häuser werden benannt mit Haus A, B u. C
Die Zuwegung ist ein sep. Trennstück mit sep. Grundbucheintrag und 1/2 Miteigentumsanteil der Eigentümer von Haus A+B
Haus C ist Eigentum von Tochter u. Schwiegersohn der alten Dame, die dort zur Miete wohnt.
Auf dem Zuwegungstrennstück haben die jeweiligen Eigentümer von Haus C, deren Mieter, Besucher und Lieferanten ein Mitbenutzungsrecht, Wegerecht, eingetragen als Grunddienstbarkeit im Grundbuch für das sep. Grundbuchblatt des Zuwegungsstreifens.
Liebe Grüße Tiger-Lilly
Hallo,
dann sehe ich kein Problem, warum der Weg denn nicht befahren werden kann und darf.
Vielleicht meckert der Nachbar nur des Meckerns wegen? Dann hilft es, sich auf die „deutsche Eiche-Regel“ zurückzuziehen.
Gruss
Iru
Hallo Irubis,
die 3 Häuser werden benannt mit Haus A, B u. C
Die Zuwegung ist ein sep. Trennstück mit sep.
Grundbucheintrag und 1/2 Miteigentumsanteil der Eigentümer von
Haus A+BHaus C ist Eigentum von Tochter u. Schwiegersohn der alten
Dame, die dort zur Miete wohnt.Auf dem Zuwegungstrennstück haben die jeweiligen Eigentümer
von Haus C, deren Mieter, Besucher und Lieferanten ein
Mitbenutzungsrecht, Wegerecht, eingetragen als
Grunddienstbarkeit im Grundbuch für das sep. Grundbuchblatt
des Zuwegungsstreifens.
Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich um ein Wegerecht für Haus C. Ein Wegerecht beinhaltet nicht das Recht auf dem fremden Grundstück zu parken oder zwecks „Beladung“ zu halten.
Also, so kleinlich es in diesem Fall auch ist, hätte der Eigentümer des Wegs recht.
Der Rot-Kreuz Wagen müßte halt auf das Grundstück von C fahren, um die Dame einsteigen zu lassen.
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/wegerecht.php
gruß n.